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Thema: Steuerfrage zu nebenberufliche, künstlerische Tätigkeiten! vom 13.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Steuerfrage zu nebenberufliche, künstlerische Tätigkeiten!
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SilentBob
Threadersteller

Dabei seit: 03.09.2006
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Verfasst Di 13.04.2010 13:07
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Steuerfrage zu nebenberufliche, künstlerische Tätigkeiten!

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Hallo!

ich bin festangestellter Mediengestalter und Hobbyfotograf. Seit Anfang diesen Jahres habe ich neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit privat einige Fotojobs gemacht und auch immer brav meine Rechnungen (mit Steuernr. etc.) ausgestellt. Wahrscheinlich habe ich bereits jetzt mit meinen bisherigen Einnahmen (3000,- Euro ) den steuerfreien Jahresbetrag überschritten. Habe allerdings auch in eine Workstation (2000,- Euro) investiert. Wieviel blüht mir da jetzt an Abzügen beim Jahresabschluss ?? Bin in solchen Dingen leider völlig unerfahren.

Freue mich über jede Antwort!

Danke!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.04.2010 13:40
Titel

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also grundsätzlich mal - es gibt rein für die selbstständigkeit keinen steuerfreibetrag. du hast grundsätzlich einen jäglichen steuerfreibetrag von 8000 € - das betrifft aber ALLE einnahmen die du hast - also auch die einnahmen, die du durch eine normale angestelltentätigkeit erlangst. alles was du darüber hinaus einnimmst, musst du einkommensversteuern. d.h. nehmen wir an du verdienst in deinem job 2000 € brutto. dann musst du davon 16.000 € / jahr versteuern. und wenn du dann noch einnahmen aus selbstständigkeit hast, ebenfalls.

wie hoch die abgabe ist, hängt maßgeblich von deiner steuerklasse ab, und wieviele einnahmen du sonst noch so hast. aber rechne mal ganz grob mit 25 - 30 %. dann bist du auf jeden fall auf der sicheren seite.
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ScorpionTHS

Dabei seit: 15.08.2006
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.04.2010 13:53
Titel

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Frage doch mal einen Steuerberater.

Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen gerechnet (aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit).
Von deinem Gehalt wird die Lohnsteuer ja abgezogen, diese zählt schon mit zur Einkommenssteuer.
Auch gibt es zahlreiche Ausgaben und Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden können und damit die Steuerhöhe deutlich vermindern.
Der Einkommensteuerfreibetrag von 2009 lag glaube bei ca. 7000,00 - 8000,00 EUR.
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