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Thema: Software-Lizenzen abschreiben? vom 09.12.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Software-Lizenzen abschreiben?
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bullitt
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2008
Ort: Bayern
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.12.2008 19:19
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Software-Lizenzen abschreiben?

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Hallo Leute!

Hat jemand Erfahrung mit der Abschreibung von Software in einer GuV-Rechnung bzw. Einkommensteuererklärung?

Über welchen Zeitraum geschieht dies generell/speziell? Wird überhaupt abgeschrieben oder sofort den kompletten Betrag im ersten Jahr ansetzen? Muss/kann ich den Abschreibungszeitraum selbst begründen?
In der AfA-Tabelle findet sich dazu nichts.

Bspw. wenn ich eine Lizenz für eine teuere 3D-Software anschaffe, die ca. jedes Jahr neu aufgelegt wird. Kann ich das sofort im ersten Jahr komplett abschreiben und als Verlust ausweisen? Reicht das als Begründung?

Mit Berufung auf einen Steuerberater hat mir eine Person (vom Fach, also durchaus vertrauenswürdig) dazu geraten Lizenzen sofort im ersten Jahr komplett abzuschreiben. Wurde in dem Fall mit einer Office-Lizenz so gehandhabt, die rein vom Wert her eigentlich abgeschrieben werden müsste (sowas kostet um die 200€).

Über hilfreiche grobe oder feine Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar. Lächel
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conZole

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.12.2008 22:50
Titel

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servus bullitt,

wie die ganze thematik abläuft, kann ich dir leider nicht erklären.
soviel aber, daß bei mir die adobe cs3 auf drei jahre linear abgeschrieben wird.

aber das macht eigentlich auch alles mein steuerberater.

grüße
con


Zuletzt bearbeitet von conZole am Di 09.12.2008 22:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bullitt
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2008
Ort: Bayern
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.12.2008 22:58
Titel

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Das dachte ich mir fast.
Ich habe jetzt weiter nachgeforscht und bin auf sog. "Trivialprogramme" gestoßen, die bis zu einer Höhe von 1000€ sofort abgeschrieben werden können. (lt. Wikipedia)

Ich denke das war damit gemeint. Grafikprogramme dürften nicht dazu zählen.

Ausnahmen, Regelungen, Ausnahmen von der Ausnahme... zum ****
Steuerberater ist in der Tat eine gute Idee... *zwinker*
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