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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 12:45
Titel
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na dann: Schönen Urlaub!
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Di 20.06.2006 12:48
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Habe gerade kürzlich einen Zeitungsartikel dazu gelesen, der mich selbst verwunderte.
Nein, er kann dir den Urlaub nicht verbieten. Du brauchst ihn nicht verschieben.
Gruss Diesel
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 12:49
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Habe gerade kürzlich einen Zeitungsartikel dazu gelesen, der mich selbst verwunderte.
Nein, er kann dir den Urlaub nicht verbieten. Du brauchst ihn nicht verschieben.
Gruss Diesel |
Quelle?
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 12:54
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NWZ vor ca. 4 Wochen. Ich schau mal ob ich es noch finde......
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digitalremedy.de
Threadersteller
Dabei seit: 14.05.2003
Ort: Nürnberg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 12:55
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Diesel hat geschrieben: | NWZ vor ca. 4 Wochen. Ich schau mal ob ich es noch finde...... |
Ja wäre nicht schlecht wenn du ihn finden würdest...
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 12:57
Titel
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digitalremedy.de hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | NWZ vor ca. 4 Wochen. Ich schau mal ob ich es noch finde...... |
Ja wäre nicht schlecht wenn du ihn finden würdest... |
da ging es wahrscheinlich eher um den Rueckruf aus dem Urlaub (Artikel ist vom 16.06.2006) ->
Zitat: | RÜCKRUF AUS DEM URLAUB: Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht aus den Ferien zurückrufen, auch wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Eine solche Vertragsklausel ist laut Bundesarbeitsgericht rechtsunwirksam, weil sie gegen das Bundesurlaubsgesetz verstößt. Der Chef muss sich also vorher entscheiden: Entweder er streicht dem Mitarbeiter wegen betrieblicher Belange rechtzeitig den Urlaub. Oder er lässt ihn ziehen: Einmal am Strand oder in den Bergen, ist der Arbeitnehmer aber dann unwiderruflich weg. (BAG 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99). |
Quelle: http://www.gmx.net/de/themen/beruf/karriere/arbeitsrecht/2456716,cc=000000055900024567161veBhB.html
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 20.06.2006 12:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 13:00
Titel
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Glück gehabt, bin fündig geworden...
urlaub muss nicht verlegt werden
(Nordwest-Zeitung - Dienstag, 20. Juni 2006)
FRANKFURT/DPA - Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Die Richter am Arbeitsgericht Frankfurt erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam (Az.: 2 Ca 4283/05). Die Firma hatte den Mitarbeiter wegen eigenmächtiger urlaubnahme entlassen, nachdem er sich geweigert hatte, den urlaub um zwei Wochen zu verschieben. … :: mehr
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zeitgeisty
Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.06.2006 13:00
Titel
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Leider nichts zu Stornokosten, aber immerhin:
Welt-Artikel
Er darf den Urlaub aus "dringenden betrieblichen Gründen" verschieben, Dich aber in keinem Fall aus dem Urlaub zurückholen...
/Edit: Oh man, bin ich langsam... zzzZZZzzz
Zuletzt bearbeitet von zeitgeisty am Di 20.06.2006 13:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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