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Thema: Vertrag / Sonstige Ansprüche / Versteuerung / KSK vom 26.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Vertrag / Sonstige Ansprüche / Versteuerung / KSK
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taddel
Threadersteller

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Verfasst Di 26.02.2008 19:29
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Vertrag / Sonstige Ansprüche / Versteuerung / KSK

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Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Klausel im Vertrag für Freiberufler.

Es steht folgendes drin:
"Für die Versteuerung der Vergütung hat der freie Mitarbeiter selbst zu sorgen. Insbesondere hat der freie Mitarbeiter eventuell angefallende Beiträge zur KSK selbst zu tragen"

Soll das heißen das ICH die Abgaben (diese 5% des Rechnungsbetrags), die die Firma eigentlich an die KSK zahlen muss wenn Sie mich beschäftigt zahlen muss???

oder bezieht sich das nur darauf das ich in der ksk bin und meine versicherungsabgaben zahlen muss???

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen


Zuletzt bearbeitet von taddel am Di 26.02.2008 19:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

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Verfasst Di 26.02.2008 20:05
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Re: Vertrag / Sonstige Ansprüche / Versteuerung / KSK

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taddel hat geschrieben:
oder bezieht sich das nur darauf das ich in der ksk bin und meine versicherungsabgaben zahlen muss???


Genau das. Also das du für die Versicherungsbeiträge selber aufkommen musst und nicht die Firma.
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taddel
Threadersteller

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Verfasst Di 26.02.2008 20:28
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Re: Vertrag / Sonstige Ansprüche / Versteuerung / KSK

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designzicke hat geschrieben:
taddel hat geschrieben:
oder bezieht sich das nur darauf das ich in der ksk bin und meine versicherungsabgaben zahlen muss???


Genau das. Also das du für die Versicherungsbeiträge selber aufkommen musst und nicht die Firma.


gut, so sehe ich das eigentlich auch. allerdings fiunde ich auch, dass das unterschiedlich ausgelegt werden kann, oder sehe ich das zu eng?

Angenommen die zahlen keine abgaben an die ksk, können die mich dann nicht durch diesen "schwammig" formulierten satz sogar noch zu der 5% zahlung verpflichten?
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designzicke

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Verfasst Di 26.02.2008 21:02
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Wenn die Firma freiwillig keine KSK-Abgabe wird denen schon die KSK auf die Schliche kommen. Du hast damit überhaupt nichts zu tun... Wieso sollte die Firma dich dazu verpflichten? Das geht garnicht.

Und ausserdem steht doch:

Zitat:
Insbesondere hat der freie Mitarbeiter eventuell angefallende Beiträge zur KSK selbst zu tragen"


Beitrag zu KSK ist nicht gleichzusetzten mit der KSK Abgabepflicht. Das sind 2 unterschiedliche Sachen.
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taddel
Threadersteller

Dabei seit: 16.12.2007
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Verfasst Di 26.02.2008 21:35
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designzicke hat geschrieben:
Wenn die Firma freiwillig keine KSK-Abgabe wird denen schon die KSK auf die Schliche kommen.

ob die etwas zahlen weiß ich nicht. im prinzip muss es ja deren steuerberater wissen, oder? und das ich in der ksk bin ist bekannt.

designzicke hat geschrieben:
Du hast damit überhaupt nichts zu tun... Wieso sollte die Firma dich dazu verpflichten? Das geht garnicht.

wenn das so ist, ist das natürlich gut.
warum die mich zu den zahlungen verpflichten könnten - um geld zu sparen ...


Danke für deine antwort Lächel
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designzicke

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Verfasst Di 26.02.2008 22:01
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taddel hat geschrieben:
ob die etwas zahlen weiß ich nicht.

Kann dir ja auch egal sein Grins Ist ja nicht deine Angelegenheit.
taddel hat geschrieben:
warum die mich zu den zahlungen verpflichten könnten - um geld zu sparen ...

Wie gesagt, KSK Abgabe ist deren Bier, und wenn dann könnte dich eh nur die KSK verpflichten (gibt aber keinen Grund), und sonst keiner <-- Schuld! * Mmmh, lecker... *
taddel hat geschrieben:
Danke für deine antwort Lächel

Gern geschehen Lächel
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 27.02.2008 07:32
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es ist lt. künstlersozialgesetz sogar verboten, das du die ksk-abgabe auf rechnungen, die du stellst, selbst zahlst!
was hier aber evtl. gemeint ist, ist das du die abgaben für den fall das du als künstler versicherungspflichtig bist, selbst trägst - also praktisch deinen beitrag und kranken- und rentenversicherung.

das würde ich versuchen noch mal mit der agentur zu klären. wie schon gesagt - den part für die ksk-abgabe an sich (also die 4,irgendwas % auf rechnungen) können und dürfen sie nicht auf dich abwälzen. das wäre gegen das gesetz. für diese abgaben ist die agentur vollkommen alleine verantwortlich und du hast damit gar nichts am hut. wenn dem so ist und die agentur diese abgabe meint, würde ich auf eine streichung dieser klausel bestehen!
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