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Thema: verrechnung von überstunden mit urlaub rechtens vom 26.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> verrechnung von überstunden mit urlaub rechtens
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benetton
Threadersteller

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Verfasst Mi 26.01.2005 14:43
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verrechnung von überstunden mit urlaub rechtens

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hallo, hab nen problem. mein arbeitgeber will minderstunden (70 h) aus dem letzten jahr 2004 mit mienem neuen urlaub (24 t) aus 2005 verrechnen. ist das rechtens? bräuchte nen gesetztestext dazu.
info: bei uns gibt es zeitkonten für die mehr und mindestunden, weil wir die nicht mehr ausgezahlt bekommen für mehrstunden können wir freimachen minderstunden müssen wir nacharbeiten. es gibt jedoch keine regelung über den umfang dieser.
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digitalremedy.de

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Verfasst Mi 26.01.2005 15:13
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Hi benetton,

wichtig wäre zu wissen, wie es zu Minusstunden kommen konnte.
wenn es nach dem Motto "ich habe für dich im Moment keine Arbeit" zustande kommt,(passiert bei uns manchmal) dann hat der Arbeitgeber seine arbeitsvertragliche Schuld nicht erfüllt.
In dem Fall hat er die nicht erbrachte Arbeitszeit ohne Gegenleistung zu entgelten.

Wenn jedoch der Arbeitnehmer aus eigenem Antrieb heraus weniger Arbeit geleistet hat, als er vertraglich schuldet, dann kann das in der Tat eine etwas ungewöhnliche (und äußerst fragwürdige) Art der Urlaubsabwicklung sein.

hier was dazu :

klick mal hier


Ahh nochwas gefunden :

Infos zu Minusstunden
Minusstunden liegen dann vor, wenn im Gegensatz zu Plus- bzw. Überstunden das Arbeits-zeitkonto eines Arbeitnehmers einen negativen Saldo aufweist, sprich der Arbeitsnehmer we-niger Arbeitsstunden abgeleistet hat, als vertraglich vereinbart wurde. Minusstunden ergeben sich in der Praxis regelmäßig bei sog. flexiblen Arbeitszeitsystemen wie Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit. Der Grund für Minusstunden kann sowohl auf seitens des Arbeitnehmers (z.B. unerlaubte Fehlzeiten), als auch auf Seiten des Arbeitgebers (geringes Arbeitsaufkommen bei Arbeitsverhältnissen auf Abruf) liegen. Im letzteren Fall darf i.d.R. weder ein Gehaltsabzug noch eine Urlaubsverrechnung erfolgen.


Zuletzt bearbeitet von digitalremedy.de am Mi 26.01.2005 15:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
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benetton
Threadersteller

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Verfasst Mi 26.01.2005 17:02
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danke erstamal. die überstunden sind durch zuwenig arbeit entstanden. also sind die teile ja eigentlcih schon verfallen.

kannst du mir sagen wo du den zweiten abschnitt gefundn hast. !?


Zuletzt bearbeitet von benetton am Mi 26.01.2005 17:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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digitalremedy.de

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Verfasst Mi 26.01.2005 17:16
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benetton hat geschrieben:
danke erstamal. die überstunden sind durch zuwenig arbeit entstanden. also sind die teile ja eigentlcih schon verfallen.

kannst du mir sagen wo du den zweiten abschnitt gefundn hast. !?


Bist du noch in der Ausbildung ?
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 26.01.2005 18:10
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Zitat:

Arbeitnehmer, für die mit dem Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, sollten regelmäßig über ihren "Kontostand" wachen. Denn ein negatives Konto gilt als Lohnvorschuss und muss gegebenenfalls mit Geld ausgeglichen werden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt urteilte. (AZ: 5 AZR 334/99)
Damit gab das BAG dem Besitzer eines Friseursalons im Rheinland Recht. Die Leiterin des Salons hatte er befristet eingestellt, sie schied mit einem Minus von knapp 16 Arbeitsstunden auf ihrem tariflich vereinbarten Arbeitszeitkonto aus. Von ihrem Gehalt behielt der Besitzer deshalb 340 Mark ein. Nach Ansicht der Erfurter Richter zu Recht: Das negative Zeitkonto sei letztlich "ein Vergütungsvorschuss des Arbeitgebers", heißt es in dem Urteil. Da die Salon-Leiterin selbst über ihre Arbeitszeit bestimmt habe, sei der Kontostand "wie ein Vorschuss finanziell auszugleichen".



Im Umkehrschluß - dazu habe ich aber auch nichts gefunden - ist eine Verrechnung mit Urlaubstagen nicht erlaubt.
Es wird eindeutig im Urteil nur von Geld gesprochen. Zudem ist eine Verrechnung hier nur bei Ausscheiden aus der Firma vorgesehen. Wichtig ist sicherlich der Punkt: Vergütungsvorschuss. Die Zeit muß irgendwann erarbeitet werden, was aber auch den Arbeitgeber dazu verpflichtet genügend Arbeit zur Verfügung zu stellen. Sollte er dieses langfristig nicht können, so sollte man darauf hinweissen und notfalls die Zeit am Arbeitsplatz absitzen!
Bei uns in der Firma behält sich die Firma 5 Urlaubstage vor (von 30), die in arbeitsschwachen Zeiten zugeteilt werden und somit nicht zur freien Verfügung stehen... rechtlich sicherlich auch heikel, aber akzeptabel.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 26.01.2005 18:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
beeviZ

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Verfasst Do 27.01.2005 13:29
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bei mir is folgendes.
chef hat sich mal wieder was ausgedacht.

also letztens haben wir das thema in wirtschaft nochmal angeschnitten. also gesetz sieht so aus das man überstunden in dem maße machen kann, dass man innerhalb eines halben jahres auf nen tagesdurchschnitt von 8h kommen muss...

nu hat sich mein chef ausgedacht das man überstunden die man im januar gesammelt hat, auch bis 31.01 abgebaut haben muss, überstunden aus dem februar auch bis 28.02 abgebaut haben muss, etc...

is das so rechtens? ich bezweifle das ja das die überstunden einfach so am monatsende verfallen können...
zumal wir letztens alle ein schreiben bekommen haben das "überstunden von der geschäftsleitung angeordnet werden können" jedoch "fairerweise" schon drauf geachtet wird das das nur der fall ist wenn das wirklich nötig ist...

totaler schwachsinn eigentlich. aber DARF er sagen mann MUSS überstunden im selben monat abbauen wie man sie gesammelt hat?
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digitalremedy.de

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Verfasst Do 27.01.2005 16:05
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Leute ich denke hier ist nicht genügend Fachwissenvorhanden aber ihr könnt euch gerne mal hier umschauen und Fragen stellen !

also ab dafür ! <-- Schuld!

123recht


Zuletzt bearbeitet von digitalremedy.de am Do 27.01.2005 16:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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benetton
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Verfasst Fr 28.01.2005 11:14
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digitalremedy.de hat geschrieben:
benetton hat geschrieben:
danke erstamal. die überstunden sind durch zuwenig arbeit entstanden. also sind die teile ja eigentlcih schon verfallen.

kannst du mir sagen wo du den zweiten abschnitt gefundn hast. !?


Bist du noch in der Ausbildung ?


nein, bin seit einem jahr fertig. in der ausbildung war das klar geregelt. da ja theoretisch alle stunden für ausbildungszwecke genutzt werden sollten.
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