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Devotional
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2003
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Alter: 39
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Verfasst Mo 13.11.2006 17:48
Titel Umsatzsteuer-Freigrenze §19 (17.500 Euro) |
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Habe mich dieses Jahr auch als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet (Illustrator, Grafikdesign, Webdesign), bin jetzt aber etwas verunsichert. Weißt jemand zufällig, wie das mit der 17.500 Euro Grenze genau ist? Laut dem §19 heißt es, dass der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im ersten Jahr unter 17.500 Euro liegen muss. Darf ich die 17.500 jetzt tatsächlich einnehmen oder dürfen es nur 15.086 Euro (+ 16 % Steuer = 17.500) sein? Wie ist den die Definition von Umsatz?
Und wie verhält es sich mit den Ausgaben, fallen die da überhaupt ins Gewicht?
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Presence
Dabei seit: 27.09.2003
Ort: -
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Verfasst Mo 13.11.2006 21:42
Titel
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Was für eine Grenze meinst du denn? Der Freibetrag liegt nicht bei 17.500 Euro sondern bei 7000,nochwas Euro. Ab diesem Betrag mußt du Steuern zahlen. Wenn du etwas abschreiben kannst (Progamme, Computer etc.) erhöht sich der Freibetrag entsprechend.
Zuletzt bearbeitet von Presence am Mo 13.11.2006 21:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Mo 13.11.2006 21:53
Titel
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Presence hat geschrieben: | Was für eine Grenze meinst du denn? Der Freibetrag liegt nicht bei 17.500 Euro sondern bei 7000,nochwas Euro. Ab diesem Betrag mußt du Steuern zahlen. Wenn du etwas abschreiben kannst (Progamme, Computer etc.) erhöht sich der Freibetrag entsprechend. |
Junge, Junge. Weißt Du überhaupt, um was es geht? §19 UStG.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.11.2006 23:07
Titel
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Presence hat geschrieben: | Was für eine Grenze meinst du denn? Der Freibetrag liegt nicht bei 17.500 Euro sondern bei 7000,nochwas Euro. Ab diesem Betrag mußt du Steuern zahlen. Wenn du etwas abschreiben kannst (Progamme, Computer etc.) erhöht sich der Freibetrag entsprechend. |
umsatzsteuer hat mit der einkommenssteuer erstmal gar nix zu tun. umsatzsteuer ist ein durchlaufender posten. wenn man kleingewerbetreibend ist, ist man nicht umsatzsteuerpflichtig. erst ab dem angesprochenen betrag von 17.500 € / jahr wird man umsatzsteuerpflichtig. vorher kann man das freiwillig sein oder eben lassen.
unabhängig davon muss man von den einnahmen abzüglich der ausgaben den gewinn versteuern. die höhe der steuern hängt zum einen von den einnahmen, zum anderen auch von weiteren einkünften (normale angestelltentätigkeit oder ausbildung, etc.) und den entsprechenden freibeträgen ab.
@ Devotional: die 17.500 sind netto. wenn du da drüber kommst, bist du ust-pflichtig und musst dann auf deinen rechnungen ust-ausweisen und die ans finanzamt abführen. dafür kannst du dann auch die ust aus quittungen absetgzen, bei anschaffungen und betriebsausgaben.
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Devotional
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2003
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.11.2006 23:42
Titel
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Hä? Das kapier ich jetzt nicht
Darf ich jetzt 17.500 oder 15.086 einnehmen, ohne dass ich ust-pflichtig bin?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.11.2006 23:51
Titel
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Devotional hat geschrieben: | Hä? Das kapier ich jetzt nicht
Darf ich jetzt 17.500 oder 15.086 einnehmen, ohne dass ich ust-pflichtig bin? |
Zitat: | Laut dem §19 heißt es, dass der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im ersten Jahr unter 17.500 Euro liegen muss. |
das bedeutet das alles über 17.500 netto dann ust-pflichtig wird. also netto - also ja. wenn du auf nummer sicher gehen willst, frag deinen steuerberater oder ruf beim finanzamt an.
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Devotional
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2003
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 19:46
Titel
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Hab also heute mal heute beim Finanzamt angerufen. Es ist so, dass man tatsächlich 17.500 Euro einnehmen darf
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.11.2006 19:58
Titel
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Devotional hat geschrieben: | Hab also heute mal heute beim Finanzamt angerufen. Es ist so, dass man tatsächlich 17.500 Euro einnehmen darf |
sag ich doch
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