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Thema: Resturlaub auf neuen AG übertragbar? vom 20.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Resturlaub auf neuen AG übertragbar?
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ulli08
Threadersteller

Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 20.08.2008 11:40
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Resturlaub auf neuen AG übertragbar?

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Hallo zusammen,

ich weiß das Thema gabs schon öfters, ich check aber noch nicht ganz durch. Folgende Situation.

Arbeite seit ca. 3 Jahren bei AG 1. Jährlicher Urlaubsanspruch: 30 Tage. Resturlaub dieses Jahr (0*hehe* 19 Tage.

Ich kündige nach der gesetzlichen Kündigungsfrist (4 Wochen) so, dass am 31.10 mein letzter Arbeitstag bei AG 1 ist. Das neue Arbeitsverhältnis startet am 01.11. Den Resturlaub kann ich aus betriebsinternen gründen nicht bis zum 31.10. nehmen.

Ich würde mir den Resturlaub von 19 Tage nur ungern auszahlen lassen, da der Staat da sehr stark zulangt. Ist es theoretisch / gesetzlich möglich, den Resturlaub von 19 Tagen auf den neuen AG zu übertragen?

Und habe ich da meine Kündigung in der zweiten Jahreshälfte ist Anspruch auf die vollen 30 Tage oder muss ich die 2 Monate die ich früher AG 1 verlasse anteilig abziehen?

Vielen Dank im voraus!
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.08.2008 11:45
Titel

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mal so gefragt: warum sollte der neue AG für diese Kosten aufkommen?

Der neue AG ist lediglich verpflichtet den dir anteilig zustehenden Urlaub zu geben.
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teufelchen

Dabei seit: 25.03.2008
Ort: Heilbronx*
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.08.2008 11:48
Titel

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Was meinst Du was Dein zukünftiger Arbeitgeber dazu sagt wenn Du zu ihm meinst:
"JA, ich habe aber noch 19 Tage Urlaub aus meiner alten Firma!" *balla balla*

Herzlichen Grückwunsch! *Thumbs up!*



Ich würde sagen das ist Pech, aber wie das gesetzlich geregelt ist kann ich nicht sagen!
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INT_ELA

Dabei seit: 29.06.2006
Ort: Bremen
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.08.2008 11:51
Titel

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Soweit ich weiß ist es nichtmöglich den Urlaub zu übertragen, da der neue AG ja nicht für den alten AG aufkommen muss. Enwtweder du kannst mit dem neuen Ag sprechen, ob der vertrag erst 19 tage später anfängt und du hast unbezahlten Urlaub. Bleibt dir wohl nichts anderes übrig als den urlaub auszahlen zu lassen..... Obwohl das ja nicht wirklich viel bringt!
Aus betriebsbedingten Gründen, naja wenn du weg bist müssen sie auch erstmal ohne dich auskommen *bäh*
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Airlebnis

Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.08.2008 12:59
Titel

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für dieses jahr hast du bei deinem alten AG urlaubsanspruch bis 31.10., die 2 Monate bis zum Jahresende brauchst du also gar nicht mehr mit einbeziehen.

und wie's schon gesagt wurde, warum sollte dein neuer AG dir den resturlaub der alten agentur gewähren?! * Keine Ahnung... * auf die frage bin ich in meinem leben noch nie gekommen... solange die nix miteinander zu tun haben, sind das doch 2 paar schuhe?!

wenn du den resturlaub nicht bis zum 31.10. nehmen kannst, musst du ihn dir wohl ausbezahlen lassen...wobei mich die betriebsinternen gründe, die gegen das nehmen deines urlaubs sprechen, mal interessieren würden...wenn, dann würd ich eher da bei meinem alten AG noch mal versuchen nach zu haken, meinen resturlaub in dem fall doch nehmen zu können...


Zuletzt bearbeitet von Airlebnis am Mi 20.08.2008 13:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ulli08
Threadersteller

Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 20.08.2008 16:45
Titel

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Hi,

danke für die vielen Antworten erstmal.

Die betriebsinternen gründe sind ganz einfach das ich in der Zeit vom September - Dezember Urlaubssperre habe. Sprich ich würd sogar noch gern bis Ende okt Arbeiten. Ich könnte natürlich bis Ende September kündigen und dann noch in Urlaub gehen, allerdings möcht ich meinen jetzigen AG ungern so "sitzen" lassen.

Die Frage warum der neue AG den Resturlaub übernehme sollte stelle ich mir daher, da ich ja gesetzlich einen Anspruch auf eine gewisse Anzahl Urlaub habe.. Und da ich dieses Jahr ja erst 11 Tage hatte und man mind. 25 hat (?), dachte ich die könnten den sozusagen übernehmen..

Zum Thema auszahlen: "Obwohl das ja nicht wirklich viel bringt!" Ja weil eben der Staat soviel abgreift oder?!

Viele Grüße!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.08.2008 17:15
Titel

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du bekommst btw. deinen urlaub auch nicht komplett, sondern nur anteilig (eben bis zu dem datum an dem du kündigst. ) d.h. du hast dann keine 30 tage sondern entsprechend anteilig weniger. übertragbar auf einen anderen AG ist das nicht. entweder du nimmst die dir zustehenden urlaubstage jetzt an einem stück oder lässt sie dir teilweise oder ganz auszahlen. andere möglichkeiten hast du nicht.

wenn du gekündigt hast, muss dir soweit ich weiss (achtung halbwissen!) der arbeitgeber den resturlaub gewähren. da würde ich mich aber vorher noch mal schlau machen.

evtl. hilft auch das weiter
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2007/expertentipp-kein-urlaub-vor-kuendigung/


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 20.08.2008 17:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Airlebnis

Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.08.2008 18:07
Titel

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Zitat:
Die betriebsinternen gründe sind ganz einfach das ich in der Zeit vom September - Dezember Urlaubssperre habe. Sprich ich würd sogar noch gern bis Ende okt Arbeiten. Ich könnte natürlich bis Ende September kündigen und dann noch in Urlaub gehen, allerdings möcht ich meinen jetzigen AG ungern so "sitzen" lassen.


na, das spricht doch für dich dann bzw. wäre das ein gutes argument, deinen chef davon zu überzeugen, deinen resturlaub JETZT zu nehmen, und dann eben noch bis ende oktober zu arbeiten.

Zitat:
... gesetzlich einen Anspruch auf eine gewisse Anzahl Urlaub habe.. Und da ich dieses Jahr ja erst 11 Tage hatte und man mind. 25 hat (?), dachte ich die könnten den sozusagen übernehmen..


die mindestanzahl des urlaubes bezieht sich auf deinen AG, der dir diesen gewähren muss.
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