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Thema: Rechtlich: bis wann muss alter AG Zeugnis abliefern? vom 12.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rechtlich: bis wann muss alter AG Zeugnis abliefern?
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color-it
Threadersteller

Dabei seit: 17.06.2004
Ort: Fürth
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 12.11.2007 11:08
Titel

Rechtlich: bis wann muss alter AG Zeugnis abliefern?

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Hallo,

ich möchte mich anderweitig bewerben. Jedoch hab ich schon von etlichen anderer Kollegen, die hier in der alten Firma aufgehört haben, mitbekommen, dass der Chef sich extra lange Zeit lässt, ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Mein beiden Freundinnen haben beide je ein geschlagenes halbes Jahr darauf warten müssen. Sie haben mehrfach beim Chef angefragt, dass sie es dringend bräuchten, er meinte aber immer nur lapidar, dafür hätte er momentan keine Zeit.

Daher meine Frage:

besteht in irgendeiner Hinsicht rechtlich ein Anspruch, das Zeugnis in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erhalten zu müssen?

Es kann ja nicht angehen, dass einem der alte Chef Steine in den Weg legt. Denn meine Freundin hat es erlebt, dass ihr neuer potentieller Chef zu ihrer Bewerbung ihre Arbeitszeugnisse sehen wollte - das konnte sie aber nicht vorlegen, weil ihr alter Chef nicht in die Pötte kam ...

* Nee, nee, nee *
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xaos

Dabei seit: 06.10.2004
Ort: Kargath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 12.11.2007 11:33
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http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#11

Tipp:
selber schreiben, abzeichnen lassen, fertig.
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color-it
Threadersteller

Dabei seit: 17.06.2004
Ort: Fürth
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 12.11.2007 11:42
Titel

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Wenn's so einfach wär ... ich hab mir in allen bisherigen Firmen mein Zeugnis selbst schreiben dürfen - abgezeichnet - fertig.

Aber der Chef, um den es hier geht, will das nicht, denn wo kämen wir denn da hin, und nein, das macht er schon schön selbst ...

Laut deinem Link (danke, der ist richtig gut!) gibt es also keine Gesetzesvorgabe hinsichtlich der Zeit, 2 Wochen sind wohl angemessen, aber damit erschöpft es sich offenbar schon ...
Menno!
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magdalenaLena

Dabei seit: 07.06.2011
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.06.2011 20:03
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Vorschreiben und ihm das Leben so bequem wie möglich machen damit.
Ggfl. lohnt es sich - bei Weigerung seinerseits - einen Anwalt mal für ein saftiges Schreiben zu bezahlen. Denn kein Chef der Welt hat Lust, seine Zeit mit anwältlichen Schwiedrigkeiten zu verbringen. Sieh es sozugagen als Investition in die Zukunft...
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magdalenaLena

Dabei seit: 07.06.2011
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.06.2011 20:04
Titel

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Oh, ich sehe gerade, DASS hat sich wohl schon erledigt. Sorry für die späte Anwort.... * Ich will nix hören... *
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