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Thema: Resturlaub/Kündigung vom 30.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Resturlaub/Kündigung
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Flocky102
Threadersteller

Dabei seit: 30.01.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 30.01.2007 23:13
Titel

Resturlaub/Kündigung

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Hallo,

ich habe 29 Tage Resturlaub von 2006.

Möchte zum 1.4.07 kündigen. Die Kündigungszeit beträgt 4 Wochen lt. Arbeitsvertrag.

Habe ich Urlaubsanspruch bis zum 31.3.07?
Also 29 + 7,5 Tage (30/12 = 2,5 x 3 = 7,5) Gesamt 36,5 Tage

Darf ich meinen Urlaub nehmen?

z.B. ab dem 8.2.07 am Tag der Kündigung?

Kann mein Chef mir den Urlaub nicht genehmigen, also dann den Urlaub auszahlen?

Darf ich in meine Kündigung schreiben:
„da ich noch 36,5 Tage Urlaub habe, möchte ich den Resturlaub bis zum 31.3.07 in Anspruch nehmen.“

Wann soll ich die Kündigung abgeben?
Am 7.3.07, wenn ich am 8.3.07 den Resturlaub antreten will?

Bitte um Hilfe!
Danke
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.01.2007 23:19
Titel

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Nach Gesetz darf Urlaub nicht abgegolten werden.

Soweit mein Tip. Für die restlichen Fragen würde ich nen fuffi investieren und von nem Anwalt beraten und die Kündigung formulieren lassen.
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rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 31.01.2007 00:37
Titel

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was heisst hier 'nen fuffi investieren. fü 4,90 Euronen kannst du beck-arbeitsgesetzsammlung kaufen, da steht genau dass drinne, was dir der anwalt sagt (bundesurlaubsgesetz z.B.)

grundsätzl. bedenklich sind 29 resturlaub aus 2006. das kollidiert mit §7 (3) BUrlG, es sei denn du warst halb 2006 krank oder hattest dringende betriebl. gründe die dich am urlaub gehindert haben. WENN der urlaub denn übertragbar ist/war dann MUSS er bis ende märz komplett abfeiert werden.

eine ausbezahlung ("abgeltung") des urlaubs ist ausschließlich möglich, wenn er wg. beendigung des arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.

kündigung und urlaub sind zunächst abstrakt zu betrachten, d.h. dein urlaubsanspruch hat mit der kündigung wenig zu tun! das gilt auch für den termin der abgabe der kündigung und da gibt es noch entscheidende details (stichwort "zugang der willenserklärung") zu beachten.

wie wäre es denn, wenn du deinen arbeitgeber einfach mal FRAGST?
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