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Thema: Überstunden inklusive vom 13.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Überstunden inklusive
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Verbalinjurie
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.02.2008 23:51
Titel

Überstunden inklusive

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich hab in meinem Arbeitsvertrag stehen:

(...)

35 Stunden Woche

(...)

xxxx Euro inklusive Überstunden

(...)

Der Mitarbeiter ist zu Mehrarbeit verpflichtet (...)

-----------------------------------------------------------------------------------------------
Also, ist kein Problem, wurde vorher so besprochen, dass wenn mal was mehr ist, man auch länger bleibt ohne zu meckern, dafür gibts auch wieder ruhigere Tage.

So, nach einer 35h Woche habe ich einen 7 Stunden Tag (Darf man das überhaupt nach Tagen rechnen, oder gilt die Wochenzeit?) Gesetzliche Höchstarbeitszeit sind 8 Stunden. Alle darüber müssen ja ohnehin ausgeglichen werden, steht so im Arbeitszeitgesetz (was durch eine 35 Stunden Woche, wenn sie wirklich dauerhaft ist, automatisch passiert)

Jetzt frage ich mich allerdings. WENN ich Überstunden, mache, ist das dann folgendermaßen:

- Darf ich nur die Stunden über 8 Stunden abfeiern, oder auch die eine Stunde zwischen 7 (Vertrag) und 8 (Gesetz), oder ist die "inklusive". Was bedeutet inklusive in meinem Fall? Das ich die nicht ausbezahlt kriegen kann und nur die Stunden über 8 ausgeglichen bekomme, oder auch die über 7?
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 14.02.2008 09:31
Titel

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Das wird dir nur deine Firma beantworten können, wie die das handhaben.
35 Stunden bedeutet vielleicht auch, dass man freitags eher gehen kann?
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.02.2008 09:39
Titel

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da steht dass alle stunden jenseits der 35h nicht ausbezahlt werden und du wohl auch keinen freizeitausgleich bekommst.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 14.02.2008 10:49
Titel

Re: Überstunden inklusive

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Verbalinjurie hat geschrieben:
Ich hab in meinem Arbeitsvertrag stehen:

(...)

35 Stunden Woche

(...)

xxxx Euro inklusive Überstunden

(...)

Der Mitarbeiter ist zu Mehrarbeit verpflichtet (...)

-----------------------------------------------------------------------------------------------
Also, ist kein Problem, wurde vorher so besprochen, dass wenn mal was mehr ist, man auch länger bleibt ohne zu meckern, dafür gibts auch wieder ruhigere Tage.

So, nach einer 35h Woche habe ich einen 7 Stunden Tag (Darf man das überhaupt nach Tagen rechnen, oder gilt die Wochenzeit?) Gesetzliche Höchstarbeitszeit sind 8 Stunden. Alle darüber müssen ja ohnehin ausgeglichen werden, steht so im Arbeitszeitgesetz (was durch eine 35 Stunden Woche, wenn sie wirklich dauerhaft ist, automatisch passiert)

Jetzt frage ich mich allerdings. WENN ich Überstunden, mache, ist das dann folgendermaßen:

- Darf ich nur die Stunden über 8 Stunden abfeiern, oder auch die eine Stunde zwischen 7 (Vertrag) und 8 (Gesetz), oder ist die "inklusive". Was bedeutet inklusive in meinem Fall? Das ich die nicht ausbezahlt kriegen kann und nur die Stunden über 8 ausgeglichen bekomme, oder auch die über 7?



die auszüge aus deinem vertrag reichen hier nicht für eine aussage.

was ich dem vertrag so entnehmen kann ist, dass du überstunden NICHT bezhalt bekommst und sie mit deinem lohn bereits abgegolten wurden!!! das ist üblich, idr werden wochenendarbeiten ausgeglichen. alles andere kann auch in absprache mir geschäftsleitung passieren. heist, wenn du viel arbeitest kannst du auch mal eher gehen usw.
 
 
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