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Thema: "Second Life" & Selbständigkeit vom 07.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> "Second Life" & Selbständigkeit
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Groll
Threadersteller

Dabei seit: 07.08.2007
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Verfasst Di 07.08.2007 19:13
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"Second Life" & Selbständigkeit

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Hallo liebe Mediengestalter!

Ich weiß nicht so recht ob ich hier an der richtigen Adresse bin, aber ich glaube beinahe schon.

Ich möchte hier einen Fall schildern, bei dem mich eure Meinungen oder Ratschläge sehr interessieren würden.
Es geht um die reale und aktuelle Situation von Herrn Bloch (Namen geändert).

Herr Bloch ist 27 Jahre alt, bezieht ALGII und ist schwer zu vermitteln, weil er keine abgeschlossene Berufsausbildung hat (Herr Bloch ist KEIN Mediengestalter).

Herr Bloch ist in seiner Freizeit aber nicht faul und stellt in der virtuellen Welt "Second Life" (www.secondlife.com) virtuelle 3D-Gegenstände und Outfits her, die er dort an Menschen in aller Welt verkauft. Zum Beispiel Rüstungen, Capes, Schmuckstücke. Der Wirtschaftskreislauf von "Second Life" ist mit dem der "realen Welt" verbunden, da man reale Währungen in "Linden Dollar" (die Währung in "Second Life") umtauschen kann und umgekehrt. Die hergestellten Produkte können ausschliesslich in "Second Life" verwendet werden.

Herr Bloch verdient nun durch seine angebotenen virtuellen Produkte genug Geld, um seinen realen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

Da es sich aber (laut Steuerberater) um kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen handelt, da Spielgewinn, und keine "reale" Arbeit in dem Sinne ist, ist Herr Bloch immernoch Arbeitslos, verdient aber genug Geld, um nicht mehr auf ALGII angewiesen zu sein.

Nun fragt sich Herr Bloch, ob es wohl möglich ist sich auf diese Weise selbständig zu machen.
Leider hat der Herr keine Ahnung ob das möglich ist. Ihm schwirren Worte wie "freischaffender Künstler" oder "3D-Designer" im Kopf herum.

Vielleicht hat jemand einen Rat, Anregungen oder Informationen ob es möglich ist sich ohne abgeschlossene Berufsausbildung in diese Richtung selbständig zu machen?

Mit freundlichem Gruß
Groll
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Walter E. Kurtz

Dabei seit: 07.08.2007
Ort: SAIGON
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.08.2007 19:42
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Hallo,

ich habe von Second Life wirklich kaum Ahnung und Herr Blochs Steuerberater noch weniger.

Kleines Beispiel (bitte berichtigen wenn ich falsch liege).

Wie versteuern die großen Unternehmen wie adaidas etc. Ihren Gewinn, den sie bei Second Life machen? Die machen da ja nicht nur Werbung, sondern verkaufen ja, wenn ich recht liege, auch virtuelle Schuhe.

Außerdem muss Herr Bloch eigentlich ein Gewerbe anmelden und seinen Zuverdienst dem Arbeitsamt melden bzw sich dort abmelden.


Zuletzt bearbeitet von Walter E. Kurtz am Di 07.08.2007 19:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.08.2007 20:07
Titel

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Ich wuerde dem Steuerberater auf der Stelle in den Arsch treten. Natuerlich handelt es sich um einkommenssteuerpflichtige Einnahmen! Dass er weiterhin ALG II kassiert, nennt sich Betrug und hat strafrechliche Konsequenzen (u.a. § 263 StGB, Kapitel 8 SGB II, Dritter Teil SGB I uvm).

Ganz aktuell gibt es hierfuer noch einen Beitrag bei Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93997 hat geschrieben:

Das Bundesministerium der Finanzen bestätigte auf Anfrage, dass natürlich auch in deutschen Landen solche Gewinne der Steuerpflicht unterliegen.


Also: bevor es richtig teuer wird, wuerde ich an "Herrn Blochs" Stelle unverzueglich alle Schritte unternehmen, das irgendwie wieder gerade zu biegen.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 07.08.2007 20:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.08.2007 20:22
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ich denke auch das man das handhaben wird wie z.b. regelmäßige verkäufe bei ebay - die sind ja ebenfalls einkommensteuerpflichtig. und wenn man das ganze mit gewinnabsicht betreibt dann ist eine selbständigkeit unausweichlich...

die frage die sich mir eher stellt ist, ob das wirklich zukunftsträchtig ist. nachdem sich die web2.0-blase so langsam dem platzen nähert und 2. life nu auch immer weniger bevölkert wird, ist das wohl nur ne frage von monaten oder max. 1 - 2 jahren, bis da nix mehr zu holen is...
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.08.2007 22:59
Titel

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Bei der nächsten Kontoüberprüfung wird sich die Arbeitslosenagentur die Hände reiben und Zahlungen für Monate zurückfordern. Zu Recht in dem Fall.
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Groll
Threadersteller

Dabei seit: 07.08.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 08.08.2007 01:10
Titel

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Vielen Dank für eure Beiträge!
Zitat:
Bei der nächsten Kontoüberprüfung wird sich die Arbeitslosenagentur die Hände reiben und Zahlungen für Monate zurückfordern. Zu Recht in dem Fall.

Zitat:
Dass er weiterhin ALG II kassiert, nennt sich Betrug und hat strafrechliche Konsequenzen.

Keine Sorge, es geht hier nicht um Monate und das zusätzliche Einkommen wird der Agentur für Arbeit in einer Einkommenserklärung mitgeteilt. Herr Bloch ist kein Betrüger.

Es geht vielmehr darum ob es MÖGLICH oder SINNVOLL ist, sich mit so einer Tätigkeit selbständig zu machen, die im Moment mehr oder weniger unter den Begriff "Grauzone" fällt. Ob Second Life noch Jahre oder Monate durchhält sei mal ausser acht gelassen.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.08.2007 01:15
Titel

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Groll hat geschrieben:
Keine Sorge, es geht hier nicht um Monate und das zusätzliche Einkommen wird der Agentur für Arbeit in einer Einkommenserklärung mitgeteilt. Herr Bloch ist kein Betrüger.


1. Es spielt keine Rolle, ob 1 Monat oder 12 Monate. Illegal bleibt illegal.
2. Die Pflicht zur Mitwirkung gilt sofort, nicht spaeter.
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fmmusic

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.08.2007 01:30
Titel

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Zitat:
Keine Sorge, es geht hier nicht um Monate und das zusätzliche Einkommen wird der Agentur für Arbeit in einer Einkommenserklärung mitgeteilt. Herr Bloch ist kein Betrüger.


macht man beim AA eine einkommenserklärung???
ich denke wenn er genug geld für sein leben verdient, hat er eh keinen anspruch auf ALG2bzw bevor er den anspruch hat muss er erestmal von seinen ersparten oder einnahmen leben.
und wie sich das schildert, würde das AA ihm doch sagen, dass er nicht arbeitslos sondern arbeitssuchend mit eigenem einkommen ist (gewerbeanmeldung).


Zuletzt bearbeitet von fmmusic am Mi 08.08.2007 01:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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