mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 02:55 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Selbständigkeit während der Ausbildung vom 22.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Selbständigkeit während der Ausbildung
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.04.2008 09:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
zu erwähnen wäre da noch, das man die einnahmen-überschussrechnung die ersten 2 jahre monatl. beim finanzamt einreichen muss.


das is jetzt aber n schmarrn den du erzählst... was man die ersten 1 -2 jahre monatlich machen muss ist die umsatzsteuervoranmeldung, aber keine g&v rechnung... die war und ist schon immer mit der jahressteuererklärung abzugeben. beim kleingewerbe fällt die ust-voranmeldung dann natürlich flach, weil ja keine mwst ausgewiesen wird.

manchmal bin ich schon entsetzt (das ist jetzt nicht persönlich auf dich bezogen netflite), was selbständige, oder solche die es sein wollen, hier manchmal von sich geben... * Wo bin ich? *


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 23.04.2008 09:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.04.2008 09:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
@ xephir: ich weiß nicht wie es bei dir so läuft, aber hier zu lande zahle ich keine steuern ohne vorher etwas verdient zu haben


http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Vorauszahlung#Einkommensteuer-Vorauszahlung

Nefliete hat geschrieben:
zu erwähnen wäre da noch, das man die einnahmen-überschussrechnung die ersten 2 jahre monatl. beim finanzamt einreichen muss.


Aha, monatliche EÜR? In welchem Land lebst Du denn? Verwechselst Du hier gerade etwas mit der Umsatzsteuervoranmeldung, deren Anmeldungszeitraum aber auch nicht fest definiert ist? *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 23.04.2008 11:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich gebe mich geschlagen, ich meinte die vorauszahlung!!! sorry.
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 23.04.2008 11:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:

manchmal bin ich schon entsetzt (das ist jetzt nicht persönlich auf dich bezogen netflite), was selbständige, oder solche die es sein wollen, hier manchmal von sich geben... * Wo bin ich? *


schon klar Lächel aber ich bin auch nicht selbstständig. nur leibeigener!
 
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 23.04.2008 11:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
zu erwähnen wäre da noch, das man die einnahmen-überschussrechnung die ersten 2 jahre monatl. beim finanzamt einreichen muss.


das is jetzt aber n schmarrn den du erzählst... was man die ersten 1 -2 jahre monatlich machen muss ist die umsatzsteuervoranmeldung, aber keine g&v rechnung... die war und ist schon immer mit der jahressteuererklärung abzugeben. beim kleingewerbe fällt die ust-voranmeldung dann natürlich flach, weil ja keine mwst ausgewiesen wird.

manchmal bin ich schon entsetzt (das ist jetzt nicht persönlich auf dich bezogen netflite), was selbständige, oder solche die es sein wollen, hier manchmal von sich geben... * Wo bin ich? *


Mh, ich weiß auch nicht ob du mich meinst. Wollte nur helfen und steige noch nicht 100%ig durch den Dschungel durch. Nur fand ich die Ausführungen von einigen anderen derart daneben das ich versucht habe Info's zu geben, da ich das alles auch grade durchmache.

Also pls nich hauen. *Huch* Ich meine, wenn hier jemand wäre der sich 300%ig damit auskennt, dann könnte er auch damit Geld verdienen.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.04.2008 11:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wie gesagt ich wollte niemanden persönlich ansprechen. mit fällt es nur in letzter zeit vermehrt auf, das viele sehr unbedarft, gar naiv an das thema herangehen... das problem ist, das es den behörden im falle eines falles ziemlich egal ist, ob ihr was nicht gewusst habt, oder gedacht habt, etwas würde anders funktionieren. insbesondere beim thema steuern verstehen die ämter keinen spaß und jeder der selbständig sein möchte, hat nun mal die pflicht sich vorher umfassend über seine rechte und pflichten zu informieren und sich auch daran zu halten. ein "ich hab's nicht gewusst" lassen die behörden nicht gelten. und gerade bei dem steuerkram kann ein "ich hab's nicht gewusst" sehr schnell einige tausend euro kosten...

es gehört ja mittlerweile schon fast zum guten ton als mediengestalter auch was nebenbei zu machen. an sich is das ja auch ok - nur dann muss man sich halt vorher umfassend informieren. und wenn es sein muss, dann muss man eben auch etwas geld investieren und z.b. zum steuerberater gehen. das ist in jedem fall immer noch billiger, als hinterher irgendwelche bußgelder zahlen zu müssen. selbständigkeit (auch nur nebenbei) ist nun mal kein spaß, den man nun einfach mal so macht. da hängt viel mit dran, über das man bescheid wissen muss.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 23.04.2008 11:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
wie gesagt ich wollte niemanden persönlich ansprechen. mit fällt es nur in letzter zeit vermehrt auf, das viele sehr unbedarft, gar naiv an das thema herangehen... das problem ist, das es den behörden im falle eines falles ziemlich egal ist, ob ihr was nicht gewusst habt, oder gedacht habt, etwas würde anders funktionieren. insbesondere beim thema steuern verstehen die ämter keinen spaß und jeder der selbständig sein möchte, hat nun mal die pflicht sich vorher umfassend über seine rechte und pflichten zu informieren und sich auch daran zu halten. ein "ich hab's nicht gewusst" lassen die behörden nicht gelten. und gerade bei dem steuerkram kann ein "ich hab's nicht gewusst" sehr schnell einige tausend euro kosten...

es gehört ja mittlerweile schon fast zum guten ton als mediengestalter auch was nebenbei zu machen. an sich is das ja auch ok - nur dann muss man sich halt vorher umfassend informieren. und wenn es sein muss, dann muss man eben auch etwas geld investieren und z.b. zum steuerberater gehen. das ist in jedem fall immer noch billiger, als hinterher irgendwelche bußgelder zahlen zu müssen. selbständigkeit (auch nur nebenbei) ist nun mal kein spaß, den man nun einfach mal so macht. da hängt viel mit dran, über das man bescheid wissen muss.


Danke, danke, danke. Du sprichst mir aus der Seele. Genau davor wollte ich den Thread-Ersteller warnen.
 
 
Ähnliche Themen [FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit.
Der Weg in die Selbständigkeit!
Der Weg in die Selbständigkeit als Grafikdesigner
19 Schritte in die Selbständigkeit
Selbständigkeit 2017
Vom Hauptjob 100% zu 80%+Selbständigkeit
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.