Autor |
Nachricht |
Emcee
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst So 25.02.2018 19:56
Titel Sozialabgaben abführen |
|
|
Hallo zusammen. Ich habe seit einigen Jahren den Status »Kleinunternehmer« beim Finanzamt, weil ich gelegentlich paar Aufträge gemacht habe. Es war aber nie viel. Habe auch keine Mehrwertsteuer ausgeschrieben, weil ich in jedem Vorjahr unter unter 17.500 Euro geblieben bin (§19 UStG).
Jetzt bin ich regelmäßig bei einer Werbeagentur und mache mir natürlich Gedanken um Sozialabgaben etc.. Ab wann muss ich die abführen und wie mache ich das? Muss ich dafür in die KSK? Wenn ja, wie komme ich da rein?
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 26.02.2018 10:49
Titel
|
|
|
Als Selbständiger brauchst du keine Sozialversicherung, musst also auch keine Beiträge zahlen.
Die KSK könnte grundsätzlich für dich interessant sein, daher wäre das einfachste direkt bei der Kasse anzufragen. Die KSK ist aber kein Leistungsträger, sondern koordiniert die Beiträge an deine Versicherungen ähnlich wie ein Arbeitgeber und übernimmt auch dessen Anteil.
Bist hauptberuflich selbstständig oder macht du das neben einem Angestelltenverhältnis?
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Emcee
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 27.02.2018 12:06
Titel
|
|
|
Seit Kurzem bin ich hauptberuflich selbstständig. Ich vermute mal, dass ich dieses Jahr damit über die 17.500 € Grenze komme. (Hat diese Grenze noch eine weitere Relevanz als, dass ich dann nächstes Jahr Mehrwertsteuer in die die Rechnung mitaufnehmen muss?) Bin aber auch noch als Student eingeschrieben.
Bis hier hin schonmal vielen Dank für die Hilfe.
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 27.02.2018 12:29
Titel
|
|
|
Naja, du musst eben deine Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat machen.
Die Seite kennst du? Studis Online
|
|
|
|
|
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mi 28.02.2018 11:40
Titel
|
|
|
Es geht hier nicht um ein Angestelltenverhältnis (Scheinselbständigkeit einmal ausgeklammert), sondern um die Selbständigkeit. Selbständige sind für Ihre Absicherung selbst verantwortlich und müssen eben nicht Beiträge entrichten. Das Feststellungsverfahren ist ja nur für angestelltenähnliche Arbeitsverhältnisse.
Zuletzt bearbeitet von am Mi 28.02.2018 11:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 01.03.2018 10:43
Titel
|
|
|
Danke für den Link. Die Clearingstelle kannte ich noch nicht. Dann muss ich meine Aussage entsprechend ändern. Als selbständiger Grafiker musst du keine Sozialversicherung zahlen. Ausnahmen hatte ich nicht berückstichtig, mein Fehler.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
freiberufliche Nebentätigkeit+Sozialabgaben
|
|