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Thema: Umsatz/Einnahmen & Gewinn bei Kleinunternehmen vom 20.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Umsatz/Einnahmen & Gewinn bei Kleinunternehmen
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Fabrylia
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2008
Ort: im Münsterland
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.04.2009 15:56
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Umsatz/Einnahmen & Gewinn bei Kleinunternehmen

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Hallo Ihr Lieben,

die letzten Monate waren wirklich stressig bei mir/uns und im Januar hatte ich hier ja fleißig mitgemischt im Thema "Selbständigkeit".

Letzte Woche haben wir dann den Schritt gemacht: Mein Lebensgefährte hat jetzt ein Gewerbe angemeldet und nun haben wir den Bogen soweit ausgefüllt für das Finanzamt. Wir haben ein Kreuzchen für das Kleingewerbe gemacht (erstmal) * Ja, ja, ja... * Mein LG würde das hauptberuflich machen!

Nur mit manchen Begriffen bin ich nicht so ganz grün im Bezug der Kleinunternehmung und bevor wir den Bogen abgeben, brauche ich Eure Hilfe *DANKE DANKE DANKE* zu folgenden Fragen:

Da wir ja noch total in den Kinderschuhen stecken und nicht zu euphorisch sein wollen haben wir nur einen geringen Betrag als UMSATZ angegeben, der deutlich (!) unter den 17.500 € liegt.

Jetzt wird im Bogen für das Finanzamt auch nach den Einnahmen gefragt. Die haben wir jetzt geringer gehalten. Jeweils um 2.000 € unter dem angegebenen Umsatz für 2009 + 2010.

Aber wo liegt bei der Kleinunternehmung der Unterschied zwischen Einnahmen und Umsatz? Gibt es einen? Himmel ich habe schon soviel Seiten durchforstet (auch hier), dass ich total dune im Kopf bin.

So, und den Gewinn errechnen wir durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn dieser unter 7.664,00 im Jahr liegt sind wir ja auch EINKOMMENSSTEUER-BEFREIT, richtig?

Bitte helft, ich kann leider überhaupt gar nicht mehr klar denken. Hauptsächlich geht es mir um die Begriffe Umsatz, Einnahmen und Gewinn bei der Kleinunternehmung.

Wäre es im Übrigen sinnig, eine USt.-ID anzufordern, da auch Arbeiten für ausl. Kunden getätigt werden (Italien)? Eigentlich schon, oder? Es wird aber mehr Mediengestaltung "geliefert" als "Waren eingekauft". Aber so eine USt-ID soll wohl den ausl. Unternehmern zeigen, dass sie es auch mit einem Unternehmer zu tun haben.

VIELEN DANK EUCH!!!

Viele Grüße, Fabrylia
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.04.2009 16:27
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Öhm, hast du für solche Fragen keinen Steuerberater?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 20.04.2009 16:28
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Umsatz = ALLES was du was verdienst (vor steuer)

Gewinn = verdienst nach steuer und abzug von kosten

Einnahmen = weiß ich nich so genau, alles was netto übrig bleibt auf nem konto?



7.664,00 sind steuerfrei, richtig.

USt.ID brauchst du fürs ausland, ohne gehts nicht.


ein steurberater kostet dich im quartal 100 bis 150 euro. der kann dich auch in allen fragen beraten. das würde ich dir empfehlen. wenn 150 euro im qrtl. schon zuviel sind, dann solltest du das kleingewerbe lieber lassen.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 20.04.2009 16:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Mo 20.04.2009 17:53
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Nefliete hat geschrieben:
Umsatz = ALLES was du was verdienst (vor steuer)

Gewinn = verdienst nach steuer und abzug von kosten

Einnahmen = alle Einnnahmen, die das Unternehmen hat? Ohne Abzüge usw... also != Gewinn


So würde ich das deuten. Aber das ist doch eh nicht so wichtig.
Und wenn du dir den Steuerberater mal vorerst noch sparen willst, ruf beim FA an, die geben dir da auch Auskunft darüber.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 20.04.2009 18:48
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Re: Umsatz/Einnahmen & Gewinn bei Kleinunternehmen

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Fabrylia hat geschrieben:

Jetzt wird im Bogen für das Finanzamt auch nach den Einnahmen gefragt. Die haben wir jetzt geringer gehalten. Jeweils um 2.000 € unter dem angegebenen Umsatz für 2009 + 2010.

Aber wo liegt bei der Kleinunternehmung der Unterschied zwischen Einnahmen und Umsatz? Gibt es einen? Himmel ich habe schon soviel Seiten durchforstet (auch hier), dass ich total dune im Kopf bin.


die unterscheiden zwischen umsatz und gewinn. normalerweise hat man als gewerbetreibender ja irgendwelche waren die man verkauft. als umsatz zählt hierbei die einnahmen aus dem verkauf. diese liegen im regelfall weit über dem gewinn, weil man um den gewinn zu ermitteln ja noch die ausgaben mit abzieht.

hintergrund ist, dass das kleingewerbe nur bis zu einem gewinn von 17.500 € und einem umsatz von ich glaub 500.000 € betrieben werden kann. da du aber im regelfall die "produkte" selbst herstellst, hast du normalerweise keinen großen wareneinsatz (von druck- und hostingkosten o.ä. mal abgesehen). deswegen dürften umsatz und gewinn relativ nah beieinander liegen.

Fabrylia hat geschrieben:

So, und den Gewinn errechnen wir durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wenn dieser unter 7.664,00 im Jahr liegt sind wir ja auch EINKOMMENSSTEUER-BEFREIT, richtig?

ja - wobei hier ALLE einkommen gezählt werden. auch welche aus noch bestehenden angestelltenverhältnissen, mieteinnahmen o.ä.

Fabrylia hat geschrieben:

Wäre es im Übrigen sinnig, eine USt.-ID anzufordern, da auch Arbeiten für ausl. Kunden getätigt werden (Italien)? Eigentlich schon, oder? Es wird aber mehr Mediengestaltung "geliefert" als "Waren eingekauft". Aber so eine USt-ID soll wohl den ausl. Unternehmern zeigen, dass sie es auch mit einem Unternehmer zu tun haben.

dann brauchst du aber kein kleingewerbe anzumelden. das kleingewerbe ist eben gerade dazu gedacht, das du keine umsatzsteuer ausweisen musst. mit der beantragung der umsatzsteuer-id wirst du aber automatisch umsatzsteuerpflichtig. d.h. wenn du umsatzsteuer auf deinen rechnungen angeben willst, kannst du auch zur umsatzsteuer optieren (was eh anzuraten wär, dann kannst du bei anschaffungen die umsatzsteuer geltend machen, und deinen kunden isses egal, wenn diese ebenfalls gewerbetreibende sind). du musst dann für die ersten 2 jahre ein monatliche umsatzsteuererklärung abgeben (im grunde auch nur ne einfach g&v aufstellung bei der du halt die umsatzsteuern rausrechnest und diese werte dann per elster ans finanzamt überträgst. kein hexenwerk.)


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 20.04.2009 18:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Fabrylia
Threadersteller

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Verfasst Di 21.04.2009 10:24
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Hallo & guten Morgen zusammen,

ich habe nun die Dame von Finanzamt erreicht und haben wegen der Umsatzsteuer-ID nachgefragt. Die ist im (neuen) Bogen unter 7.9 aufgeführt und sie sagte mir, dass ich lediglich das erste Kreuzchen wählen sollte.

Es kann eine Umsatzsteuer beantragt werden als Kleinunternehmer, aber man darf halt natürlich keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Die USt.Nr. wird halt nur gebraucht, um am innergemeinschaftlichen Handel teilzunehmen.

Eine Begründung, wie sie auch in 7.9 aufgeführt ist, sollte laut ihrer Aussage nicht angekreuzt werden.

Und wegen des Steuerberaters: Ja, wir waren bei einem Beratungsgespräch vor Monaten, haben uns dann Gedanken zum ganzen Thema gemacht und wir werden ihn wieder in Anspruch nehmen, sofern denn gebraucht. Für kurzfristige Antworten habe ich das Forum bemüht. Sollte ja nicht weh tun.

Viele Grüße, Julia
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.04.2009 15:32
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Fabrylia hat geschrieben:
Es kann eine Umsatzsteuer beantragt werden als Kleinunternehmer, aber man darf halt natürlich keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Die USt.Nr. wird halt nur gebraucht, um am innergemeinschaftlichen Handel teilzunehmen.


Wos? Das widerspricht sich doch jetzt... * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 21.04.2009 15:49
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ich denke, sie meint die USt-ID und nicht die Mehrwertsteuer die beantragt werden kann.
 
 
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