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duplo1
Threadersteller
Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.11.2013 22:36
Titel Streitigkeiten Freelancer-Gehalt |
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Hallo,
einer von meinen Bekannten hat als Freelancer für ein Unternehmen ein Monat lang gearbeitet. Jetzt möchte aber dieses Unternehmen nichts zahlen weil sie der Meinung sind dass seine Leistungen mangelhaft waren. Der Arbeitsvertrag ist ganz simple, festes Honorar für ein Monat und sonst nichts. Das komische an der ganze Sache ist das, dass Sie erst am Ende des Monats gesagt haben dass sie unzufrienden waren, während dessen waren sie aber zufrieden. Das sieht meiner Meinung nach alles schwierig aus, nichts festes im Vertrag außer dem Studenlohn. Die können doch praktisch sagen dass er über ganzen Monat nicht anwesend war, das Gegenteil zu beweisen wäre eigentlich unmöglich. Was denkt Ihr?
Zuletzt bearbeitet von duplo1 am Fr 22.11.2013 22:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.11.2013 23:08
Titel
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Ähm. Da steht doch aber ein Zeitraum im Vertrag?
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 22.11.2013 23:45
Titel
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Ein Dienstvertrag ist keinmin Werkvertrag.
Ist doch sch...egal. Entscheidend ist, was ein Anwalt denkt.
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.11.2013 12:48
Titel
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Bei einem Dienstvertrag schuldet man sein Bemühen nach bestem Wissen und Gewissen, nicht jedoch den Erfolg. Bei einem Werkvertrag schuldet man das Ergebnis, egal mit welchem Aufwand man es realisiert. Also: Vertragsart herausfinden, Entscheiden und dann ohne lange zu Fackeln Klage einreichen ...
Wenn jemand so heimtückisch gegen Vertragsende 'rumkommt, war der von Anfang an auf Abzocke aus, also ist Reden zwecklos, gleich die Keule 'rausholen ...
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 23.11.2013 15:07
Titel Re: Streitigkeiten Freelancer-Gehalt |
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duplo1 hat geschrieben: | Hallo,
einer von meinen Bekannten hat als Freelancer für ein Unternehmen ein Monat lang gearbeitet. Jetzt möchte aber dieses Unternehmen nichts zahlen weil sie der Meinung sind dass seine Leistungen mangelhaft waren. Der Arbeitsvertrag ist ganz simple, festes Honorar für ein Monat und sonst nichts. |
Ja, reicht doch - abgesehen davon, dass ein Freelancer weder ein "Gehalt" bekommt, noch einen "Arbeitsvertrag" hat, noch ...
Zitat: | Das sieht meiner Meinung nach alles schwierig aus, nichts festes im Vertrag außer dem Studenlohn. |
... einen "Stundenlohn". Ich denke, de steht das ausgehandelte Honorar drauf?
Zitat: | Die können doch praktisch sagen dass er über ganzen Monat nicht anwesend war, das Gegenteil zu beweisen wäre eigentlich unmöglich. Was denkt Ihr? |
Normalerweise müssen auch Freelalancer Stundenzettel abzeichnen/Aufzeichenungen machen, aber da von "einer von meinen Bekannten" bis hier und zurück sicher die Hälfte verloren geht: einer von deinen Bekannten soll zum Anwalt gehen.
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duplo1
Threadersteller
Dabei seit: 26.09.2011
Ort: Bamberg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.12.2013 16:46
Titel
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danke für Tipps man! habe ich auch schon gedacht.
Im Vertrag ist das Std/Honorar und das min. Studenvolumen pro Monat enthalten die der AG zur Verfügung stellen muss.
Jetzt sieht es folgendermaßen aus:
es wird ein unabhängiger Sachverständiger (kein Anwalt) vom Gericht eingeschaltet. Der muss dann die ganze Arbeit anschauen und beurteilen. Das lustige daran ist, dass jeder in dem Betrieb ein Zugang zu seiner Arbeit hatte und somit mit den Daten alles mögliche machen konnte. Und die haben sogar selbst Fehler gemacht um ihm in die Schuhe geschoben.
Der Anwalt sagt aber, wenn alle den Zugang zu den digitalen Dateien hatten, ist es schwer nachzuweisen. Er selbst kann es nicht beurteilen weil man dazu einen Sachbearbeiter braucht der sich damit auskennt. Anders gesagt, es wird von einem Grafikdesigner entschieden wer hier den Fall gewinnt, so das Gesetz.
@qualidat
zwar hat er einen Dienstvertrag. Aber in dem Dienstvertrag steht:
"Der freie Mitarbeiter hat die Leistungen nach Maßgabe der konkreten Anforderungen und Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers zu erbringen und die zeitlichen Vorgaben zu beachten."
Aber wie der Anwalt schon sagt es wird schwer für AG, mangelnde Leistung zu beweisen da alle darauf Zugriff hatten.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 17.12.2013 20:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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