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Thema: [Schüler] Vorschriften/Steuern/Gewerbe? vom 05.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [Schüler] Vorschriften/Steuern/Gewerbe?
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ulmer_hocker
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Ort: -

Verfasst Mi 05.10.2005 07:13
Titel

[Schüler] Vorschriften/Steuern/Gewerbe?

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Olla

Ich hatte gestern Abend mit einem 16jährigen Schüler eine Diskussion darüber das seine online beworbene „Webdesigntätigkeit“ nicht ok ist.

Jetzt überlege ich selbst wie das denn da aussieht: Welche Regeln gelten da? Das übliche? Gewerbeschein, Steuernummer, Rechnungen schreiben etc.?

Ich würde ihm seinen Zuverdienst ja gönnen, wäre aber auch froh wenn ich ihn dazu bringen könnte das ganze „im richtigen“ Rahmen zu machen, also rechtlich einwandfrei, nur Dinge die er auch wirklich kann, und klarstellen das es für große Sachen andere Ansprechpartner gibt.

Ich mecker zwar gerne über diese Hobby-Webworker, aber sich was dazuzuverdienen ist ja nicht so verkehrt, und verständlich.

Wäre über jeden Link dankbar den ich an ihn weiterreichen könnte.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.10.2005 07:49
Titel

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naja gut, wenn er das für Geld macht und das Ganze nicht beim Finanzamt angibt ist es auf jeden Fall Schwarzarbeit. Mit 16 isses bei ihm sowiso schwierig, weil er ja noch nicht volljährig ist und somit nur eingeschränkt geschäftsfähig. D.h. es wäre sinnvoll, das Geschäftliche z.b. über Papa oder Mama abzuwickeln. Entweder als freiberufler eintragen lassen oder eben nen Gewerbeschein holen. Es haften natürlich dann auch die Eltern für das, was der Sohnemann da macht. Wenn er z.B. erwischt wird, wenn er raubkopierte Software einsetzt, wird eben der Papa oder die Mama zur Verantwortung gezogen.

im netz hab ich folgenden interessanten link gefunden: http://www.traum-projekt.com/forum/92-gruendung-and-selbstaendigkeit/21650-faq-gruendung.html

Zitat:
Wer kann sich selbständig machen, welche Kosten kommen auf mich zu?

Grundsätzlich, ist es jeder natürlichen Person ab 18 Jahren möglich sich selbständig zu machen.
ABER, u.a. der §112 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlaubt es, mit Zustimmung der Eltern UND(!) des Vormundschaftsgerichtes,
in eigener Verantwortung (!) einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.

Was muss tun wenn ich noch nicht volljährig bin?

Wichtig ist, das du mit deinen Eltern von Anfang an offen über deine Idee bzw dein Vorhaben sprichst und diese auch damit einverstanden sind - ohne Einwilligung deiner Eltern geht da nix.

Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, ist es nötig einen formlosen Antrag an das zuständige Vormundschaftsgericht zustellen (meist beim Amtsgericht),
in diesem bitten deine Eltern um "Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß §112 BGB" bitten.

Dieser Antrag muss von beiden (!) Elternteilen unterschrieben sein, dann geht`s ab mit dem Antrag zum Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).

Wenn keine weiteren Fragen seitens des Gerichts erfolgen, solltest du oder deine Eltern noch einigen Wochen Post vom Gericht bekommen,
meist wird der minderjährige - also Du - vorgeladen um sein Vorhaben zu erläutern und um zu schauen ob Du fit in Sachen Rechte & Pflichten welche auf dich zukommen bist, ob Du dich in der Materie auskennst usw.

Sofern der Besuch beim Vormundschaftsgericht erfolgreich verlief, erhältst du schriftlich die entsprechende Genehmigung per POST.

Nun kannst du zu deiner Gemeinde/Rathaus (ggf. Gewerbeamt, je nachdem welche Behörde bei dir für Gewerbeanmeldungen zuständig ist) gehen und, am besten mit Vorlage der Genehmigung vom Gericht, ein Gewerbe anmelden.


Nun kann`s eigentlich losgehen, aber auch nur eigentlich!

Nach einigen Tagen wirst du Post vom zuständigen Finanzamt bekommen, diese schicken dir einen 'Betriebsfragebogen', dort musst du Angaben zu Art und Umfang deiner gewerblichen Tätigkeit geben,
ausserdem wirst du nach den zu erwartenden Umsätzen/Gewinnen gefragt - VORSICHT - hier solltest du Anfangs besser möglichst niedrig schätzen (eine spätere Abweichung ist nicht schlimm!) da Du ansonsten
unter Umständen Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag vorauszahlen musst!

Bleibe ich als selbständiger Minderjähriger weiter Krankenversichert?

Ja, Du bleibst in der Regel bei einem Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert,
ratsam wäre es jedoch die gewerbliche Tätigkeit mit der Krankenkasse abzustimmen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Du kannst dich aber auch privat Krankenversichern, eine private Krankenversicherung kostet ab 80EUR (minimale Leistungen) bis zu mehreren Hundert EUR (maximale / Top-Leistungen).


Haftpflicht?

Wenn du Aufträge abwickelst, wo es wirklich um 'viel' Geld geht, dann solltest du eine Haftpflicht für Selbständige in Betracht ziehen.
Diese übernimmt im Fall der Fälle die Kosten für Gutachter, von dir verursachte Schäden usw.

Genaues zu den Kosten kann ich an dieser Stelle noch nicht vermelden.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 05.10.2005 07:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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