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Thema: Stundensatzkalkulation mit prozentualer Sozialversicherung vom 08.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Stundensatzkalkulation mit prozentualer Sozialversicherung
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Benutzer 116623
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Verfasst Fr 10.01.2014 10:26
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deliciious hat geschrieben:
In dem Fall sollte die Betonung nicht auf "meinen Stundensatz" sondern auf "richtig kalkulieren" stehen. Aus dem Kontext hätte das aber deutlich werden können. Naja bisher hat leider noch keiner helfen können.


Woran das wohl liegen mag?

Kleiner Tipp: Du suchst nach einer "FORMEL", die es nicht gibt. Und für die verschiedenen (!) Rechenoperationen, die nötig sind, um so einen Rechner aufzusetzen, fehlen dir einfach die absoluten Basics.

Zitat:
Aber: werden sowohl Einkommensteuer als auch Sozialversicherung vom "Netto-Gewinn" errechnet?


Nein, natürlich nicht. Was soll das überhaupt sein, der "Netto-Gewinn"? Du redest auch hartnäckig vom "Stundenlohn" - muss man sich "aus dem Kontext" erschließen, was du möglicherweise meinen könntest?

Bezugsgröße für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, die Bezugsgrößen für die Sozialversicherungsbeiträge sind unterschiedlich, je nachdem um welchen Sozialversicherungsbeitrag es sich handelt.
 
Nimroy
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Verfasst Fr 10.01.2014 10:42
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Naja, ganz so abwegig ist der Ansatz jetzt auch nicht. Wenn es nicht eine Formel gibt, dann eben mehrere. Meine Güte!

Was hier wohl eine Schwierigkeit ist, sind die nicht ganz sauber verwendeten Begrifflichkeiten. Was meinst du mit Netto-Gewinn? Und statt Stundenlohn verwende besser den Begriff Stundensatz. Was die daughter auf charmante Weise ja auch zum Ausdruck gebracht hat ist, dass du bei der Sozialversicherung mehr Parameter brauchst, da jede wieder andere Bezugsgrößen hat.

Wie baust du das generell auf - programmierst du schon oder machst du das erst mal in Excel?
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deliciious
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Verfasst Fr 10.01.2014 13:30
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@someonesdaughter: Nicht gibt, weil es sie nicht geben kann? Oder nicht gibt, weil sie noch keiner erstellt hat?
Rechner gibt es ja genug, aber ich habe keinen gefunden, der z.B. einen prozentualen Sozialversicherungsbeitrag berücksichtigt.
Und natürlich meine ich Stundensatz. Wie im Titel geschrieben, wie im ersten Beitrag geschrieben. In den zwei nächsten Formeländerungen hat sich Stundenlohn eingeschlichen. Copy Paste. Kein "hartnäckig". Weise mich doch einfach nett auf den Fehler hin und bleibe bei der Essenz. Mein "Stundenlohn"Fehler macht vl. 2% des Themas aus. Ich glaube die Formel/das Beispiel ist hier wichtiger. Ein konstruktiver Beitrag, dass die Begrifflichkeiten geklärt werden müssen und es kann einen Beitrag später weiter gehen.

Nimroy hat geschrieben:
Was hier wohl eine Schwierigkeit ist, sind die nicht ganz sauber verwendeten Begrifflichkeiten. Was meinst du mit Netto-Gewinn? Und statt Stundenlohn verwende besser den Begriff Stundensatz. Was die daughter auf charmante Weise ja auch zum Ausdruck gebracht hat ist, dass du bei der Sozialversicherung mehr Parameter brauchst, da jede wieder andere Bezugsgrößen hat.

Ja die Begrifflichkeiten sind nicht sauber und teilweise bestimmt auch falsch. Die mehr Parameter bei der Sozialversicherung sind ein guter Hinweis. Ich erarbeite das gerade alles in Excel/Numbers.

Der aktuelle Stand mit geänderten Begrifflichkeit und Werten:
Nettogewinn (neu!) = Mein reiner Gewinn, der abzüglich aller Kosten inklusive der privaten Kosten wie Miete Strom Lebensmittel Kleidung usw. übrig bleibt. Also mein Erspartes, meine Rücklagen.
Gewinnziel = Alle Einnahmen minus der Betriebsausgaben
Plan-Umsatz = Alle Einnahmen plus der Betriebsausgaben

50.000,00 Wunscheinkommen (Privatkosten - Nettogewinn)
19.061,00 Einkommensteuer (laut Tabelle, Bezugswert ist die nachfolgende Summe "Gewinnziel - SV")
Summe: 69.061,00
17.265,25 Sozialversicherung (20% vom Gewinnziel)*
Summe Gewinnziel: 86.326,25
20.000 Betriebsausgaben
Plan-Umsatz: 106.326,25

Bei 1000 produktiven Arbeitsstunden ergibt das einen Stundensatz! von: 106,33 Euro.
*Hier habe ich euren neuen Tipp zur SV noch nicht berücksichtigt.

Verstehe ich das Prinzip richtig, dass z.B. die Krankenversicherung mit 8,2% AN-Anteil bzw. Anteil des Versicherten als erstes abgezogen werden muss? Und danach muss von der übrig gebliebenen Summe die Pflegeversicherung abgezogen werden? Und von der Summe wiederum die Rentenversicherung als letztes?
Dadurch würde sich ja (wie in meinem neuen Beispiel mit der EKS im Vgl. zur Sozialversicherung) der Bezugswert stets ändern/minimieren bzw. maximieren (je nach Richtung der Rechnung, von oben nach unten oder von unten nach oben, wenn ihr versteht)?
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Nimroy
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Verfasst Fr 10.01.2014 14:41
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Du vermischt bei der Renten- bzw- Sozialversicherung zwei Welten miteinander: Die der angestellt Beschäftigten mit den selbstständig Beschäftigten. Bei letzt genannten gibt es keinen AN und AG-Anteil. Da gibt es auch andere Konditionen etc. bei den Versicherungen.
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deliciious
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Verfasst Fr 10.01.2014 15:15
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Nein, ich rede ja hier von einer Versicherung bei der KSK, die sogesehen ja deinen AG-Anteil übernimmt. Von daher landet man ja wieder beim AN-Anteil bzw. bei den Sätzen, die die KSK pro Versicherung ausgibt. Das sind ca. 20% alles zusammen?
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Nimroy
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Verfasst Fr 10.01.2014 15:23
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Oh, mit der KSK kenn ich mich nicht aus.
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deliciious
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Verfasst Fr 10.01.2014 15:37
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Ohne KSK und diese prozentuale Bedingung wären ja die vielen Online-Rechner eine Lösung. (Wobei die Ergebnisse sich selbst hier je nach Rechner unterscheiden, trotz gleicher Werte-Eingaben.) Die Rechnung wäre dann viel, viel einfacher. Private Krankenversicherung mit einem absoluten Wert berücksichtigen und gut ist.
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deliciious
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Verfasst Fr 10.01.2014 18:39
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So wie ich euch verstanden habe, dass jede der Sozialversicherungen einen anderen Bezugswert haben muss, ist es anscheinend doch nicht. Der Bezugswert für jede Sozialversicherung ist der gleiche. Also wenn es 50.000 Einnahmen (nicht Umsatz) sind, dann werden die SV jeweils von diesen 50.000 Bezugswert errechnet.

Schöner Link dazu: http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Beitraege-KSK.php
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