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Thema: Spritkostenerstattung bei Bewerbungsgespräch vom 18.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Spritkostenerstattung bei Bewerbungsgespräch
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Waschbequen
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Verfasst Mo 21.02.2005 11:03
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osx_lover hat geschrieben:
Ich habe damals wegen dem ersten Job nach der Ausbildung den Wohnort gewechselt. Ich denke heutzutage muss man schon flexibel sein, ansonsten braucht man sich nicht zu beklagen wenn man keinen Job findet! Leider sind trotzdem so viele Leute sehr risikoscheu und bleiben lieber im schon gemachten Nest mit Wohnung, Freunden, Auto etc sitzen.

Was man ja nun auch nicht jedem verübeln kann. Genausowenig wie es jeden gleich nach Australien zieht, kann es auch Gründe dafür geben, im eigenen Umkreis von sagen wir mal 50 km zu bleiben. Und nicht jeder Mensch ist dafür geschaffen "sein Nest" zu verlassen. Isso.
 
SMoni

Dabei seit: 19.03.2004
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.02.2005 13:54
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also ich hatte ganz viele bewerbungsgespräche bundesweit und habe immer kohle von der arbeitsagentur wieder bekommen. einfach jedes mal einen reisekostenrückerstatttungsantrag (wow langes wort) ausfüllen, dann beim bewerbungsgespräch unterschreiben lassen und ab damit an die arbeitsagentur.

bekommt man viel mehr wieder als man gebraucht hat. so um die 0,30 Euro waren das pro kilometer bei mir. weiß ich aber net ganz genau, wie der aktuelle stand ist, is schon ne weile her bei mir. und ich glaube auch das die arbeitsagentur eine übernachtung mit bezahlt. einfach mal nachfragen.

funktioniert aber nur bei der 1.ausbildung, wenn man schon eine gemacht hat, muss man alle bewerbungskosten selber aufbringen. die kosten für briefmarken und fotos bekommt man übrigens auch wieder. gibt es auch nen extra antrag für.

wenn man was wieder bekommen will vom staat, muss man sich einfach informieren. von alleine kommt das geld nicht angeflogen.
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el larso

Dabei seit: 07.06.2004
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Verfasst Mo 21.02.2005 14:59
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ja wie ich schon sagte:

Reisekosten bekommt man nach §45 i.V.m §46(2) SGB III erstattet. Die Erstattung ist nach §6 Bundesreisekostengesetz 0,30 Euros pro gefahrenen Kilometer. Bei mehrtägigen Fahrten bekommt man sogar noch Übernachtung usw. denk aber das des net so interessant ist.

Bewerbungskosten gibts auch nach §45 i.V.m. §46 (1) SGB III bis zu einer Höhe von 260 Euro jährlich. Das geht so man stellt einen Antrag auf Bewerbungskosten bei der Agentur f. Arbeit. Dann legt man seine Belege bei der Agentur vor und die zahlen so gut wie alles.

Wichtig ist nur das man sich immer schon vorher bei der Agentur gemeldet hat, sonst geht nix!

Glaubt mir kenn mich aus......

Grüssle el larso


Zuletzt bearbeitet von el larso am Mo 21.02.2005 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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crude

Dabei seit: 07.02.2008
Ort: Hannover
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.02.2008 12:17
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Moinsen, nochmal zum Thema Fahrtkosten:

Bin zu meinen Bewerbungsgespräch ohne Rücksprache zum Arbeitsamt gefahren (wäre auch zu spontan nicht möglich gewesen wegen Termin).
Bin deshalb extra mit Mitfahrgelegenheit gefahren um die Kosten gering zu halten.
Wärend des Gespräches hieß es das ich die Fahrtkosten auch der Firma in Rechnung stellen kann: ich = *Freu* Lächel

Habe die Kosten per Mail gesendet - dann hieß es ich sollte das Formular hinschicken...
Prob ist wo bekomme ich "dieses" Formular jetzt her: das Arbeitsamt hat gesagt es gibt nur eins wo der Arbeitgeber dann da ankreuzt und unterschreibt was mir aber ja jetzt nicht mehr helfen würde.

Jemand ne Idee oder ne PDF hintern Rücken ?

Herzlichen Dank schonma Lächel
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