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Thema: Überstunden/Urlaub *steuerfreundlich* ausbezahlen? vom 26.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Überstunden/Urlaub *steuerfreundlich* ausbezahlen?
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worshipper
Threadersteller

Dabei seit: 01.10.2004
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Verfasst Mo 26.09.2005 07:20
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Überstunden/Urlaub *steuerfreundlich* ausbezahlen?

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hallo,

in meinem betrieb war dieses jahr ziemlich viel los, so konnte sich bis jetzt ca. 80 überstunden anheufen und
dabei hab ich noch ca. 25 tage resturlaub.
bei meinen kollegen schaut es nicht anders aus.

urlaub nehmen bzw. überstunden abfeiern, geht echt nicht. es sind einfach noch zu viele sachen zum aufbearbeiten.
bleibt nur ausbezahlen.

jetzt, ist das aber nicht gerade mein wunsch, da mir die steuer knappe 46% prozent wegnimmt.
kennt ihr vielleicht möglichkeiten, wie ich die 46% auf 20% minimieren kann?

*ein steuerberater würde sich für diese einmalige sache nicht lohnen.*
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 26.09.2005 07:38
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Genau wie eine Rechtsbelehrung dürfen wir auch keine Steuerberatung machen...
Denkbar wäre: Die Firma kauft etwas, was du schon immer wolltest, einen Laptop z.B. Den kann die Firma als Anschaffung absetzen und du bekommst das alleinige Nutzungs- bzw. Besitzrecht.
Das ist nicht ganz legal.
Ansonsten gibt es da nicht viel, Firmendirektversicherung z.B.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 26.09.2005 08:22
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naja wenn du nen gewerbeschein dein eigen nennst (gehört ja mittlerweile fast schon zur grundausstattung eines jeden mediengestalters Lächel ) dann könntest du deinem betrieb auch ne rechnung schreiben. darauf musst du zwar auch nochmal einkommenssteuer zahlen, aber je nach steuerklasse usw. kommst du da wohl günstiger weg (zumal da keine sozialabgaben fällig werden).

wenn's dumm geht kommst du nämlich mit dem ausbezahlen in eine höhere steuerklasse und löhnst entsprechend. sollte das der fall sein, wäre eine andere möglichkeit auch den betrag auf 2 - 3 auszahlungen aufzuteilen, damit du unter der grenze bleibst... aber das wird dir wirklich nur ein steuerberater oder eure personalbuchhaltung näher beantworten können, was geschickter ist.
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worshipper
Threadersteller

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2005 09:22
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audiofreak, dein vorschlag hört sich sehr gut an.
aber das finanzamt ist doch auch nicht so doof oder?
die sehen doch in ihren unterlagen, dass ich in dieser firma angestellt bin und nun schreibe ich
denen eine rechnung als selbstständiger.

ich hab keinen gewerbeschein, müsste erst beantragt werden.
welche kosten würde da auf mich zukommen?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2005 09:25
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Je nach Bundesland unterschiedlich - hier in Köln sind es 20 EUR

ach ja, deine Grossmutter könnten nat. als geringfügig Beschäftigte aushelfen ... ;)


Zuletzt bearbeitet von Mac am Mo 26.09.2005 09:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 26.09.2005 09:26
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worshipper hat geschrieben:
audiofreak, dein vorschlag hört sich sehr gut an.
aber das finanzamt ist doch auch nicht so doof oder?
die sehen doch in ihren unterlagen, dass ich in dieser firma angestellt bin und nun schreibe ich
denen eine rechnung als selbstständiger.

ich hab keinen gewerbeschein, müsste erst beantragt werden.
welche kosten würde da auf mich zukommen?


hm, wenn deine firma dein einziger auftraggeber bleibt, ist das natürlich schlecht - dann kann dir das finanzamt scheinselbstständigkeit vorwerfen. wenn du aber mehrere unterschiedliche auftraggeber vorzuweisen hast, kann das finanzamt da gar nix... du kannst ja in deiner freizeit als freier mitarbeiter für eure firma tätig sein - das hat das finanzamt nicht zu interessieren, so lange du alles ordentlich angibst und versteuerst... Lächel

der gewerbeschein selbst kost sowas um die 20 euronen glaub ich... schau mal in die forensuche - das dürfe da glaub ich schon öfter stehen, was man beim nebengewerbe alles beachten muss...

edit: hier mal ein auszug aus der FAQ zur Selbstständigkeit, die es demnächst hier geben wird:

Zitat:
Man kann sich einen normalen Gewerbeschein holen. Normalerweise kommt dann vom Finanzamt ein Befragungsbogen über erwartete Umsätze, etc. Hier kann man dann eintragen, das man ein Kleingewerbe führen möchte. Als Kleingewerbetreibender darf man Gewinne bis zu xx € pro Jahr (müssten glaub ich irgendwas um die 15.000 € sein - ohne gewähr) erwirtschaften, ohne z.B. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, etc. zahlen zu müssen. Man kann sich als Kleingewerbetreibender auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, darf dann aber auf Rechnungen keine ausweisen und bei Anschaffungen keine Absetzen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 26.09.2005 09:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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joki

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Verfasst Mo 26.09.2005 11:06
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Der Urlaub darf nicht abgegolten werden. Mit gutem Grund steht das so im Gesetz.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2005 11:35
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joki hat geschrieben:
Der Urlaub darf nicht abgegolten werden. Mit gutem Grund steht das so im Gesetz.


gut - wenn er wollte könnte er jetzt auf seinen urlaubsanspruch bestehen... aber ich sag's mal so - wenn beide seite damit einverstanden sind - wo kein kläger da kein richter...
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