mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 09:09 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Streitigkeiten Freelancer-Gehalt vom 22.11.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Streitigkeiten Freelancer-Gehalt
Autor Nachricht
duplo1
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.11.2013 22:36
Titel

Streitigkeiten Freelancer-Gehalt

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

einer von meinen Bekannten hat als Freelancer für ein Unternehmen ein Monat lang gearbeitet. Jetzt möchte aber dieses Unternehmen nichts zahlen weil sie der Meinung sind dass seine Leistungen mangelhaft waren. Der Arbeitsvertrag ist ganz simple, festes Honorar für ein Monat und sonst nichts. Das komische an der ganze Sache ist das, dass Sie erst am Ende des Monats gesagt haben dass sie unzufrienden waren, während dessen waren sie aber zufrieden. Das sieht meiner Meinung nach alles schwierig aus, nichts festes im Vertrag außer dem Studenlohn. Die können doch praktisch sagen dass er über ganzen Monat nicht anwesend war, das Gegenteil zu beweisen wäre eigentlich unmöglich. Was denkt Ihr?


Zuletzt bearbeitet von duplo1 am Fr 22.11.2013 22:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.11.2013 23:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ähm. Da steht doch aber ein Zeitraum im Vertrag?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.11.2013 23:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Dienstvertrag ist keinmin Werkvertrag.

Zitat:
Was denkt Ihr?
Ist doch sch...egal. Entscheidend ist, was ein Anwalt denkt.
  View user's profile Private Nachricht senden
qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 23.11.2013 12:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bei einem Dienstvertrag schuldet man sein Bemühen nach bestem Wissen und Gewissen, nicht jedoch den Erfolg. Bei einem Werkvertrag schuldet man das Ergebnis, egal mit welchem Aufwand man es realisiert. Also: Vertragsart herausfinden, Entscheiden und dann ohne lange zu Fackeln Klage einreichen ...

Wenn jemand so heimtückisch gegen Vertragsende 'rumkommt, war der von Anfang an auf Abzocke aus, also ist Reden zwecklos, gleich die Keule 'rausholen ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 23.11.2013 15:07
Titel

Re: Streitigkeiten Freelancer-Gehalt

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

duplo1 hat geschrieben:
Hallo,

einer von meinen Bekannten hat als Freelancer für ein Unternehmen ein Monat lang gearbeitet. Jetzt möchte aber dieses Unternehmen nichts zahlen weil sie der Meinung sind dass seine Leistungen mangelhaft waren. Der Arbeitsvertrag ist ganz simple, festes Honorar für ein Monat und sonst nichts.


Ja, reicht doch - abgesehen davon, dass ein Freelancer weder ein "Gehalt" bekommt, noch einen "Arbeitsvertrag" hat, noch ...

Zitat:
Das sieht meiner Meinung nach alles schwierig aus, nichts festes im Vertrag außer dem Studenlohn.


... einen "Stundenlohn". Ich denke, de steht das ausgehandelte Honorar drauf?

Zitat:
Die können doch praktisch sagen dass er über ganzen Monat nicht anwesend war, das Gegenteil zu beweisen wäre eigentlich unmöglich. Was denkt Ihr?


Normalerweise müssen auch Freelalancer Stundenzettel abzeichnen/Aufzeichenungen machen, aber da von "einer von meinen Bekannten" bis hier und zurück sicher die Hälfte verloren geht: einer von deinen Bekannten soll zum Anwalt gehen.
 
duplo1
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.12.2013 16:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

danke für Tipps man! habe ich auch schon gedacht.

Im Vertrag ist das Std/Honorar und das min. Studenvolumen pro Monat enthalten die der AG zur Verfügung stellen muss.

Jetzt sieht es folgendermaßen aus:

es wird ein unabhängiger Sachverständiger (kein Anwalt) vom Gericht eingeschaltet. Der muss dann die ganze Arbeit anschauen und beurteilen. Das lustige daran ist, dass jeder in dem Betrieb ein Zugang zu seiner Arbeit hatte und somit mit den Daten alles mögliche machen konnte. Und die haben sogar selbst Fehler gemacht um ihm in die Schuhe geschoben.

Der Anwalt sagt aber, wenn alle den Zugang zu den digitalen Dateien hatten, ist es schwer nachzuweisen. Er selbst kann es nicht beurteilen weil man dazu einen Sachbearbeiter braucht der sich damit auskennt. Anders gesagt, es wird von einem Grafikdesigner entschieden wer hier den Fall gewinnt, so das Gesetz.

@qualidat

zwar hat er einen Dienstvertrag. Aber in dem Dienstvertrag steht:

"Der freie Mitarbeiter hat die Leistungen nach Maßgabe der konkreten Anforderungen und Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers zu erbringen und die zeitlichen Vorgaben zu beachten."

Aber wie der Anwalt schon sagt es wird schwer für AG, mangelnde Leistung zu beweisen da alle darauf Zugriff hatten.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 17.12.2013 20:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Als Freelancer zur Festanstellung - Welches Gehalt?
Gehalt
Gehalt okay?
Gehalt für GTA
Gehalt
Gehalt als GTA?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.