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Thema: Selbstständigkeit oder Firmengründung vom 21.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Selbstständigkeit oder Firmengründung
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.09.2007 18:25
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wenn jeder auf eigene rechnung arbeitet wär es wohl am sinnvollsten, das die außenwirkung nur von einem erledigt wird, der dann mit den anderen intern abrechnet... aber was is jetzt an einer gbr verkehrt? ihr müsst halt nur intern genau definieren (und das schriftlich!!!!) wie alles verteilt ist. also sowohl arbeit als auch gewinn bzw. einnahmen... steuererklärung muss bei der gbr dann eh jeder für sich machen...

was wohl beim studium nicht ganz unwichtig ist, ist die einkommensgrenze um sich z.b. nicht selbst krankenversichern zu müssen. auch wenn ihr bafög erhaltet ist sowas nicht ganz unwichitg. ich würd mich da auf jedenfall vorher noch mal umfassend beraten lassen. nich das ihr dann 2,50 euro zu viel verdient und fortan eure krankenversicherung selbst löhnen dürft....
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 23.09.2007 10:00
Titel

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c_writer hat geschrieben:
...
Mac hat geschrieben:
Nachtrag:
..Inhaber eines Einzelunternehmens ist eine einzige Person, die das Unternehmen betreibt...


Das hast Du jetzt schön zitiert - dummerweise von einer österreichischen Seite:

http://www.rachinger.at/Service/Unternehmensgruendung/GruendungeinesEinzelunternehmens/

Wenn Ihr unbedingt als Inhaber Eurer selbst auftreten wollt - und um das Auftreten am Markt und im Rechtsverkehr geht's ja schließlich, macht das ruhig. Dann weiss wenigstens direkt jeder, der Ahnung hat, was Sache ist.

Quakquakquak ...

c_writer


alles klar, und was ist zb. mit
http://ihk-heilbronn.de/Meetings/nachlese/161106_internetrecht/vortrag/Muster-Impressum.pdf
um nur eine Fundstelle zu nennen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 23.09.2007 10:05
Titel

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c_writer auch als einzelunternehmer kann man inhaber seines unternehmens sein. es gibt z.b. auch einzelunternehmen, bei denen der inhaber ein anderer ist, als derjenige der auf dem firmenschild steht (wenn z.B. eine Firma vom Vater an den Sohn übergeben wurde). du wirst das wahrscheinlich mit einem geschäftsführer verwechseln, den es z.b. bei einer GmbH gibt.

siehe auch z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen

Zitat:
Einzelunternehmen können als kleinste wirtschaftliche Zelle angesehen werden, da sie dem Bürger auch ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglichen. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber.


Zitat:
Inhaber: Häufiger gebraucht wird der Begriff im Handelsrecht. So spricht man vom Inhaber eines Handelsgeschäfts (§ 25, § 53 HGB) oder vom Inhaber eines Betriebs (§ 613a BGB).


Zitat:
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e. K." oder "e. Kfm" oder "e. Kfr" enthalten. Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung — frei wählen. Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, weit verbreitet im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann).


so müsste die korrekte firmenbezeichnung im geschäftsverkehr eigentlich lauten:

superduperwerbeagentur - inh. hans mustermann

oder eben hans mustermann werbung. wenn im firmenname der volle name des gewerbetreibenden genannt wird muss man diesen natürlich nicht mehr gesondert als inhaber ausweisen. dies gilt für einzelunternehmen. bei anderen unternehmensformen gibts es entsprechend andere vorschriften.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am So 23.09.2007 10:15, insgesamt 4-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 23.09.2007 15:48
Titel

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Mac hat geschrieben:

alles klar, und was ist zb. mit
http://ihk-heilbronn.de/Meetings/nachlese/161106_internetrecht/vortrag/Muster-Impressum.pdf
um nur eine Fundstelle zu nennen?


Das ist für ein _im Handelsregister eingetragenes_ Unternehmen oder einen _Vollkaufmann_ völlig korrekt.

aUDIOfREAK hat geschrieben:

c_writer auch als einzelunternehmer kann man inhaber seines unternehmens sein.


Ja, wenn er im Handelsregister eingetragen ist. Freiwillig, weil er dazu optiert hat oder weil seine Tätigkeit sowieso eintragungspflichtig ist.

Zitat:
es gibt z.b. auch einzelunternehmen, bei denen der inhaber ein anderer ist, als derjenige der auf dem firmenschild steht (wenn z.B. eine Firma vom Vater an den Sohn übergeben wurde). du wirst das wahrscheinlich mit einem geschäftsführer verwechseln, den es z.b. bei einer GmbH gibt.


Nein, audiofreak, wir reden aber aneinander vorbei. Letzter Versuch:

Zu unterscheiden ist der Wortgebrauch im umgangssprachlichen Sinn und der Wortgebrauch im Rechtssinn. Im Geschäftsverkehr ist der Rechtsssinn entscheidend.

"Firma" ist im Rechtssinne der Name, unter dem nach §17 HGB ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Kaufmann ist nach §1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, welches einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Nach § 1 HGB ist per Definition kein Kaufmann, wer 'lediglich' Gewerbetreibender ist. Das lediglich ist nicht abwertend zu verstehen, sondern bezieht sich auf die niedrigstufigeren Rechte und Pflichten.

Da der Gewerbetreibende nicht an die Rechtsvorschriften für Kaufleute gebunden ist, führt oder besitzt aber auch keine Firma (im Rechtssinn!). Umgangssprachlich ist das anders, aber hier nicht relevant.

Wer sich unbedingt "Inhaber" nennen will, kann nach §2 HGB zum Kaufmann optieren - mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten, z.B. was die deutlich aufwändigere Buchführungspflicht betrifft.

Zitat:
superduperwerbeagentur - inh. hans mustermann


Für ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen wäre das korrekt.

Für den gewerbetreibenden Einzelunternehmer nicht und abmahnfähig, weil durch die Namensgebung der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten.

Im Zweifelsfall empfehle ich dringend die Beratung durch einen im Handelsrecht versierten Anwalt - wie gesagt, falsche Namensgebungen und Inhaberbezeichnungen sind abmahnfähig und das kostet dann im Zweifelsfall wesentlich mehr, als die rechtliche Beratung. Die hier sowieso nicht erfolgen darf. *zwinker*

c_writer
 
 
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