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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.01.2011 11:59
Titel Umsatzsteuererklärung - was wohin? |
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Hi Leuz,
erst mal ein schönes neues erfolgreiches Jahr 2011!!!!
Und nun zu meinem Problem, ich habe schon vor längeren meine Steuererklärung 2009 abgegeben.
Leider habe ich vergessen, meine Umsatzsteuererklärung mit abzugeben, da ich das in 2009 das erste mal machen musste. So nun hab ich hier vor mir meine Bilanz liegen und habe von hier:
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Umsatzsteuer/2009/default.php?f=lfst&c=n&d=d&t=x
die Umsatzsteuererklärung 2009 neben dran.
Jetzt weiß ich nur echt nicht was ich wohin eintragen soll? Kann mir da ma jmd kurz helfen?
Vielen Dank
Flo
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.01.2011 13:05
Titel
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Das geht nicht "mal kurz". Dafür haben schon die Lobbyisten der Steuerberater und Anwälte gesorgt. Die Erklärung kann ganz simpel sein, wenn du nur einfach Rechnungen bezahlt und Rechnungen geschrieben hast. Aber wehe du bist gleichzeitig Bauer, Förster, Vermieter, Autofahrer oder hast einen Familienbetrieb ... dann wirds übel.
Ich empfehle, log dich bei Elster Online ein. Da kannst du das Formular eben online ausfüllen und zu jeder Zeile gibt es einen recht ausführlichen Hilfetext. Ausserdem ist es dan mit einem Klick weggeschickt ...
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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.01.2011 13:27
Titel
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Hi qualidat,
also kurz gesagt bin ich weder Bauer noch irgendwas anderes.
Ich habe einen Hauptberuf und ein Nebengewerbe.
Für dieses Nebengewerbe - und ich denke doch NUR für dieses - muss ich jetzt noch eine Usterklärung abgeben,
da ja bei meinem Hauptjob keine Mehrwertsteuer anfällt. Meine normale Steueerklärung habe ich auch wie gesagt schon abgegeben u die is schon durch, nur der FABeamte möchte nun noch die Usterklärung.
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 01.01.2011 15:55
Titel
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nullhorn hat geschrieben: |
Für dieses Nebengewerbe - und ich denke doch NUR für dieses - muss ich jetzt noch eine Usterklärung abgeben,
da ja bei meinem Hauptjob keine Mehrwertsteuer anfällt. |
Ja, natürlich. Und demnach machst du auch nicht von der KU-Regelung gebrauch - denn dann wäre es ganz einfach und du müsstest nur überall Null-Werte angeben.
Trotzdem kann dir hier niemand "kurz" erklären, was du wo eintragen musst. Die Felder sind doch alle beschriftet, du musst dich schon hinsetzen und gucken, was du wo eintragen musst.
b.
P.S.: Irritierend finde ich das:
Zitat: | ich hier vor mir meine Bilanz liegen |
Du erstellst für ein Nebengewerbe eine BILANZ? Das glaube ich ja nicht, wer selbst bilanzieren kann, scheitert nicht an der USt-Erklärung.
Zuletzt bearbeitet von blindtext am Sa 01.01.2011 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.01.2011 17:54
Titel
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Ja ne - keine Bilanz, is nur ne Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Ich mache nicht von der KU-Klausel gebrauch, da ich Rechnungen mit Ust. ausweise.
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.01.2011 18:41
Titel
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Im Prinzip ist es doch ganz einfach:
- mit jeder Rechnung nimmst du Ust ein (meist 19%, für Kurse bei Bildungsträgern z.B. auch mal ohne)
- mit allen betriebsbedingten Ausgaben zahlst du Ust (19% oder 7%, z.B. f. Fachbücher o. Zeitschriften)
Die rechnest du gegeneinander auf, den Rest zahlst du ans Finanzamt oder du hast Anspruch auf Gutschrift. Letzteres habe ich oft, weil nahezu alle Kosten Ust enthalten, während z.B. nahezu alle Bildungsträger Honorare ohne Ust zahlen.
Dieser Vorgang ist im Formular eigentlich ganz gut abgebildet, das Online-Formular von Elster rechnet sogar automatisch ... musst nur ein wenig Kraft zum Einarbeiten aufbringen. Wenn du das einmal "gefressen" hast, lächelst du das nächste Mal nur noch darüber.
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nullhorn
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2006
Ort: Brend-City
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 02.01.2011 10:04
Titel
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Ich sag ma so, ich hab schon mehrmals Steuererklärung gemacht.
Ich habe auch Vorbildung in Buchhaltung und "Wirtschaftslehre".
Mir ist auch klar wie das Prinzip funktioniert - nur ist mir nicht klar WELCHE Beträge WOHIN eingetragen werden in diesem Formular. Hier in diesem Ustformular hört sich sovieles so gleich an.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 02.01.2011 12:41
Titel
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qualidat hat geschrieben: | Die rechnest du gegeneinander auf, den Rest zahlst du ans Finanzamt oder du hast Anspruch auf Gutschrift. Letzteres habe ich oft, weil nahezu alle Kosten Ust enthalten, während z.B. nahezu alle Bildungsträger Honorare ohne Ust zahlen. |
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