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Thema: Stundensatzkalkulation mit prozentualer Sozialversicherung vom 08.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Stundensatzkalkulation mit prozentualer Sozialversicherung
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deliciious
Threadersteller

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Verfasst Fr 10.01.2014 18:47
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Finaler Stand?

Ich glaube so verkehrt ist das nun gar nicht mehr - dafür dass mir jegliches Basiswissen fehlt. Wenn ich die Werte per Rückwärtsrechnung prüfe, passen sie. Sozialversicherungskosten (Gesamt und einzeln) stimmen, Einkommenssteuer stimmt. Falls doch noch etwas falsch ist, bin ich dennoch für jeden aufgezeigten Fehler dankbar.

Die Werte sind nun, da aus Numbers, teilweise krumm. Hier liegen nun nämlich die entsprechenden Formeln hinter den Zellen.





VG
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.01.2014 19:31
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Schon mal nicht schlecht.

wie kommen eigentlich die Arbeitsstunden zustande? Und was passiert bei Betriebsausgaben?
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
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Verfasst Fr 10.01.2014 19:40
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Verstehe noch nicht so ganz wie du die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnest - das ganze ist doch nicht für einen Arbeitnehmer oder? Zumindest bei der Krankenversicherung gibt es dann also einen Mindestsatz - und eine Rentenversicherung wäre ja nur privat und ohne Prozentsatz oder?
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deliciious
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
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Verfasst Fr 10.01.2014 20:04
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Kipperlenny hat geschrieben:
Verstehe noch nicht so ganz wie du die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnest - das ganze ist doch nicht für einen Arbeitnehmer oder? Zumindest bei der Krankenversicherung gibt es dann also einen Mindestsatz - und eine Rentenversicherung wäre ja nur privat und ohne Prozentsatz oder?


Wie schon gesagt, bin ich die Aufgabe ja angegangen, weil ich keinen Rechner finde, in denen für einen Freiberufler die KSK-Versteuerung gilt. Über die KSK müssen auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/beitrag/derbeitragderversicherten.php

Berechnet wird das (und das habe ich z.B. im ersten Post nicht berücksichtigt) über einen Bezugswert, der dir ja anfangs unbekannt ist. Alle Sozialversicherungen bilden jedoch "81,075 %" von 100%. Damit lässt sich der Bezugswert ermitteln (also das Gewinn-Ziel, das versteuert werden muss). Vorher muss aber die EKS berücksichtigt werden, da diese auf das Gewinn-Ziel abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wird.

Was ich noch nicht einbezogen habe, sind die Mindestbeträge (die kalkulatorisch fast egal sind) und die Maximalbeiträge (Beitragsbemessungsgrenzen) der KSK. Die folgen noch über eine Formel in den entsprechenden Zellen der SV. Was auch noch fehlt und wo ich mich noch einmal einlesen muss, ist die Frage, WAS genau ich in den Betriebsausgaben berechnen muss. Theoretisch muss das ja in etwa (was man eben zuvor kalkulieren kann) der Wert sein, der tatsächlich von deinem Gesamtumsatz abgezogen wird, um den Gewinn bzw. die Höhe der Steuern zu schmälern. Intervalle, Nutzungsjahre und Häufigkeit habe ich zwar berücksichtigt. Aber einwandfrei ist das sicher noch nicht. Das geht vl. schon mehr in Richtung Steuerberater. Da kümmer ich mich später nochmal drum.

Folgend ein weiterer Screenshot für die Tabellen "Betriebsausgaben" (Auszug) und "Arbeitsstunden".


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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 10.01.2014 20:21
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deliciious hat geschrieben:
Finaler Stand?

Ich glaube so verkehrt ist das nun gar nicht mehr - dafür dass mir jegliches Basiswissen fehlt.

(...)

Wenn ich die Werte per Rückwärtsrechnung prüfe, passen sie.


Wie kommst du denn bei deinem "Wunscheinkommen" von 3999,33 auf 599,33 Einkommensteuer? Die liegt de facto in Steuerklasse 1 bei 553,08 und in Steuerklasse 3 bei 261,98 (bei Angestellten, und von denen gehst du ja wohl aus). Huch, ja - es gibt ja auch noch verschiedene Steuerklassen ....

Vielleicht wäre so ein bisschen Basiswissen doch ganz nützlich?

Basiswissen zur Berechnung der Einkommenssteuer: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#Ermittlung_der_individuellen_Steuerlast

deliciious hat geschrieben:
Nicht gibt, weil es sie nicht geben kann?


Nicht geben kann.

Zitat:
Weise mich doch einfach nett auf den Fehler hin und bleibe bei der Essenz. (..) Ein konstruktiver Beitrag, dass die Begrifflichkeiten geklärt werden müssen und es kann einen Beitrag später weiter gehen.


Frag doch einfach mal nett nach, bedanke dich für Hinweise, auch wenn sie dir nicht passen. Und verzichte mal auf diese penetranten Fettungen.

Nimroy hat geschrieben:

Was die daughter auf charmante Weise ja auch zum Ausdruck gebracht hat ist, dass du bei der Sozialversicherung mehr Parameter brauchst, da jede wieder andere Bezugsgrößen hat.


Was genau ist daran nur auszusetzen:

someoensdaughter hat geschrieben:

Bezugsgröße für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, die Bezugsgrößen für die Sozialversicherungsbeiträge sind unterschiedlich, je nachdem um welchen Sozialversicherungsbeitrag es sich handelt.


?

Neutraler geht's ja nun nicht.

Unter "Sozialversicherungsbeiträge" sind ja verschiedene Beiträge zusammengefasst: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung.

deliciious hat geschrieben:

So wie ich euch verstanden habe, dass jede der Sozialversicherungen einen anderen Bezugswert haben muss, ist es anscheinend doch nicht. Der Bezugswert für jede Sozialversicherung ist der gleiche. Also wenn es 50.000 Einnahmen (nicht Umsatz) sind, dann werden die SV jeweils von diesen 50.000 Bezugswert errechnet.


Schon mal was von Beitragsbemessungsgrenzen gehört? Die auch noch in Ost und West unterschiedlich sind?

deliciious hat geschrieben:
Nein, ich rede ja hier von einer Versicherung bei der KSK,


Eine solche Versicherung gibt es nicht.

Zitat:
die sogesehen ja deinen AG-Anteil übernimmt. Von daher landet man ja wieder beim AN-Anteil bzw. bei den Sätzen, die die KSK pro Versicherung ausgibt. Das sind ca. 20% alles zusammen?


Ich weiss nicht, warum du dich hartnäckig auf pauschale Prozentangaben versteifst - vermutlich weil du starr nach DER "FORMEL" suchst, die es aber nicht geben kann. Du kommst mit deinen Pauschalen zu keinem gültigen und relevanten Ergebnis, weil es viel zu viele Variablen gibt.

Zitat:
ich rede ja hier von einer Versicherung bei der KSK,


Es gibt aber keine "Versicherung bei der KSK" - die KSK ist eben keine Versicherung, sie fungiert nur als Mittler zwischen KV und selbstständigem Versicherten.

Der Versicherte selbst kann entweder privat oder gesetzlich versichert sein, die PKVen haben ohnehin eine Unzahl von Tarifen und die Beitragshöhe bei der GKV ist davon abhängig, ob man Kinder hat oder nicht. Zudem gibt es - Kipperlenny hat gerade darauf hingewiesen - einen Mindestsatz. Das sind alles Variablen, die du nicht mit Pauschalen erfassen kannst …

Dazu kommt, dass, wer nach dem KSVG über die KSK versichert sein will/ist, zugleich pflicht(!)versichert in der gesetzlichen RV ist - das ist wieder eine Variable ...

Zitat:
Private Krankenversicherung mit einem absoluten Wert berücksichtigen und gut ist.


Und welcher "absolute Wert" soll das sein - angesichts der Unzahl verschiedener Tarife in der PKV?

Zitat:
Wie schon gesagt, bin ich die Aufgabe ja angegangen, weil ich keinen Rechner finde, in denen für einen Freiberufler die KSK-Versteuerung gilt.


Die "KSK-Versteuerung"? Was genau stellst du dir denn darunter nun vor?

Zitat:
Alle Sozialversicherungen bilden jedoch "81,075 %" von 100%.


Klar. Von 100% gehen 81,075% SV-Beiträge ab und dann kommt noch das Finanzamt und will die Steuern .... deshalb verdienen Selbstständige auch grundsätzlich weniger als gar nichts und häufen über die Jahre Steuerschulden an ... das ist echt nanu-esk.

Schönes Wochenende, vielleicht doch erst mal Basiswissen aneignen? Ist nur ein Vorschlag.
 
deliciious
Threadersteller

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Verfasst Fr 10.01.2014 20:36
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someonesdaughter hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
Finaler Stand?

Ich glaube so verkehrt ist das nun gar nicht mehr - dafür dass mir jegliches Basiswissen fehlt.

(...)

Wenn ich die Werte per Rückwärtsrechnung prüfe, passen sie.


Wie kommst du denn bei deinem "Wunscheinkommen" von 3999,33 auf 599,33 Einkommensteuer? Die liegt de facto in Steuerklasse 1 bei 553,08 und in Steuerklasse 3 bei 261,98 (bei Angestellten, und von denen gehst du ja wohl aus). Huch, ja - es gibt ja auch noch verschiedene Steuerklassen ....

Vielleicht wäre so ein bisschen Basiswissen doch ganz nützlich?


Weil wir Wochenende haben und ich eigentlich keine Zeit vergeuden möchte, antworte ich nur kurz auf deine erste Geschichte. Die Tabelle für die EKS vom Bundesministerium der Finanzen gibt bei einem Einkommen ab 35.000 Euro jährlich vor, dass man 7.192 Euro EKS zu zahlen hat. Ich liege in dem Beispiel oben (Screenshot) bei 37.192 Euro zu versteuerndes Einkommen! Also trifft das zu. Die Sozialversicherung muss vorher abgezogen werden, die schmälern das zu versteuernde Einkommen.

Wo ist da der Fehler?

Auf den Rest antworte ich morgen, wenn ich mir den Spaß geben möchte - und ich denke das möchte ich. Vielleicht kommt ja sogar noch was sinnvolles dabei raus.
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deliciious
Threadersteller

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Verfasst Mo 13.01.2014 18:18
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someonesdaughter hat geschrieben:

Wie kommst du denn bei deinem "Wunscheinkommen" von 3999,33 auf 599,33 Einkommensteuer? Die liegt de facto in Steuerklasse 1 bei 553,08 und in Steuerklasse 3 bei 261,98 (bei Angestellten, und von denen gehst du ja wohl aus). Huch, ja - es gibt ja auch noch verschiedene Steuerklassen ....

Vielleicht wäre so ein bisschen Basiswissen doch ganz nützlich?


Erst einmal, um es mit deinen Worten zu sagen: vielleicht wäre es doch ganz nützlich richtig zu lesen, denn da ist nirgends ein Wert von 3.999,33 Euro angegeben. Zweitens geht es hier nirgendswo um "Angestellte" - wo zauberst du denn das jetzt her? Und drittens gibt es selbstverständlich unterschiedliche Steuerklassen, aber die Splittingtabelle interessiert mich für meine Situation nicht.

Grundlage war die Einkommensteuertabelle (Grundtabelle, nicht Splitting) vom Bundesministerium der Finanzen. Leider (und da hättest du ansetzen können) gibt die lediglich 5.000er Schritte vor. So ist das Ergebnis doch noch nicht 100% exakt.


someonesdaughter hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:

Was die daughter auf charmante Weise ja auch zum Ausdruck gebracht hat ist, dass du bei der Sozialversicherung mehr Parameter brauchst, da jede wieder andere Bezugsgrößen hat.

Was genau ist daran nur auszusetzen:
someoensdaughter hat geschrieben:

Bezugsgröße für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, die Bezugsgrößen für die Sozialversicherungsbeiträge sind unterschiedlich, je nachdem um welchen Sozialversicherungsbeitrag es sich handelt.

Neutraler geht's ja nun nicht.

Unter "Sozialversicherungsbeiträge" sind ja verschiedene Beiträge zusammengefasst: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung.


Und genau diese unterschiedlichen Beiträge habe ich doch aufgeführt. Bis auf die Arbeitslosenversicherung, die beim Thema KSK wegfällt. Also was willst du mir gerade sagen? Ich verstehe es schon wieder nicht. Viel blabla und nichts kommt dabei raus. Fakt ist aber auch: dass all die Beiträge, den gleichen Bezugswert haben und nicht (wie von euch vermutet) einen unterschiedlichen.

Und zum Thema neutral: deine Gesamtnachricht gibt wie immer einen herablassenden Tonfall. Der Ton macht die Musik. Da hast du dir ausnahmsweise einen neutral-formulierten Satz herausgesucht. Aber schon komisch, dass zwei Personen unterschiedlich voneinander deine Beträge für "sehr charmant" halten.

someonesdaughter hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:

So wie ich euch verstanden habe, dass jede der Sozialversicherungen einen anderen Bezugswert haben muss, ist es anscheinend doch nicht. Der Bezugswert für jede Sozialversicherung ist der gleiche. Also wenn es 50.000 Einnahmen (nicht Umsatz) sind, dann werden die SV jeweils von diesen 50.000 Bezugswert errechnet.


Schon mal was von Beitragsbemessungsgrenzen gehört? Die auch noch in Ost und West unterschiedlich sind?


Schon einmal meine Beiträge gelesen anstatt in so einem Ton dumm drauf los zu reden? Natürlich habe ich davon schon gehört und ich habe auch schon geschrieben, dass diese noch in die entsprechenden Zellen per Formel hinterlegt und berücksichtigt werden. ABER keine Beitragsbemessungsgrenze hat bei meinem obigen Beispiel mit den abgebildeten Werten Relevanz! Denn innerhalb dieser Werte erreiche ich keine Beitragsbemessungsgrenze. Also was möchtest du mir hier wieder sagen?

someonesdaughter hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
Nein, ich rede ja hier von einer Versicherung bei der KSK,


Eine solche Versicherung gibt es nicht.


Wenn ich nicht wüsste, dass du dich hier - wie in vielen anderen Beiträgen - profilieren möchtest, würde ich langsam an deinem Verstand zweifeln. Ich möchte es noch einmal erwähnen: bleibe doch bitte bei der Essenz. Gerne gebe ich zu, dass es nicht richtig formuliert ist. Aber, wenn du aufgrund dessen die Intention nicht verstehst, dann frage ich mich, wer hier den größeren Fehler macht.

someonesdaughter hat geschrieben:
Zitat:
die sogesehen ja deinen AG-Anteil übernimmt. Von daher landet man ja wieder beim AN-Anteil bzw. bei den Sätzen, die die KSK pro Versicherung ausgibt. Das sind ca. 20% alles zusammen?


Ich weiss nicht, warum du dich hartnäckig auf pauschale Prozentangaben versteifst - vermutlich weil du starr nach DER "FORMEL" suchst, die es aber nicht geben kann. Du kommst mit deinen Pauschalen zu keinem gültigen und relevanten Ergebnis, weil es viel zu viele Variablen gibt.


Ja das glaube ich dir, weil du seit 3 Seiten nicht richtig mitliest oder - These von vorhin - nicht den Intellekt dazu hast. Ich bleibe hartnäckig bei den pauschalen Prozentangaben, weil bei diesem schwierigen Thema sowieso sehr wenig Beteiligung in diesem Forum zu erwarten ist. Wenn jetzt ein User gewillt ist, mir ein, zwei Hilfestellungen (zumindest für Teilaufgaben) zu geben, möchte dieser User sicher liebend gern mit einfachen Werten rechnen, anstatt mit komplizierten Kommastellen UND theoretischen Fragestellungen über die Richtigkeit eines Prozentsatzes. Was ist daran so schwer zu verstehen? Ich suche ein Vorgehensweise, nenne es Formel. Aber anstatt auf meine drei Fragen von Anfang zu antworten, muss ich mir wieder nur sinnfreies Gerede und Besserwisserei bei unwichtigen Details durchlesen. Ich bringe bei meiner nächsten Fettung ein nettes Beispiel hierzu.

someonesdaughter hat geschrieben:
Zitat:
ich rede ja hier von einer Versicherung bei der KSK,


Es gibt aber keine "Versicherung bei der KSK" - die KSK ist eben keine Versicherung, sie fungiert nur als Mittler zwischen KV und selbstständigem Versicherten.

Der Versicherte selbst kann entweder privat oder gesetzlich versichert sein, die PKVen haben ohnehin eine Unzahl von Tarifen und die Beitragshöhe bei der GKV ist davon abhängig, ob man Kinder hat oder nicht. Zudem gibt es - Kipperlenny hat gerade darauf hingewiesen - einen Mindestsatz. Das sind alles Variablen, die du nicht mit Pauschalen erfassen kannst …

Dazu kommt, dass, wer nach dem KSVG über die KSK versichert sein will/ist, zugleich pflicht(!)versichert in der gesetzlichen RV ist - das ist wieder eine Variable ...

Zitat:
Private Krankenversicherung mit einem absoluten Wert berücksichtigen und gut ist.


Und welcher "absolute Wert" soll das sein - angesichts der Unzahl verschiedener Tarife in der PKV?


Du wiederholst dich - und tadaaa - wieder bei einer Formulierung. Denn tatsächlich verstehst du ja, worauf ich hinaus möchte. Gerne gehe ich auch auf deinen PKV-Aspekt ein, obwohl er nirgends einen Ursprung in diesem Thread hatte. Denn es war doch deutlich, dass ich auf die prozentuale GKV hinaus wollte. Trotzdem: würde ich bei einer PKV beitragspflichtig sein, so wäre mir der absoute Wert doch wohl bekannt oder nicht? Ich muss schließlich jeden Monat meinen Beitrag an die PKV zahlen? Dass ich mir einen Tarif vorher aussuche ist doch selvstverständlich. Dass ich für die PKV keine Fornel anlege, die 200 mögliche Tarife und unendliche Rahmenparameter, was meine private Situation und Krankengeschichte angeht, berücksichtigt, ist doch wohl klar? Ich meine hallo? Ein bisschen den Kopf einschalten.

Gesetzliche Rentenversicherung - wuhuhu - schau dir doch mal meinen Screenshot oben an. Ist die nicht berücksichtigt? Was möchtest du mir hier wieder sagen? Und erkennt man hier nicht, dass die 20% Pauschale, die ich zur Vereinfachung herangezogen habe, nicht sehr nah an den 18,x % liegen? Langsam muss ich lachen. So viel Zeitverschwendung für nichts und wieder nichts.

Beitragsbemessungsgrenzen (mögliche Variablen) hatten wir oben schon geklärt. Kinder waren nie Thema - und der Beitragssatz ändert sich hierdurch auch nicht. Es sei denn du sprichst von einer möglichen, späteren Familienversicherung - was mir hier viel zu weit am Thema vorbeigeht. Wodurch man wieder sieht, dass du dir mögliche Fehler förmlich suchst, zum Teil an den Haaren herbeiziehst, anstatt auf meine Fragen aus diesem Thread einzugehen oder hilfreiche Tipps zu geben. Kinder werden aber defintivi bei der Pflegeversicherung berücksichtigt. Das hättest du eher erwähnen können. Wobei das auch nicht geht: weil bezogen auf meine Situation ist dies schon berücksichtig. Hast du bestimmt schon gesehen, weil du kennst dich doch bestens aus.

Fragt jemand "Wenn ich 20% Krankenversicherung von 50.000 Euro zahlen muss" - dann antwortest du doch auch nicht: "Sag mal, dir fehlt doch jegliches Basiswissen! Du musst niemals 20% Krankenversicherungsbeitrag zahlen, sondern die Frage ist doch erst einmal Max Mustermann, hast du Kinder und hast du jemals was von BBG gehört?" *ha ha*

Zitat:
Krankenversicherung
Beitragssatz in der Krankenversicherung 15,5 %
Krankenversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 7,75 % + 0,45 % gesetzlicher Zusatzbeitrag = 8,20 % von 10.000,00 € = 820,00 € jährlich : 12 = 68,33 € monatlich
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/beitrag/derbeitragderversicherten.php?WSESSIONID=0f4b8996fcfea5b4b670c38c6109c906


someonesdaughter hat geschrieben:
Zitat:
Alle Sozialversicherungen bilden jedoch "81,075 %" von 100%.

Klar. Von 100% gehen 81,075% SV-Beiträge ab und dann kommt noch das Finanzamt und will die Steuern .... deshalb verdienen Selbstständige auch grundsätzlich weniger als gar nichts und häufen über die Jahre Steuerschulden an ... das ist echt nanu-esk.
Schönes Wochenende, vielleicht doch erst mal Basiswissen aneignen? Ist nur ein Vorschlag.

Von 100% gehen 81,075% SV-Beiträge ab? Was meinst duu denn jetzt mit 100%?

Du verstehst in keinster Weise, wie meine Vorgehensweise sich zusammensetzt oder? Ich sagte nirgends, dass die SV-Beiträge 81,075% von meinem Wunscheinkommen ausmachen, falls du das meinst. Das wäre ja sowieso sehr unlogisch. Und ich berücksichtige in dieser Formel doch bereits, dass wir an dem Punkt in der Tabelle angekommen sind: "Wunscheinkommen + EKS". Ohhh was für ein Zufall, das bedeutet ja, dass ich die EKS und damit das Finanzamt ja doch berücksichtigt habe? Kann das sein? Ja es kann sein. Ich sage es gerne noch einmal: bevor du über etwas schreibst, siehe es dir doch bitte vorher einmal an. Oder versuche dich mal in einem anständigen Tonfall und ich erkläre dir gerne, was ich genau gerechnet habe oder was ich genau meine.

Zur Erklärung des Rechenweges, worauf ich in dem Post vorher hinaus wollte. Man rechnet es im Prinzip folgendermaßen, da versteht man evtl. auch woher die 81,075% herkommen. Die Fragestellung oder die Rechenaufgabe könnte hierbei lauten: Wir wissen, was 81,075% (Summe Wunscheinkommen + EKS) sind - was sind dann 100% (Gewinn-Ziel)?

Alle bei mir berücksichtigten SV-Beiträge sind Rentenversicherung + Krankenversicherung + Pflegeversicherung und ergeben im Ganzen 18,925%, die vom Gewinn-Ziel errechnet werden. Das Gewinn-Ziel ist 100%. Die 18,925% müssen darauf gerechnet werden. Da uns das Gewinnziel als absolute Zahl aber noch nicht bekannt ist, rechnen wir am Beispiel der Rentenversicherung folgendes: "Summe Wunscheinkommen + EKS" / 0,81075 × 9,45 %. Bei der Krankenversicherung ebenfalls: "Summe Wunscheinkommen + EKS" / 0,81075 × 8,20 %. usw.
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deliciious
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.01.2014 18:37
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Das Fragezeichen nach "Finaler Stand?" war wohl ganz gut, denn ich habe noch das ein oder andere vergessen. Was noch berücksichtigt werden muss, sind neben den Beitragsbemessungsgrenzen, die ich schon erwähnt habe, insbesondere der Soli und die Kirchensteuer. Beides hatte ich zwar schon drin, aber in einem der letzten Schritte hatte ich sie wieder gelöscht - um erst einmal der Einfachheit wegen ausschließlich mit der EKS zu rechnen und diese Formel richtig anzulegen.

Des Weiteren muss ich die Formel zur EKS noch anpassen, da ich hier von der Grundtabelle des Bundesministeriums für Finanzen ausgegangen bin. Diese gibt es aber im Downloadbereich nur in 5.000er Schritten. Wie ich nun erfahren habe, ändert sich die EKS aber schon bei fast jedem weiteren Euro, den man versteuern muss. 5.000er Schritte sind daher etwas ungenau. Mal sehen, wie ich die Formel dahingehend abändere. Eine Annäherung durch 2.500er Schritte oder 1.000er Schritte würde mir wohl reichen. Da ist der Aufwand noch überschaubar. Oder ich schaue mir mal die exakte Formel vom Bundesministerium der Finanzen zur Berechnung der EKS an. Aber ich glaube, das wird mir zu kompliziert.
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