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Thema: Rückständige Beitrage bei der Künstlersozialkasse vom 02.08.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rückständige Beitrage bei der Künstlersozialkasse
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Digitalis
Threadersteller

Dabei seit: 02.08.2011
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Verfasst Di 02.08.2011 13:44
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Rückständige Beitrage bei der Künstlersozialkasse

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Von der Künstlersozialkasse wurde meine Versicherungspflicht festgestellt und erst nach acht Monaten wurde mir dies mitgeteilt. Die künftige Versicherung ist damit geregelt und wird auch beglichen.

Aber: Nun fordert die KSK die Beitragsrückstände ein für die ganze Zeit, also 8 Monate. Ich sehe das jedoch nicht ein, da ich in dieser Zeit nicht krankenversichert war und auch keinen Leistungen in Anspruch nehmen konnte. Im übrigen ist die KSK selbst für die absolut verspätete Feststellung verantwortlich.

Weiß jemand, was man da machen kann?


Zuletzt bearbeitet von Digitalis am Di 02.08.2011 13:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Di 02.08.2011 13:54
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KSK heißt sofort zum Rechtsanwalt ... sonst hast du in vierzehn Tagen nen Gerichtsvollzieher vor der Tür ...
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
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Verfasst Di 02.08.2011 13:58
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Re: Rückständige Beitrage bei der Künstlersozialkasse

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Digitalis hat geschrieben:
Ich sehe das jedoch nicht ein, da ich in dieser Zeit nicht krankenversichert war und auch keinen Leistungen in Anspruch nehmen konnte


Das wird Dir aber nicht weiterhelfen, Du musst die Beitragrückstände nachzahlen, denn seit 2009 gilt die Versicherungspflicht.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Di 02.08.2011 14:00
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So ist es. Also das Bestehen der Versicherungspflicht. Da kommst du nicht drumrum. Ob jetzt theoretisch KSK oder eine andere Krankenversicherung.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst Di 02.08.2011 14:08
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type1 hat geschrieben:
So ist es. Also das Bestehen der Versicherungspflicht. Da kommst du nicht drumrum. Ob jetzt theoretisch KSK oder eine andere Krankenversicherung.


Öhmn … das würde ja heissen das wenn er anderweitig krankenversichert war er keine Nachforderungen zu befürchten hätte?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.08.2011 14:16
Titel

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Zim hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
So ist es. Also das Bestehen der Versicherungspflicht. Da kommst du nicht drumrum. Ob jetzt theoretisch KSK oder eine andere Krankenversicherung.


Öhmn … das würde ja heissen das wenn er anderweitig krankenversichert war er keine Nachforderungen zu befürchten hätte?


Das wäre der unzulässige Umkehrschluss.
Ich wollte nur mal - mal was ganz neues - Antonios Post bekräftigen, dass in D eine Versicherungspflicht besteht, und von daher Versicherungsbeiträge auch Rückwirkend geleistet werden müssen, da es einen Zustand des nicht-versichert seins nicht geben kann.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 02.08.2011 14:30
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Normalerweise wird das dann mit der vorherigen Krankenversicherung geregelt und die zahlen dir dann bei Nachweis die gezahlten Beiträge für die Zeit, in der du dann schon bei der KSK warst, zurück. Sonst würdest du ja zwei mal Krankenversicherung etc. bezahlen.
So wars bei mir zumindest. Hat sich auch überschnitten, bis die den Antrag durch hatten, ich musste die Beiträge nachzahlen und konnte mir die bei der (noch) aktuellen Versicherung gezahlten zurück holen.
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.08.2011 15:35
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Re: Rückständige Beitrage bei der Künstlersozialkasse

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Ganz blöde Frage....

Digitalis hat geschrieben:
Von der Künstlersozialkasse wurde meine Versicherungspflicht festgestellt


was bedeutet das? Gibt es Personen, die in der KSK versichert sein MÜSSEN? Ist das nicht ein freiwilliges Ding?
Ich dachte nur "Kunden" müssen sich vor der KSK fürchten, falls diese regelmäßig einen Designer beauftragen
und nichts an die KSK zahlen..?!?!
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