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Thema: Von Freelancer zu Teilzeit? Muss das sein? vom 03.07.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Von Freelancer zu Teilzeit? Muss das sein?
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Raumschiff2000
Threadersteller

Dabei seit: 03.07.2019
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 03.07.2019 12:50
Titel

Von Freelancer zu Teilzeit? Muss das sein?

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Hi zusammen,

ich bin erst seit kurzem Freelancer und habe bisher einen Auftragsgeber für ca. 12h in der Woche. (Marketing) Die restliche Zeit möchte ich gerne weiterhin dafür nutzen mein Portfolio aufzubauen und um weitere Aufträge zu bekommen. Ich komme ursprünglich aus dem Designbereich, möchte das in der Zukunft ausüben und bin durch Zufall ins Marketing gerutscht.
Jetzt möchte mir mein Auftragsgeber mehr Aufgaben geben, wodurch ich von 12 h auf 20 h komme. Da ist die Gefahr der Scheinselbstständigkeit sehr groß, also hat er mich eine Teilzeitstelle angeboten. Das klingt natürlich erstmal super, so kann ich nebenher meine Portfolio auf Vordermann bringen, allerdings habe ich mich gerade erst bei der KSK gemeldet und die Selbständigkeit habe ich sehr genossen.

Hat jemand so eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Ich befürchte zum einen sehr, dass sich das Verhältnis verändert. Bisher konnte ich mir alles frei einteilen, mal unter der Woche wegfahren, nicht ständig erreichbar zu sein. Ich frage mich allerdings auch wie die Teilzeitstelle funktionieren sollte, denn bisher klingt das alles sehr nach einer Freelancer Tätigkeit. Ich werde nach Stunden abgerechnet, je nach dem welche Aufgaben ich bekomme. Ich arbeite von zu Hause aus mit meinen eigenen Geräten (für den Job brauche ich: Laptop, Adobe Cloud, Smartphone und Spiegelreflexkamera).

Gibt es nicht doch einen Weg irgendwie selbstständig zu bleiben? Anstelle von Freelancer als freier Mitarbeiter? Das einzige was mir einfallen würde, wäre das abzulehnen und auf Teufel komm raus einen zweiten Auftragsgeber zu finden. Dann wäre ich doch weiterhin Freelancer.


Zuletzt bearbeitet von Raumschiff2000 am Mi 03.07.2019 13:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.07.2019 23:39
Titel

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Die Scheinselbstständigkeit könnte auch bei 12h vorliegen. Mach Dir keinen Kopf und suche weitere Kunden.
Dass man in der Anfangszeit der Selbstständigkeit sehr wenige oder nur einen Kunden hat, ist auch der Rentenkasse bewusst.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/scheinselbststaendigkeit/
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.07.2019 14:31
Titel

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Gerade in der Anfangsphase, wo man eh noch weit von üppiger Auslastung und Kostendeckung weg ist, sollte so ein festes, 2. Standbein doch ein Segen sein.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 08.07.2019 09:31
Titel

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Du kannst ja beides machen. Du kannst in Teilzeit angestellt sein und nebenher weiter selbständig arbeiten.
 
 
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