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Thema: Steuerbefreiung Ja oder Nein? vom 26.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Steuerbefreiung Ja oder Nein?
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aight

Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.06.2005 22:37
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wo wir schon beim thema sind, sind es nicht 17500 € die mehr allerhöchstens im Jahr verdienen darf?
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.06.2005 23:19
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Sage mal, ich les hier jetzt immer nur was vom Finanzamt
und ob mit oder ohne Umsatzsteuer...
Ist dein Betrieb eigentlich über deine Nebentätigkeiten,
bzw. über deinen zukünftigen Gewerbeauftritt informiert?

Und wenn ja, hast du das Einverständnis deiner Firma schriftlich?
Wenn nicht, würde ich mir an deiner Stelle darüber ganz ernsthaft
Gedanken machen. Zumindest was eine steuerrechtliche und formale
Firmeneintragung angeht, was dann auch solche Sachen wie
IHK-Zwangsmitgliedschaft nach sich zieht. Dein Chef könnte sonst
vielleicht nicht ganz so erfreut sein, wenn er beim durchblättern der
IHK-Zeitschrift unter der Rubrik "Wir begrüßen als neue Mitglieder"
deinen Namen findet.
Das ist einem früheren Kollegen von mir in Bremen passiert. Und am
gleichen Tag hatte er auch schon seine fristlose Kündigung in der Hand.
Nichts gegen deine Nebentätigkeit. Finde ich schon mehr oder weniger OK.
Überlege dir aber bitte vorher, was du da eventuell in Bewegung setzt.
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chrikle
Threadersteller

Dabei seit: 02.05.2002
Ort: NRW
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.06.2005 06:41
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frank hat geschrieben:
Sage mal, ich les hier jetzt immer nur was vom Finanzamt
und ob mit oder ohne Umsatzsteuer...
Ist dein Betrieb eigentlich über deine Nebentätigkeiten,
bzw. über deinen zukünftigen Gewerbeauftritt informiert?

Und wenn ja, hast du das Einverständnis deiner Firma schriftlich?
Wenn nicht, würde ich mir an deiner Stelle darüber ganz ernsthaft
Gedanken machen. Zumindest was eine steuerrechtliche und formale
Firmeneintragung angeht, was dann auch solche Sachen wie
IHK-Zwangsmitgliedschaft nach sich zieht. Dein Chef könnte sonst
vielleicht nicht ganz so erfreut sein, wenn er beim durchblättern der
IHK-Zeitschrift unter der Rubrik "Wir begrüßen als neue Mitglieder"
deinen Namen findet.
Das ist einem früheren Kollegen von mir in Bremen passiert. Und am
gleichen Tag hatte er auch schon seine fristlose Kündigung in der Hand.
Nichts gegen deine Nebentätigkeit. Finde ich schon mehr oder weniger OK.
Überlege dir aber bitte vorher, was du da eventuell in Bewegung setzt.


Danke für deinen Hinweis, aber das habe ich natürlich schon vorher alles
mit meinen Chefs abgeklärt. Habs sogar schriftlich. Von daher kann mir da
nichts passieren.

Sidschei hat geschrieben:
Wenn Du mit den Finanzonkels oder tanten sprichst, kannst Du auch fragen, ob Du wg. Kleingewerbe die USt-Erklärung nur 1/4-jährlich abgeben brauchst. War bei mir damals, als ich angefangen hatte auch kein Problem und hält den Verwaltungskram ein wenig kleiner.


Jo. Von der Möglichkeit habe ich auch schon gehört, und werde das auf jeden Fall
ansprechen. Macht sicherlich Sinn. Gerade, wenn man erst frisch anfängt, und die
Umsätze noch nicht so da sind.

Panell hat geschrieben:
wo wir schon beim thema sind, sind es nicht 17500 € die mehr allerhöchstens im Jahr verdienen darf?
Im Vorangegangen Jahr darf der Umsatz nicht 17.500 € überschreiten. Und im Folge-Jahr der wahrscheinliche
Umsatz nicht 55.000 € /Jahr. So hab ich das jedenfalls in Erfahrung gebracht. Wichtig ist, das du bei der Vorausschätzung (Beim FA) nicht ein zu hohen Gewinn für den Rest des Jahres eingibts. Denn die teilen dann die Summe durch die restlichen Monate im Jahr, und nehmen das dann mal 12 für das Nächste jahr. Und wenn du dann Schätzungsweise über den 55.000 liegts, kannste kein Kleinunternhemen mehr gründen. *zwinker*

Gruß
Chris
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.06.2005 07:08
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Panell hat geschrieben:
wo wir schon beim thema sind, sind es nicht 17500 € die mehr allerhöchstens im Jahr verdienen darf?
Im Vorangegangen Jahr darf der Umsatz nicht 17.500 € überschreiten. Und im Folge-Jahr der wahrscheinliche
Umsatz nicht 55.000 € /Jahr. So hab ich das jedenfalls in Erfahrung gebracht. Wichtig ist, das du bei der Vorausschätzung (Beim FA) nicht ein zu hohen Gewinn für den Rest des Jahres eingibts. Denn die teilen dann die Summe durch die restlichen Monate im Jahr, und nehmen das dann mal 12 für das Nächste jahr. Und wenn du dann Schätzungsweise über den 55.000 liegts, kannste kein Kleinunternhemen mehr gründen. *zwinker*

Gruß
Chris[/quote]

du musst bei der firmengründung eine gewinnschätzung abgeben - also den gewinn, den du für das jahr erwartest... ich hab damals als ich das noch nebenbei gemacht hab glaub sowas um 5000 € angegeben. wenn du mehr angibst, kann es passieren, das du eine steuervorauszahlung leisten musst. nach 1 jahr und deiner abgegebenen steuererklärung wird dein dort ausgewiesener gewinn als rechengrundlage für das laufende jahr herangezogen. d.h. wenn du viel gewinn gemacht hast, wirst du dann steuervorauszahlung leisten müssen (meist auch alle 1/4 jahre). solltest du dann weniger gewinn machen, kannst du dir diese vorauszahlungen am jahresende mit der steuererklärung wieder holen.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Mo 27.06.2005 08:48
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Sidschei hat geschrieben:
Wenn Du mit den Finanzonkels oder tanten sprichst, kannst Du auch fragen, ob Du wg. Kleingewerbe die USt-Erklärung nur 1/4-jährlich abgeben brauchst. War bei mir damals, als ich angefangen hatte auch kein Problem und hält den Verwaltungskram ein wenig kleiner.

Davon würde ich abraten. Was gemacht ist, ist gemacht.
In einem viertel Jahr kann sich jede Menge Zeug ansammeln
und man blickt evtl. nicht mehr durch welche RG für was war.
Monatlich gemacht ist das Zeug jeweils in einer Stunde vom Tisch.
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SkyLynx

Dabei seit: 02.06.2004
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Alter: 46
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Verfasst Mo 27.06.2005 09:02
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Ich hab mir damals BüroEasy von Lexware gekauft, Du gibst nur die Rechnungen die Du gestellt hast und die Belege (Tanken, Verbrauchsmaterial, Lektüren usw. ) ein und der macht automatisch die UstVA über Elster ans FA und eine
brauchbare E/Ü für den Steuerberater (von selber machen würd ich fast abraten, ich kenn viele die sagen ach die 300Euro im Jahr spar ich mir und machs selbst, mit dem Ergebnis das sie hunderte nachzahlen dürfen während ich
meist was rausbekomme da ein guter Steuerberater wirklich alle Tricks kennt und nutzt auf die man selbst nicht kommt)

Und Steuerberater sowie Software kann man auch wieder absetzen.

Und MwSt würd ich auf jeden Fall ausstellen (bei vielen Firmen ist Werbung nur ein notwendiges Übel um die Steuerlast etwas zu senken und wenn Du keine verlangst machen sie Ihre Werbung lieber selbst schließlich haben die ja Powerpoint mir WordArts und ComicSans, das fetzt)
* Ich geb auf... *
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.06.2005 09:03
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japp, vor allen dingen ist es eigentlich meist so, dass du die quartalsweise USt-Voranmeldung in den ersten 2 Betriebsjahren gar nicht genehmigt bekommst. war bei mir jedenfalls so.
Jetzt mach ich's quartalsweise, aber ich schick den Kram dennoch monatlich zum Steuerberater, da es für beide
so übersichtlicher, besser nachzuvollziehen und zeitsparender ist.


Zitat:
Und MwSt würd ich auf jeden Fall ausstellen (bei vielen Firmen ist Werbung nur ein notwendiges Übel um die Steuerlast etwas zu senken und wenn Du keine verlangst machen sie Ihre Werbung lieber selbst schließlich haben die ja Powerpoint mir WordArts und ComicSans, das fetzt)


nur weil's keinen VORsteuerabzug gibt, heisst das nicht, dass die Firmen das nicht als Werbungskosten absetzen können.
Hat also damit nicht so viel zu tun Lächel


Zuletzt bearbeitet von burnout am Mo 27.06.2005 09:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.06.2005 09:12
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burnout hat geschrieben:

nur weil's keinen VORsteuerabzug gibt, heisst das nicht, dass die Firmen das nicht als Werbungskosten absetzen können.
Hat also damit nicht so viel zu tun Lächel


genau - den firmen isses unterm strich egal, ob sie die rechnung ohne UST direkt netto verbuchen oder sich aus ner rehcnung mit UST ebendiese noch vom finanzamt holen. Die meisten schauen halt nur etwas verdutzt, wenn sie ne nettorechnung bekommen und viele können erstmal nix damit anfangen, weil sie es eben nicht anders kennen.
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