mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 23.04.2024 17:07 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Tätigkeiten Grafikdesigner ohne Gewerbe vom 09.02.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Tätigkeiten Grafikdesigner ohne Gewerbe
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
chs-cai
Threadersteller

Dabei seit: 11.02.2009
Ort: karlsruhe
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 09.02.2014 23:30
Titel

Tätigkeiten Grafikdesigner ohne Gewerbe

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo ihr Lieben,

mein erster Beitrag... nach Jahren.

Ich habe die letzten 2 Stunden mit der Suchfunktion verbracht und nichts passendes gefunden.
Ich hoffe, dass ich hier schnell und passende Hilfe finde.

Und zwar:
Ich bin staatl. gepr. Grafikdesignerin und zur Zeit in Elternzeit. Noch ca. 2-3 Jahre.
Ich habe einen Auftrag für eine große Agentur angenommen und diese Agentur möchte eine Rechnung von mir.
Dachte, dass ich dafür nur ne Steuernummer brauche. So haben sie es mir auch geschildert.
Dass ich beim Finanzamt anrufe und ne Steuernummer bekomme.
Das Finanzamt drängt mich aber quasi dazu ein Gewerbe anzumelden.

Jetzt soll ich formlos genau aufschreiben, was ich arbeiten möchte, dann wird geprüft, ob es unter freiberuflich
fällt oder gewerblich ist.

Ich möchte kein Gewerbe.
Was dürfte ich denn alles arbeiten, damit es unter freiberuflich fällt?

LG
cai


Zuletzt bearbeitet von chs-cai am So 09.02.2014 23:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.02.2014 10:20
Titel

Re: Tätigkeiten Grafikdesigner ohne Gewerbe

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

chs-cai hat geschrieben:
Was dürfte ich denn alles arbeiten, damit es unter freiberuflich fällt?


Gestaltung allgemein, Layout- und Logoentwicklung, Bildcomposings, Illustration, Schriftgestaltung.

Eher kreative als technische Tätigkeiten.

Klar, wenn Du ein Corporate Design machst, solltest Du auch die Reinzeichnung beherrschen, die aber nicht in den Vordergrund stellen.
Es gibt ja auch Reinzeichner, die nur RZs von anderen Gestaltern machen, das wäre eher ein technischer Beruf.
Als Feiberufler darfst Du auch keine Fremdleistungen verkaufen, also deinem Kunden neben der Gestaltung einer Broschüre auch die Druckabwicklung und die Druckkosten mit Aufschlag berechnen.
Das wäre dann auf jeden Fall gewerblich.

Grob gesagt, Du musst dich eher als Künstler als als Techniker verkaufen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.02.2014 10:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Je nach Höhe des Honorars könntest du doch eine Privatrechnung schreiben. Eine Steuernummer sollte ja bereits vorhanden sein (nicht die für die Selbständigkeit - die muss neu beantragt werden).
 
chs-cai
Threadersteller

Dabei seit: 11.02.2009
Ort: karlsruhe
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.02.2014 23:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich hatte folgendes Schreiben aufgesetzt:

Freie künstlerische Tätigkeit als Grafikdesignerin (staatlich geprüft)


1. Erstellen von Illustrationen im Auftrag von Hand und digital, wie z.B. Gegenstandszeichnungen, Charakterdesign,

Bildkompositionen etc. für dementsprechende. Verwendungszwecke, wie Flyer, Plakate, Grafik-Sammlungen, Anzeigen etc.

1.1 Die Ausführung der Illustrationen unterliegt meiner Gestaltungsfreiheit und wird nach bestem Gewissen umgesetzt.


2. Logo-Design

2.1 Das Design von Logos unterliegt ebenfalls meiner Gestaltungsfreiheit und wird nach bestem Gewissen umgesetzt.

Die Thematik und Rahmenbedingung des Auftrages wird hierbei aber stets berücksichtigt.


3. Corporate Design


4. Webdesign (unterliegt ebenfalls meiner Gestaltungsfreiheit und wird nach bestem Gewissen umgesetzt)

4.1 Gestaltung einzelner Grafiken, die für Webseiten verwendet werden können.





Meint ihr, dass das durchgeht, oder gibt es Punkte, die ich streichen sollte.

Und wie meinst du das mit privater Steuernummer. Wo finde ich die heraus? Beim Finanzamt?
Hat jeder eine?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich bin so verunsichert. Ich habe Angst etwas falsch zu machen.

LG
cai
  View user's profile Private Nachricht senden
Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.02.2014 09:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo shs-cai,

schau doch mal hier:
http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Anmeldung-beim-Finanzamt.php

In jedem Fall würde ich vorher mal beim Finanzamt anrufen und mich beraten lassen. Wer nett und höflich fragt, bekommt dort meist auch eine nette und höfliche Antwort.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.02.2014 10:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

https://www.smartsteuer.de/portal/checkliste-steuernummer-identifikationsnummer.html
Bei mir war es noch so (ich sehe gerade das es wohl auch schon ein alter Hut ist), das ich eine neue Steuernummer bekommen habe, als ich selbständig war.
Ich bin davon ausgegangen, das du schon eine Einkommensteuererklärung gemacht hast...


Zuletzt bearbeitet von am Di 11.02.2014 10:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
chs-cai
Threadersteller

Dabei seit: 11.02.2009
Ort: karlsruhe
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.02.2014 12:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nein, eine Steuererklärung Hab ich noch nicht gemacht.
Hab grad noch einmal im Finanzamt angerufen.
Da ist nichts mit Beratung. Ich werde immer wieder zur selben Sachbearbeiterin
weitergeleitet. Und diese möchte immer noch, dass ich die Tätigkeiten schriftlich
vorlege. Sie prüft dann, ob es gewerblich ist.

Also ich komm da nicht drum rum.
Ist das, was ich oben geschrieben hab ok? Was meint ihr?
Ist ein Punkt dabei, der gestrichen werden muss.

Ich bin so unsicher... Und mir wird regelrecht schlecht, wenn ich
dran denke, dass ich ein Gewerbe anmelden muss...
Hoffentlich geht das auch ohne.

Ich danke euch für eure Hilfe!! Ohne euch wär ich verloren!
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 11.02.2014 12:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

chs-cai hat geschrieben:

Da ist nichts mit Beratung. Ich werde immer wieder zur selben Sachbearbeiterin
weitergeleitet. Und diese möchte immer noch, dass ich die Tätigkeiten schriftlich
vorlege. Sie prüft dann, ob es gewerblich ist.


Dann mach das so und hör auf, dich verrückt zu machen.

Zitat:
Also ich komm da nicht drum rum.
Ist das, was ich oben geschrieben hab ok? Was meint ihr?


Da ist eigentlich nichts dabei, was auf gewerbliches Handeln schließen lässt. Aber du könntest bei "1." noch das "im Auftrag" streichen, das ist so überflüssig wie "und wird nach bestem Gewissen umgesetzt." Ebenso bei "2." und "4.". Auch Gewerbetreibende sollten ihre Aufträge "nach bestem Wissen und Gewissen" ausführen. *zwinker*

Freie Berufe sind eben in Deutschland per Gesetz definiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Daran musst du dich messen lassen.

Zitat:
Ich bin so unsicher... Und mir wird regelrecht schlecht, wenn ich
dran denke, dass ich ein Gewerbe anmelden muss…
Hoffentlich geht das auch ohne.


Wieso machst du dich derart verrückt? Was denkst du denn, was an einer Gewerbeanmeldung so schlimm ist?

Mir scheint, als wäre deine Panik völlig unbegründet. Dass du auch als Freiberuflerin bestimmte Pflichten hast, die sich nicht wesentlich von denen einer Gewerbetreibenden unterscheiden, das weisst du?
 
 
Ähnliche Themen Arbeitszeugnis - Tätigkeiten
Mediengestalter Bild und Ton - Tätigkeiten
KSK, akzeptierte Tätigkeiten als Künstler
Steuerfrage zu nebenberufliche, künstlerische Tätigkeiten!
Meine Tätigkeiten nach 3 Monaten
Grafikdesigner per Fernstudium
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.