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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.01.2012 16:02
Titel
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wallis hat geschrieben: | Also die Töne in solch einem Forum waren auch schonmal freundlicher...
Wo liegt denn dann der Unterschied zwischen dem Freiberufler bei der KSK oder einer Einzelunternehmung?
Das sinnvollste wäre wahrscheinlich die Einzelunternehmung oder nicht?
Vielleicht möchte man ja irgendwann mal Webhosting mit anbieten etc. |
Wie du gerade selber bemerkt hast darfst du als Freiberufler nur deine Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Sprich deine Arbeit die du machst. Als Unternehmer kannst du auch "Sachen" verkaufen.
In unserer Branche währe es zum Bsp. der Druck von einem Projekt.
Als Freelancer kannst du dich auch um den Druck kümmern und auf der Rechnung Druckbetreuung auflisten.
Aber bei den Druckkosten musst du quasi die Rechnung auf deinen Auftraggeber stellen lassen.
Somit machst du dich aber zu sehr transparent. Heißt er sieht genau was der Druck kostet und was du noch oben drauf schlägst. (Denke mal es ist verständlich was ich meiner).
Freelancer macht sinn wenn ausschließlich nur für andere Agenturen arbeitest oder für Kunden die nur fertige Druckdaten wollen und sich um den Druck selber kümmern.
Als Unternehmer macht es sinn wenn du mehr anbieten willst als deine Dienstleistung. zum Bsp. auch Proof´s verkaufen willst oder wie oben schon genannt denn Druck deiner Aufträge oder sonst was.
Selbst offene Daten, die man sich bezahlen lässt kann man als Freelancer nicht "verkaufen" (muss man clever in der Rechnung verschachteln).
Hoffe ich konnte etwas helfen.
Aber alle Angaben ohne Gewähr!!!
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wallis
Threadersteller
Dabei seit: 06.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.01.2012 16:06
Titel
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Endschuldigung das ich da einfach etwas falsch verstanden, bzw. durcheinandergebracht habe.
Zitat: |
2.1 Wahl der Geschäftsform
Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, in welcher Geschäftsform man auftreten will:
Freiberuflich
Man kann als freiberuflicher Tätig werden, wenn man überwiegen gestalterischen Tätigkeiten nachgeht. Hier wird es allerdings schwer "Zusatzleistungen" wie z.B. Druckangebote, Programmierung, Webhosting mit anzubieten, weil das in den seltesten Fällen vom Finanzamt akzeptiert wird.
Einzeluntenehmen
Für viele im Medienbereich ist die Einzelunternehmung die Geschäftsform der ersten Wahl. Man ist der Chef seines Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten. Man haftet gegenüber Gläubigern auch mit seinem Privatvermögen. Die Einzelunternehmung zählt zu den Geschäftsformen der Personengesellschaften.
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Mir war nicht bewusst, das man als "Einzelunternehmung" auch über die KSK sozialversichert sein kann.
Die Antwort von Basti hat mich jetzt schon sehr geholfen.
Aufgrund der Tatsachen, das ich meine Werbetechnik (T-Shirts, Aufkleber, Schilder etc.) und den Druck von Printmedien mit "verkaufen" möchte, wird dann wohl der Weg als "Einzelunternehmer" der richtige sein.
Die KSK deckt also die Sozialversicherungsbeiträge und die Krankenkasse ab? Richtig?
Zuletzt bearbeitet von wallis am Do 19.01.2012 16:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.01.2012 16:11
Titel
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Du brauchst dich nicht entschuldigen
Und ja mann kann auch als Unternehmer einer Agentur über die KSK versichert werden.
Wichtig ist das du "künstlerisch" tätig bist. Sprich auch Gestaltung anbietest. So weit ich das jetzt weiß.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 19.01.2012 16:23
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als werbetechniker wirst vermutlich auch nicht in die ksk aufgenommen. es ist eine weniger künstlerische tätigkeit.
du meldest einfach ein gewerbe an und der rest wird schon...
mehr infos über die ksk gibt es hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 19.01.2012 16:30
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Basti hat geschrieben: |
Wie du gerade selber bemerkt hast darfst du als Freiberufler nur deine Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Sprich deine Arbeit die du machst. Als Unternehmer kannst du auch "Sachen" verkaufen. |
Das ist doch Quatsch, tut mir leid. Ein Freiberufler ist ein Unternehmer. Du verwechselst jetzt wohl Gewerbe un d Freiberuf ...
Zitat: | Als Freelancer kannst du dich auch um den Druck kümmern und auf der Rechnung Druckbetreuung auflisten. |
"Freelancer" ist überhaupt kein rechtlich relevanter Begriff....
Zitat: | Aber bei den Druckkosten musst du quasi die Rechnung auf deinen Auftraggeber stellen lassen. |
Nur als Freiberufler, weil das eine gewerbliche Leistung wäre ...
Zitat: | Hoffe ich konnte etwas helfen. |
Wäre vll. besser, wenn du dich selbst erst mal orientierst.
Zuletzt bearbeitet von am Do 19.01.2012 16:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wallis
Threadersteller
Dabei seit: 06.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.01.2012 16:32
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Also melde ich doch ein Gewerbe an und muss mich dann auch privat oder gesetzlich privat Versichern.
Habe gehört, das man sich nicht direkt Privat Versichern muss, sondern kann sich auch gesetzlich versichern?
Ist das richtig?
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.01.2012 16:33
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wallis hat geschrieben: | Also melde ich doch ein Gewerbe an und muss mich dann auch privat oder gesetzlich privat Versichern.
Habe gehört, das man sich nicht direkt Privat Versichern muss, sondern kann sich auch gesetzlich versichern?
Ist das richtig? |
Du kannst Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Aber ob Du tatsächlich einen höheren Beitrag für weniger Leistung bezahlen möchtest, solltest Du Dir überlegen. Das ist natürlich abhängig von Deinen Vorerkrankungen.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 19.01.2012 16:36
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wallis hat geschrieben: |
Mir war nicht bewusst, das man als "Einzelunternehmung" auch über die KSK sozialversichert sein kann.
Die Antwort von Basti hat mich jetzt schon sehr geholfen. |
Vieles war halt leider falsch darin ...
Zitat: | Aufgrund der Tatsachen, das ich meine Werbetechnik (T-Shirts, Aufkleber, Schilder etc.) und den Druck von Printmedien mit "verkaufen" möchte, wird dann wohl der Weg als "Einzelunternehmer" der richtige sein. |
Du hast es leider immer noch nicht. Ist aber auch Bastis Schuld.
"Einzelunternehmer" ist nur die Rechtsform (Alternativen wären eine UG, eine GmbH, eine Ltd., AG etc.) - du willst offenbar ein Gewerbe anmelden. Daneben gibt es den Freiberufler. Beide sind Unternehmer und, sofern sie keine andere rechtsform wählen, Einzelunternehmer.
Mit deinen Leistungen hast du auf die Anerkennung als Freiberufler sowieso keine Chance. Also bleibt das Gewerbe übrig.
Zitat: | Die KSK deckt also die Sozialversicherungsbeiträge und die Krankenkasse ab? Richtig? |
Nein. Die deckt nur den Teil, den bei Angestellten der Arbeitgeber zahlen würde.
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