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Thema: Sozialabgaben abführen vom 25.02.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Sozialabgaben abführen
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Emcee
Threadersteller

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Verfasst So 25.02.2018 19:56
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Sozialabgaben abführen

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Hallo zusammen. Ich habe seit einigen Jahren den Status »Kleinunternehmer« beim Finanzamt, weil ich gelegentlich paar Aufträge gemacht habe. Es war aber nie viel. Habe auch keine Mehrwertsteuer ausgeschrieben, weil ich in jedem Vorjahr unter unter 17.500 Euro geblieben bin (§19 UStG).

Jetzt bin ich regelmäßig bei einer Werbeagentur und mache mir natürlich Gedanken um Sozialabgaben etc.. Ab wann muss ich die abführen und wie mache ich das? Muss ich dafür in die KSK? Wenn ja, wie komme ich da rein?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 26.02.2018 10:49
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Als Selbständiger brauchst du keine Sozialversicherung, musst also auch keine Beiträge zahlen.
Die KSK könnte grundsätzlich für dich interessant sein, daher wäre das einfachste direkt bei der Kasse anzufragen. Die KSK ist aber kein Leistungsträger, sondern koordiniert die Beiträge an deine Versicherungen ähnlich wie ein Arbeitgeber und übernimmt auch dessen Anteil.

Bist hauptberuflich selbstständig oder macht du das neben einem Angestelltenverhältnis?
 
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Emcee
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2017
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Verfasst Di 27.02.2018 12:06
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Seit Kurzem bin ich hauptberuflich selbstständig. Ich vermute mal, dass ich dieses Jahr damit über die 17.500 € Grenze komme. (Hat diese Grenze noch eine weitere Relevanz als, dass ich dann nächstes Jahr Mehrwertsteuer in die die Rechnung mitaufnehmen muss?) Bin aber auch noch als Student eingeschrieben.

Bis hier hin schonmal vielen Dank für die Hilfe.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 27.02.2018 12:29
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Naja, du musst eben deine Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat machen. Grins

Die Seite kennst du? Studis Online
 
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Mi 28.02.2018 00:09
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als Grafiker bist du m.E. sogar Sozialversicherungspflichtig. dazu gibt es auch ein Feststellungsverfahren, dass bei der Rentenversicherung einzureichen ist

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html


Zuletzt bearbeitet von flavio am Mi 28.02.2018 00:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 28.02.2018 11:40
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Es geht hier nicht um ein Angestelltenverhältnis (Scheinselbständigkeit einmal ausgeklammert), sondern um die Selbständigkeit. Selbständige sind für Ihre Absicherung selbst verantwortlich und müssen eben nicht Beiträge entrichten. Das Feststellungsverfahren ist ja nur für angestelltenähnliche Arbeitsverhältnisse.

Zuletzt bearbeitet von am Mi 28.02.2018 11:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Mi 28.02.2018 20:19
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http://www.clearingstelle.de/statusfeststellungsverfahren-selbststaendigkeit.html

Zitat:

Sozialversicherungspflicht gilt auch bei Selbstständigkeit per Gesetz für bestimmte Berufsgruppen. Dazu zählen insbesondere:

Handwerker
Landwirte
Hebammen
Künstler, Publizisten und Schriftsteller
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 01.03.2018 10:43
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Danke für den Link. Die Clearingstelle kannte ich noch nicht. Dann muss ich meine Aussage entsprechend ändern. Als selbständiger Grafiker musst du keine Sozialversicherung zahlen. Ausnahmen hatte ich nicht berückstichtig, mein Fehler.
 
 
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