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Thema: Referenzen aus aktuellem Job bei Neubewerbung verwenden? vom 06.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Referenzen aus aktuellem Job bei Neubewerbung verwenden?
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kart672
Threadersteller

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Verfasst Mi 06.01.2010 20:03
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Referenzen aus aktuellem Job bei Neubewerbung verwenden?

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Mein aktueller Job ist auch mein erster. Dort bin ich jetzt seit ca. nem Jahr, und möchte nun die Stadt wechseln.
Kann ich in meiner Bewerbung die "on the job" erstellten Webseiten, Flyer, Broschüren etc. als Referenzen in meiner Bewerbung verwenden? Meinen Chef kann ich ja schlecht um Erlaubnis fragen... Lächel
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Nimroy
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Verfasst Mi 06.01.2010 20:09
Titel

Re: Referenzen aus aktuellem Job bei Neubewerbung verwenden?

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kart672 hat geschrieben:
Mein aktueller Job ist auch mein erster. Dort bin ich jetzt seit ca. nem Jahr, und möchte nun die Stadt wechseln.
Kann ich in meiner Bewerbung die "on the job" erstellten Webseiten, Flyer, Broschüren etc. als Referenzen in meiner Bewerbung verwenden? Meinen Chef kann ich ja schlecht um Erlaubnis fragen... Lächel


Doch, musst du aber. Ansosnten darfst du die nicht verwenden. Damit machst du dich unter Umständen ween der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen strafbar!
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daniel3477

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Verfasst Do 07.01.2010 02:20
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Re: Referenzen aus aktuellem Job bei Neubewerbung verwenden?

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Nimroy hat geschrieben:
kart672 hat geschrieben:
Mein aktueller Job ist auch mein erster. Dort bin ich jetzt seit ca. nem Jahr, und möchte nun die Stadt wechseln.
Kann ich in meiner Bewerbung die "on the job" erstellten Webseiten, Flyer, Broschüren etc. als Referenzen in meiner Bewerbung verwenden? Meinen Chef kann ich ja schlecht um Erlaubnis fragen... Lächel


Doch, musst du aber. Ansosnten darfst du die nicht verwenden. Damit machst du dich unter Umständen ween der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen strafbar!


mit der weitergabe ein exemplars von bereits veröffentlichten drucksachen macht er sich strafbar? wohl eher nicht.
wenn vertraglich nichts anderes vereinbart, darf er ruhig vom branchenüblichen ausgehen... also seine eigene arbeit als referenz verwenden zu dürfen... wenn bereits veröffentlicht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Do 07.01.2010 07:38
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Bitte? Seit wann ist das branchenüblich? Quelle?

Das explizite Aufführen von während der Anstellung erstellten Arbeiten als refrenz in Form einer Mappe bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers. Desweiteren kann das verwenden eine unerlaubte Vervielfältigung darstellen, da man die rechte an den in Anstellung erstellten Arbeiten in der regel per Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber überträgt.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Do 07.01.2010 08:11
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Re: Referenzen aus aktuellem Job bei Neubewerbung verwenden?

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daniel3477 hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
kart672 hat geschrieben:
Mein aktueller Job ist auch mein erster. Dort bin ich jetzt seit ca. nem Jahr, und möchte nun die Stadt wechseln.
Kann ich in meiner Bewerbung die "on the job" erstellten Webseiten, Flyer, Broschüren etc. als Referenzen in meiner Bewerbung verwenden? Meinen Chef kann ich ja schlecht um Erlaubnis fragen... Lächel


Doch, musst du aber. Ansosnten darfst du die nicht verwenden. Damit machst du dich unter Umständen ween der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen strafbar!


mit der weitergabe ein exemplars von bereits veröffentlichten drucksachen macht er sich strafbar? wohl eher nicht.
wenn vertraglich nichts anderes vereinbart, darf er ruhig vom branchenüblichen ausgehen... also seine eigene arbeit als referenz verwenden zu dürfen... wenn bereits veröffentlicht.


Was du da machst ist ganz gefährliche Scheisse. "Branchenüblich" hin oder her (mich würd an der Stelle mal interessieren, wer "Branchenüblich" fest legt), es ist NICHT RECHTENS. Wenn sein aktueller Arbeitgeber im was Böses will, wird er vor Gericht recht bekommen. Also gib nicht solche rechtlichen "Ratschläge".


@kart672: Frag deinen Chef einfach mal. Du musst ihm ja nicht sagen, daß du die Sachen für eine Bewerbung brauchst. Es ist ja BRANCHENÜBLICH das man als Gestaltungshure ein eigenes Portfolio im Netz hat. Sag ihm einfach das du dir sowas auch immer schon zulegen wolltest und das du das dafür gerne hättest. Außerdem würdest du ja auch auf die Firmenseite verlinken, was ihm ja nur Recht sein kann *zwinker* Das zieht in den meisten Fällen. Alles eine Argumentationsfrage Lächel


Zuletzt bearbeitet von phihochzwei am Do 07.01.2010 08:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 07.01.2010 10:40
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vertrau man bloß nich darauf, das es keiner mitbekommt, wenn du dich heimlich bewirbst. mach lieber ne klare ansage.

du kannst ja die bewerbung schon fertig machen und dir dann das ok holen. dann ist es vlt einfacher.

nach der ausbildung habe ich meinen chef auch vorher gefragt und es gab tatsächlich dinge die er nicht erlaubt hat. das waren auch dinge die völlig nachvollziehbar wären.

@daniel:
in so einem (arbeits)vertrag steht doch immer wer die rechte an der arbeit hat. damit wäre doch sofort geklärt das man den chef vorher fragen muss, da die sachen ihm "gehören". da spielt die veröffentlichung keine rolle.
 
daniel3477

Dabei seit: 05.08.2007
Ort: -
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Verfasst Do 07.01.2010 20:54
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Nefliete hat geschrieben:

@daniel:
in so einem (arbeits)vertrag steht doch immer wer die rechte an der arbeit hat. damit wäre doch sofort geklärt das man den chef vorher fragen muss, da die sachen ihm "gehören". da spielt die veröffentlichung keine rolle.


es geht doc auch in keiner weise ums "gehören". wenn man z.b. ein magazin layoutet geht man einfach in den handel, kauft sich ein exemplar, packt es in seine mappe als referenz und fertig. mit nem gestalteten flyer ect. das selbe spiel... geht es um ne website... link angeben (der gehört wohl sicher niemandem) und fertig. usw. kein mensch redet davon druckbögen, enfwürfe ect. heimlich mitgehen zu lassen.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.01.2010 20:58
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daniel3477 hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:

@daniel:
in so einem (arbeits)vertrag steht doch immer wer die rechte an der arbeit hat. damit wäre doch sofort geklärt das man den chef vorher fragen muss, da die sachen ihm "gehören". da spielt die veröffentlichung keine rolle.


es geht doc auch in keiner weise ums "gehören". wenn man z.b. ein magazin layoutet geht man einfach in den handel, kauft sich ein exemplar, packt es in seine mappe als referenz und fertig. mit nem gestalteten flyer ect. das selbe spiel... geht es um ne website... link angeben (der gehört wohl sicher niemandem) und fertig. usw. kein mensch redet davon druckbögen, enfwürfe ect. heimlich mitgehen zu lassen.


Darum gehts doch gar nicht.
Wenn eine Verschwiegenheits- oder Vertraulichkeitsklausel vorliegt dann darf er Referenzen der Firma nicht nutzen. Egal in welchem Zusammenhang. Punkt.
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