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isaac78
Threadersteller
Dabei seit: 11.07.2009
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Verfasst Do 23.07.2009 13:18
Titel Steuererklärung für drei selbstständige Nebenjobs - Hilfe! |
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Hallo,
ich habe 2007 dreimal als Live-Tontechniker zu jeweils 120 € gearbeitet. Nachdem ich es mangels Verständnis immer vor mir hergeschoben habe, muss ich diesen Wulst nun ausfüllen, ansonsten droht eine Zahlung die höher ist als meine damaligen Einnahmen.
Ich habe komplett keine Ahnung was in diesen Antrag gehört. Ich war 2007 bis auf div. Nebenjobs erwerbslos. Ausserdem sehe ich nur überall Angabemöglichkeiten für steuerpflichtige, nicht-selbstständige Einkommen.
Wo soll ich dann meine 3 - wenn man so will - freiberuflichen Tätigkeiten nachweisen. Rechnungskopie beifügen?
Muss ich meine Arbeitslosigkeit mit Kopien der Bescheide von 2007 belegen? Wenn ja - was kann ich machen, wenn diese nicht mehr vollständig in meinen Unterlagen zu finden sind?
Muss ich das für die 360 € die ich in diesem Jahr verdient habe eigentlich wirklich ausfüllen? Das ist doch Kanonen auf Spatzen ... kann ich denen nicht einfach meine Rechnungskopien von damals in den Widerspruch legen und fertig?
Falls ihr mir nicht weiterhelfen könnt - habt ihr eine Empfehlung für mich wohin ich mich in Köln wenden kann? Ein Steuerberater kommt finanziell leider nicht in Frage.
Viele Grüße
Isaac
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Benutzer 83064
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 23.07.2009 13:29
Titel
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Geh zum Finanzamt mit den Rechnungen u. ggf. ALG-Unterlagen und lass Dich dort beraten, was Du damit tun sollst.
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pirat
Dabei seit: 27.04.2009
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Alter: 21
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.07.2009 13:51
Titel
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2007 ist doch schon lange vorbei. Wieso musst du dich erst jetzt darum kümmern? Selbst für 2008 ist die Frist schon längst vorbei.
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Benutzer 31237
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 23.07.2009 18:01
Titel
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pirat hat geschrieben: | 2007 ist doch schon lange vorbei. Wieso musst du dich erst jetzt darum kümmern? Selbst für 2008 ist die Frist schon längst vorbei. |
Die sind manchmal ein bisschen langsam. Oder er wohl zu spät. Aber das macht ja nichts, da er nicht abgabepflichtig sein wird.
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isaac78
Threadersteller
Dabei seit: 11.07.2009
Ort: -
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Verfasst Fr 24.07.2009 00:57
Titel
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Danke für eure Antworten.
Zitat: | Die sind manchmal ein bisschen langsam. Oder er wohl zu spät. |
Beides
Ich muss aber trotz des geringen Betrages eine komplette Steuererklärung abgeben, oder?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 24.07.2009 08:59
Titel
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isaac78 hat geschrieben: | Danke für eure Antworten.
Zitat: | Die sind manchmal ein bisschen langsam. Oder er wohl zu spät. |
Beides
Ich muss aber trotz des geringen Betrages eine komplette Steuererklärung abgeben, oder? |
ja musst du - wer selbstständige arbeiten ausführt - egal in welcher höhe - is zur abgabe der steuererklärung verpflichtet.
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isaac78
Threadersteller
Dabei seit: 11.07.2009
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Geschlecht: -
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Verfasst Fr 24.07.2009 14:23
Titel
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Hach ja ...Deutschland ...*hust*
Naja ... ham wir wieder was gelernt. Arbeit lohnt sich nicht, mein Darling *sing*
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