mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 19:54 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: "Umzug" in Selbstständigkeit: Freiberufler oder Einzelfirma? vom 19.01.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> "Umzug" in Selbstständigkeit: Freiberufler oder Einzelfirma?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 19.01.2012 16:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wallis hat geschrieben:
Also melde ich doch ein Gewerbe an und muss mich dann auch privat oder gesetzlich privat Versichern.
Habe gehört, das man sich nicht direkt Privat Versichern muss, sondern kann sich auch gesetzlich versichern?

Ist das richtig?


Mein letzter Beitrag in diesem Thread: Entweder privat oder freiwillig gesetzlich. "gesetzlich privat" gibt es nicht. Wo schnappst du diesen Quatsch eigentlich immer auf? Und, wie Netfliete schon schrieb: Als Werbetechniker kommst du nicht in die KSK. Du musst also den gesamten KK-Beitrag selbst bezahlen.

Und bevor die nächste Frage kommt: Lass' dir Angebote von verschiedenen Versicherungen machen. In der gesetzlichen KV zahlst du immer einen Mindestbeitrag, der auch unabhängig von deinem Einkommen ist. Weniger geht dann nicht.
 
Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.01.2012 16:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

someonesdaughter hat geschrieben:
Basti hat geschrieben:

Wie du gerade selber bemerkt hast darfst du als Freiberufler nur deine Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Sprich deine Arbeit die du machst. Als Unternehmer kannst du auch "Sachen" verkaufen.


Das ist doch Quatsch, tut mir leid. Ein Freiberufler ist ein Unternehmer. Du verwechselst jetzt wohl Gewerbe un d Freiberuf ...


Zitat:
Als Freelancer kannst du dich auch um den Druck kümmern und auf der Rechnung Druckbetreuung auflisten.



Zitat:
"Freelancer" ist überhaupt kein rechtlich relevanter Begriff....


Was willst mir jetzt sagen ? Freelancer ist die englische Form von Freiberufler, oder etwa nicht ?

Zitat:
Aber bei den Druckkosten musst du quasi die Rechnung auf deinen Auftraggeber stellen lassen.



Zitat:
Nur als Freiberufler, weil das eine gewerbliche Leistung wäre ...


Genau das habe ich auch gesagt …

Zitat:
Hoffe ich konnte etwas helfen.



Zitat:
Wäre vll. besser, wenn du dich selbst erst mal orientierst.


Ich will mich nicht Selbständig machen, aber Danke für die Info …


Zuletzt bearbeitet von Basti am Do 19.01.2012 16:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 19.01.2012 17:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@ wallis: falls du mal in sachen versicherung beratung brauchst, kann ich dir in bochum herrn wiesejahn von der d.a.s. empfehlen. der macht dir gute angebote und kann dir auch konkrete zahlen nennen.
 
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 19.01.2012 17:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Basti hat geschrieben:


Was willst mir jetzt sagen ? Freelancer ist die englische Form von Freiberufler, oder etwa nicht ?


Nein ist es nicht - Freelancer hat im deutschen Recht keinerlei Bedeutung, deshalb ist es unsinnig, damit zu hantieren. Ein Freelancer kann ein Gewerbe haben oder Freiberufler sein, und daraus ergeben sich dann Rechte und Pflichten - und zwar unterscheidliche. Aber eben daraus und nicht aus der Worthülse 'Freelancer'.

Zitat:
Genau das habe ich auch gesagt …


Nein, das hast du nicht, weil du mit dem unsinnigen Begriff "Freelancer" hantiert hast. Aber ein "Freelancer" kann sich eben sehr wohl um den Druck kümmern. Da das aber eine gewerbliche Leistung ist, muss er ein Gewerbe angemeldet haben ...

Zitat:
Ich will mich nicht Selbständig machen, aber Danke für die Info …


Es geht darum, dass du anderen Tipps gibst, die unsinnig und falsch sind, weil du dich selbst nicht auskennst - das muss doch nicht sein, oder?


Zuletzt bearbeitet von am Do 19.01.2012 17:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.01.2012 17:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein wichtiger Unterschied zwischen Freiberufler und Einzelunternehmer mit Gewerbe ist die Gewerbesteuer.
Die zahlst du als Freiberufler eben nicht
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
flowed

Dabei seit: 25.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 19.01.2012 17:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hier herrscht dir totale Begriffsverbabelung.

@wallis
Guckst du erstmal hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
und hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbetreibender

und machst dir dann klar, daß du ein Gewerbe anmelden willst, immer wolltest und nicht anders kannst.

Daraus ergibt sich dann der Rest.

2cents
  View user's profile Private Nachricht senden
Thirteen

Dabei seit: 24.03.2010
Ort: -
Alter: 88
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.01.2012 17:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@wallis

Ich würde dir diese Seite noch ans Herz legen -> Existenzgründer und zusätzlich ein Existenzgründerseminar besuchen (Gründerberatung Bochum, ist nur auf die schnelle gegooglet, aber vielleicht hilft es dir ja)


Cheers und viel Erfolg,
Alex
  View user's profile Private Nachricht senden
it-basics

Dabei seit: 23.11.2006
Ort: Heidenau
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.01.2012 21:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@SL-Design

Ist aber auch erst ab nem gewissen Umsatz relevant.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen beim umzug helfen?
Stelle gefunden - jetzt der Umzug
Umzugsbeihilfe berechtigt, bei Umzug vor Ausbildungsbeginn?
Wegen Umzug Ausbildungswechsel - Bewerbung?
Ausbildungsbeihilfe, Umzug und 1000 Dinge organisieren
Umzug der Firma - Ausbildungswechsel - Kündigung -- HILFE!
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.