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Thema: Selbständigkeit während der Ausbildung vom 22.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Selbständigkeit während der Ausbildung
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Verfasst Mi 23.04.2008 00:19
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Ich glaube unter 400€ bleibst du in deiner Steuerklasse, ansonsten wirst du auf Steuerklasse 6 gestuft.

Am besten von einem Steuerberater beraten lassen.
 
Zeithase

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Verfasst Mi 23.04.2008 08:16
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shahak hat geschrieben:
Ich glaube unter 400€ bleibst du in deiner Steuerklasse, ansonsten wirst du auf Steuerklasse 6 gestuft.


Hä? Wie kommst Du zu der Annahme? Was hat .. aeh? Ich moechte ja jetzt ungern Dieter Nuhr zitieren, aber das ist genauso Quatsch mit Soße wie einige andere Aussagen hier. Du hast schon gelesen, dass es hier um ein Nebengewerbe geht, ja? Und was sagt Dir das im Bezug auf "Lohnsteuer"? Naaaaaaaa?

xEphir hat geschrieben:
Ja, ich bin seit 1. April neben gewerblich selbstständig. Als Azubi schmink dir das mal ab. Alleine die Steuern die du zahlen musst. Ich kann dich nur davor warnen. Jo!


Au weia! Steuern zahlt der, der Einnahmen hat. Und jetzt? * Keine Ahnung... * Was hat das nun mit Azubi zu tun? Du stellst das ja gerade dar, als sei das ein Minusgeschaeft. Wovor genau warnst Du?

Smooth-Graphics hat geschrieben:
Jeder "Depp" kann ein Gewerbe aufmachen, auch ohne Qualifikation - so ist das in Deutschland, manchmal muss man sagen leider!


Das ist nicht in jeder Branche so. GewO ist hier nur ein Stichwort. *zwinker*
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Verfasst Mi 23.04.2008 08:44
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Smooth-Graphics hat geschrieben:
Ach quatsch, xEphir...

Muss er aber nicht, wenn er nicht viel "nebenher" verdient. Allerdings ist es als Azubi wegen dem hohen Zeitaufwand einfach nicht zu empfehlen.


Leute, macht man neuerdings ein Gewerbe auf um nen 350 Euro Job zu erledigen? Er will wohl mehr damit verdienen und darauf zahlt er definitiv Steuern.

Smooth-Graphics hat geschrieben:
Was fürn Titel? Braucht man das? Nein. Also... *zwinker* Jeder "Depp" kann ein Gewerbe aufmachen, auch ohne Qualifikation - so ist das in Deutschland, manchmal muss man sagen leider!


Falsch. Vieles was irgendwo kreativ ist und in ner Grauzone der Bezeichnung liegt, das geht ohne Scheine/Quali. Dazu kommt das viele den Fehler machen sich einfach "Designer" oder ähnlich zu nennen, Vorsicht!

Smooth-Graphics hat geschrieben:

Wie denn sowas? Wenn du nichts verdienst, zahlst du doch auch nichts? Ich weiß zwar jetzt von Nebengewerbe als Azubi nichts, aber im Normalfall ist das nicht so.


Eben doch. Du musst dem Finanzamt angeben was du meinst was du im ersten und im folgenden Jahr verdienen wirst. Nehmen wir an 7500 EUR. Auf diese 7500 EUR zahlst du erstmal vorweg Steuern (wird aufgeteilt), kannste mir nun glauben oder es lassen. Klar, wenn er unter den 7500 EUR (als Bsp.) bleibt kriegt er die Kohle nach einem Jahr wieder, zahlen muss er vorweg trotzdem (und grade als AZUBI ist das Geld knapp, oder?).

Wenn alles geil läuft und er mehr als diese 7500 EUR verdient, kann er glatt ma 20-30 % davon zurück legen, da dann nachgezahlt werden muss. Ganz einfache Kiste, oder?

Smooth-Graphics hat geschrieben:

Brauchen schon, müssen nicht. Wenn du dir sicher sein kannst, dass nichts schief gehen kann, dann ist das auch ohne okay. Vor allem ist man meistens bei der regulären Versicherung dabei, wenn man einen bestimmten Einkommenssatz nicht übersteigt.


Klar, rate ihm doch gleich noch dazu seine Krankenversicherung zu kündigen... brauchen "tut" man die auch nicht. Wenn bei ihm doch mal was schief geht, dann hat er richtig die finanziellen Probleme.

Was für Ratschläge werden hier eigentlich gegeben? Fühlt ihr euch oder du dich wohl dabei? Der Junge ist 19 und hat noch alles vor sich. Da kann man, grade in dem Alter, nur auf Nummer sicher gehen. Grade am Anfang einer solchen Sache zahlt man nämlich viel Lehrgeld, da die Erfahrung fehlt.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 23.04.2008 08:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Cayman-n-

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Verfasst Mi 23.04.2008 08:54
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Ich selbst bin auch neben der Ausbildung selbsständig. Alles prima.

Ich arbeite im Non-Print-Bereich und mein Ausbildungsbetrieb zu 99% im Printbereich. Das hat einerseits den Vorteil, dass man sich nicht in die Quere kommt, andererseits lernt man als Azubi dadruch beide Teile.

Das einzige worüber man sich im Klaren sein sollte ist, dass das Ganze doch mit Bürokratie und Papierkram beahftet ist. Ich selbst habe nen guten Steuerberater und ne Bürodame, die mit den Papierkram abnehmen. Dann klappt das auch alles! *zwinker* Man sollte sich halt darüber nur VORHER Gedanken machen und nicht hinterher fragen "Was?? Steuern muss ich auch noch zahlen??" Grins
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Verfasst Mi 23.04.2008 08:58
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Cayman-n- hat geschrieben:
Ich selbst bin auch neben der Ausbildung selbsständig. Alles prima.

Ich arbeite im Non-Print-Bereich und mein Ausbildungsbetrieb zu 99% im Printbereich. Das hat einerseits den Vorteil, dass man sich nicht in die Quere kommt, andererseits lernt man als Azubi dadruch beide Teile.

Das einzige worüber man sich im Klaren sein sollte ist, dass das Ganze doch mit Bürokratie und Papierkram beahftet ist. Ich selbst habe nen guten Steuerberater und ne Bürodame, die mit den Papierkram abnehmen. Dann klappt das auch alles! *zwinker* Man sollte sich halt darüber nur VORHER Gedanken machen und nicht hinterher fragen "Was?? Steuern muss ich auch noch zahlen??" Grins


Danke. Genau das meinte ich. Glückwunsch das es klappt. So eine Bürodame is was feines, oder? *zwinker*
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 23.04.2008 09:04
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also um mal etwas licht ins dunkel zu bringen:

eine selbständigkeit (egal ob gewerbe oder freischaffend) muss du dir erstmal vom ausbilder genemigen lassen. wenn das passiert ist, kannste deinen laden anmelden.

zum thema steuern: steuerfrei sind pro jahr etwa 7500 €. allerdings werden da alle einnahmen zusammen gezählt. sprich natürlich auch die ausbildungsvergütung. d.h. wenn der azubi im monat sagen wir mal 500 € verdient, sind das im jahr 6000€. nun verdient er nebenbei noch mal 5000 € dazu. auf 3500 € davon muss er nun einkommenssteuer zahlen - wieviel hängt davon ab, welchen steuersatz er hat. Aber man kann mal so grob irgendwas zwischen 20 und 30 % kalkullieren. natürlich kann man bei den einnahmen aus selbständiger tätigkeit auch noch ausgaben gegen rechnen. angeschaffte hard- und software, verbrauchsmaterialien usw. das drückt den zu versteuernden betrag natürlich auch noch mal...
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Cayman-n-

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Verfasst Mi 23.04.2008 09:19
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Ja, so ´ne Bürodame ist was feines. *zwinker*

Muss denn mal wieder was tun.. bis bald!
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 23.04.2008 09:42
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@ xephir: ich weiß nicht wie es bei dir so läuft, aber hier zu lande zahle ich keine steuern ohne vorher etwas verdient zu haben. was du dabei nicht bedach hast - wie aber audio bemerkt hat - kannst du dafür eine ganze reihe ausgaben geltend machen.

zu erwähnen wäre da noch, das man die einnahmen-überschussrechnung die ersten 2 jahre monatl. beim finanzamt einreichen muss. es wird also direkt abgerechnet. also kommt es am ende des jahres auch nicht zu so großen überraschungen. bei einem kleingewerbe, bin ich mir jetzt nicht sicher.
 
 
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