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Nachricht |
Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 11:44
Titel
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Schuld sicherlich nicht, aber ich würde annehmen, dass es Anzeigepflichtig ist, aber welcher Arbeitnehmer zeigt schon seinen Arbeitgeber an.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 11:45
Titel
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Neox hat geschrieben: | Schuld sicherlich nicht, aber ich würde annehmen, dass es Anzeigepflichtig ist, aber welcher Arbeitnehmer zeigt schon seinen Arbeitgeber an. |
zumal das arbeitsamt den arbeitnehmer die mitwisserschaft dann erstmal nachweisen müsste...
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 11:52
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Schnellstmöglich bewerben.
Andere Stelle suchen.
Wenn das da so abläuft ist der Betrieb eh fürn Arsch.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 12:04
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Neox hat geschrieben: | Schuld sicherlich nicht, aber ich würde annehmen, dass es Anzeigepflichtig ist, aber welcher Arbeitnehmer zeigt schon seinen Arbeitgeber an. |
zumal das arbeitsamt den arbeitnehmer die mitwisserschaft dann erstmal nachweisen müsste... |
Als Arbeitnehmer wirst du über die Kurzarbeit, die Verteilung deiner Arbeitszeit pro Tag, Woche oder Monat informiert. Das hat "zu meiner Zeit" immer schriftlich stattgefunden. Die schriftliche Information gab es auch nicht vom Arbeitsgeber sondern vom Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit) ... Wenn über diese schriftliche Information weitere Arbeiten verlangt werden, kann sich keiner herausreden, er hätte es nicht gewusst.
Ich habe im Freundeskreis (allerdings in einer anderen Branche) vor einigen Wochen einen ähnlichen Fall gehabt. Der Arbeitgeber wollte in einem Zwei-Schicht-Betrieb die komplette zweite Schicht so "nebenher" laufen lassen. Zum Glück hat ihm mein Freund das Problem erklären können ... Darum gibts diesen Laden überhaupt heute noch, denn die Bußgelder würden die meisten Läden dann endgültig runieren ...
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Ansonsten ist type1ens Vorschlag natürlich überlegenswert ... ob das heutzutage allerdings so leicht ist ... würde ich bezweifeln ...
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SiriusBlack
Threadersteller
Dabei seit: 04.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 12:12
Titel
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Zitat: | Wenn der Arbeitgeber Vollzeit arbeiten lässt, Vollzeit bezahlt |
Naja ich soll Vollzeit arbeiten, bekomm aber nicht Vollzeit vom AG bezahlt.
Stattdessen soll ich die Tage dann nächstes Jahr zuhause bleiben.
Wo anders bewerben hab ich mir auch schon überlegt, aber ich weiß nicht ganz wie ich das mit den Vorstellungsgesprächen geregelt bekommen soll, da ich ja jetzt wieder die ganze Woche abreiten soll... und mir wärs lieber wenn der Chef das erstmal nicht mitbekommt bis ich was neues hab, weil er mich sonst wahrscheinlich vorher schon kündigt und ich im Moment auf das Geld angewiesen bin. (Aus dem gleichen Grund hab ich auch nicht einfach Nein zu den Überstunden gesagt)
Hab schon überlegt ob ich mal bei der Arbeitsagentur anrufe und denen das ganze erkläre...
@ Frank Münschke: Ich wurde folgendermaßen über die Kurzarbeit informiert:
Wir arbeiten seit gestern kurz, du musst nun einen Tag die Woche zuhause bleiben. (Also nix schriftlich) Ich versteh sowieso nicht ganz warum ich einen Tag die Woche zuhause bleiben soll, bei einer anderen Abteilung sind es drei Tage im Monat und bei wieder zwei anderen Abteilungen sind es zwei Tage die Woche...
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 12:25
Titel
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Verlange von deinem Arbeitgeber entsprechende Unterlagen über die Kurzarbeit ... das steht dir zu!
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Kurzarbeit bedeutet nicht, dass alle gleichmäßig weniger arbeiten. Kurzarbeit kann ganz speziell und arbeitsplatzbezogen beantragt und genehmigt werden. Trotz Kurzarbeit in bestimmten Bereichen können andere Mitarbeiter Überstunden machen müssen ... wenn keine innerbetriebliiche Umsetzung (z.B. aus Qualifikationsgründen) möglich ist ...
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 12.11.2009 12:26
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Zitat: | Ich wurde folgendermaßen über die Kurzarbeit informiert:
Wir arbeiten seit gestern kurz, du musst nun einen Tag die Woche zuhause bleiben. (Also nix schriftlich) |
Vielleicht hat er erst "gestern" den Antrag abgegeben …
Wenn du eine Leistung der AfA/ARGE beziehst, wenn auch über Dritte, kriegst du normalerweise darüber von denen Bescheid. Man kann denen vielleicht einiges vorwerfen, aber keinen Geiz in Bezug auf Bescheide.
Zum anderen: Kurzarbeit bedeutet auch eine (zeitweise) Änderung deiner Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, denn zumindest der Punkt der Arbeitszeit ist betroffen.
Zuletzt bearbeitet von Asi Prollowski am Do 12.11.2009 12:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.11.2009 13:02
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Frank Münschke hat geschrieben: |
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Ansonsten ist type1ens Vorschlag natürlich überlegenswert ... ob das heutzutage allerdings so leicht ist ... würde ich bezweifeln ... |
Natürlich ist das nicht leicht. Aber was passiert wenn der TO das Thema anspricht wird wohl klar sein. Wer aufmuckt geht.
Und da forciere ich das ganze lieber selbst. Zumindest sollte alles dran gesetzt werden. Macht sich auch besser
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