Autor |
Nachricht |
ajnat
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2004
Ort: erde
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 14.04.2009 14:09
Titel Schwieriger Auftrag, Vorauszahlung |
|
|
hallo zusammen,
es geht um einen auftrag, den ich von einem sehr entferten bekannten angenommen habe, der im ausland lebt.
(websitedesign inkl. animationsheader + umsetzung (cms) + SEO). dafür wurde 1/3 abschlagszahlung geleistet.
der kunde vernachlässigt aber seine mitwirkungspflichten ziemlich (mangelnde kommunikation, chaotisch in seinen meinungen und entscheidungen, trifft und verwirft seine entscheidungen im minutentakt und hat unrealistische, unformulierte erwartungen, die trotz 2 monatelangen briefings und wiederholten sondergesprächen, wohl nicht auf eine realistische basis geholt werden konnten).
ich habe aufgrund der infos, die ich hatte einen entwurf gemacht, der ihm nicht gefiel. ich habe dann natürlich den entwurf nach seinen wünschen abgeändert. die überarbeitete version gefiel ihm dann besser, lediglich eine kleinigkeit sollte ich ändern und sonst am design so weitermachen. nun kommt er nach einigen tagen an mit dem sinngemäßen spruch "habe zwei webdesigner befragt, die sagen das design wäre gar kein design, nicht eigenständig genug, das geld nicht wert, höchstens soundsoviel, sagen die beiden anderen webdesigner...[..]" etc.pp.
er hat etwas erwartet, was er wortwörtlich "nicht selbst auch machen kann" sondern etwas "das mich vom hocker haut".
mein entwurf ist eine ordentliche arbeit, die für die anstehende technische umsetzung und den anfänglich gezeigten designlinks in nichts nachsteht.
da ich mir schon über die qualität meiner arbeit bewusst bin, denke ich, ist es eine typische masche, um den preis zu drücken oder mir verständlich zu machen, dass er evtl. vom vertrag aus kostengründen zurücktreten will. ich weiß es nicht.
jetzt sieht es so aus, dass ich keine lust mehr auf den zirkus habe und aus dem vertrag raus will, wegen mangelnder mitwirkung des kunden.
kann ich die vorauszahlung behalten?
eure erfahrungen/ratschläge sind willkommen, auch gerne per pn.
vielen dank an Euch!
lg
ajnat
Zuletzt bearbeitet von ajnat am Di 14.04.2009 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 14.04.2009 14:21
Titel
|
|
|
du kannst das geld behalten was du bereits für erbrachte leistungen erhalten hast und das einfordern was eben noch nicht bezahlt wurde, aber schon als leistung getätigt wurde.
es gibt die möglichkeit eines auflösungsvertrag, dabei sind sich beide parteien aber auch einig. du kannst ja auch noch einmal mit dem kunden reden. so macht das ja dann keinen sinn, wo soll denn da eine basis für eine zusammenarbeit sein.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
ajnat
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2004
Ort: erde
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 14.04.2009 14:30
Titel
|
|
|
danke für deine antwort. ich sehe das ganz genauso.
hast du eine idee, was ein auflösungvertrag enthalten muss oder eine idee, wo ich dafür infos bekommen könnte? sowas ist mir in meiner ganzen laufbahn noch nicht untergekommen - dass ich sowas mal brauchen würde, hätte ich nicht erwartet...
vielen dank nochmal für eure hilfe
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Di 14.04.2009 14:39
Titel
|
|
|
Also logisch herleiten würde ich jetzt mal über die Fragestellung "Worüber könnte man sich sonst streiten?"
Da wären
1. Welcher Vertrag soll aufgelöst werden?
2. Grund der Auflösung?
3. Welche Leistungen des Vertrages wurden bereits erbracht?
4. Wieviel davon wurde bereits vergütet?
5. Was passiert mit der evtl auftretenden Differenz?
6. Was darf mit den bisher erbrachten Leistungen angestellt werden (Nutzungsentgelt)?
7. Welche anderen Rechte und Pflichten gibt es jeweils aus dem Ursprungsvertrag und wie wird mit diesen verfahren?
|
|
|
|
|
ajnat
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2004
Ort: erde
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 14.04.2009 14:47
Titel
|
|
|
danke für die anregungen! das ist sehr hilfreich.
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 14.04.2009 15:26
Titel
|
|
|
das ist zwar auch ein vorschlag wie man ihn hier zuoft hört, aber...
ein telefonat mit einem anwalt kann da nicht schaden. sowas sollte dann auch glatt laufen und nicht noch einen rattenschwanz hinter sich ziehen. ich kann bei meiner anwältin auch um rat fragen ohne das ich gleich eine rechnung bekomme. meistens sind auch nur menschen
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
AP-Winter schwieriger als im Sommer?
Gehalt Freier Auftrag
Mein erster Auftrag
erster freiberuflicher auftrag winkt, was tun?
Provision für neuen Auftrag in der Werbebranche
Kostenvoranschlag/ Preisangebot für grafischen Auftrag
|
|