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philon
Threadersteller
Dabei seit: 17.02.2005
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Verfasst Do 17.02.2005 15:55
Titel Rechnungen auf eigenen Namen |
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Hallochen,
ich würde doch gerne mal wissen, was ich machen muss um Rechnungen unter eigenem Namen schreiben können. Ich hab hier die ein oder andere Website zu tun und nebenbei würde ich das Zeug auch auf meinem eigenen Server hosten.
Ich war schon beim Steuerberater und hab ich aufklären lassen. Soweit sollte wohl mir als gelerntem Mediengestalter die Freiberuflichkeit möglich sein.
Doch was muss ich dem Finanzamt mitteilen bzw. was soll ich da für ein Formular beantragen. Gewerbetreibend oder nicht. Das ist ja alles doch recht schwammig von der Theorie.
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JCG
Dabei seit: 18.01.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
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Verfasst Do 17.02.2005 16:08
Titel
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Hallo,
du solltest erst mal ein Gewerbe anmelden.
Du kannst dann entweder als Kleingewerbetreibender arbeiten, dh. Du berechnest keine UST und und musst natürlich auch keine UST-Erklärung machen. Geht aber nur bis zu einem Gewinn von ca.8000; genauen betrag weiß ich nicht mehr.
Wenn normales Gewerbe hast must auf der Rechnung UST ausweisen und die Erklärung monatlich abgeben ausser Finanzamt macht Dir bei geringen Beträgen einen jährlich Abgabe.
Das Gesetzt was genau auf der Rechnung alles draufstehen muss hats sich zum 1.Januar 2004 geändert.
Gibt da auch unterschiede bis 100€ muss etwas weniger drauf. Einfach mal googeln weil das hier alles aufzulisten würde zulange dauern.
Aber theoretisch kannst Du auch als privatmann rechnugen schreiben; aber keine UST ausweisen.
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.02.2005 16:11
Titel
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JCG hat geschrieben: | Aber theoretisch kannst Du auch als privatmann rechnugen schreiben; aber keine UST ausweisen. |
Richtig. Das muss nur kurz beim Finanzamt gemeldet werden.
Dort erfährst du alles über Grenzen etc.
Ein Gewerbe muss dafür NICHT angemeldet werden.
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benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.02.2005 17:21
Titel
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freiberufler-status ist nie verkehrt, allerdings wird es da beim mediengestalter etwas schwieriger in der auslegung. du kannst problemlos alles mögliche gestalten, aber sobald du eine ware verkaufst (z.b. die sachen auch drucken lässt und dann weiterverkaufst, und auch webhosting!), könntest du deinen freiberufler-status verlieren und müsstest ein gewerbe anmelden. afaik.
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philon
Threadersteller
Dabei seit: 17.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 18.02.2005 09:15
Titel
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Mit meinem Problem bin ich jetzt auch nicht wesentlich weiter, der Termin heute beim Steuerberater und der anschließende Gang zum Finanzamt wird das dann hoffentlich klären.
Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes bräuchte ich keine Eintrag im Handelsregister, glaub ich. Was gut wäre um erstmal nicht von der IHK erpresst zu werden. Gewerbesteuer und solche Sachen würden aber doch auch da anfallen!?
Deshalb scheints für die ersten Aufträge meiner Meinung nach am sinnvollsten wenn ich nur anmelde das ich Rechnungen schreiben will, als Privatmann.
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JCG
Dabei seit: 18.01.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2005 09:29
Titel
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Du musst Dich weder ins Handeslregister eintragen noch der IHK beitreten hast ja keine Angestellten oder?
Was willst Du denn dem Finanzamt mitteilen? Nix erstmal solange du nicht zb. auf dem Rathaus bei dir Gewerbeschein bantragst. dann kannst Du es dem Finanzamt immr noch mitteilen.
Ansosnten einfach abwarten. Die nächte Einkommenssteuererklärung kommt bestimmt.
Eigentlich sollte solche Sachen dein Steuerberater klären udn dich informieren ansonsten würde ich mal gleich einen neuen suchen
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2005 10:55
Titel
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JCG hat geschrieben: | Du musst Dich weder ins Handeslregister eintragen noch der IHK beitreten hast ja keine Angestellten oder? |
Beides hat doch nicht direkt wirklich viel mit Angestellten zu tun, oder?
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benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.02.2005 11:53
Titel
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philon hat geschrieben: |
Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes bräuchte ich keine Eintrag im Handelsregister, glaub ich. Was gut wäre um erstmal nicht von der IHK erpresst zu werden. Gewerbesteuer und solche Sachen würden aber doch auch da anfallen!?
Deshalb scheints für die ersten Aufträge meiner Meinung nach am sinnvollsten wenn ich nur anmelde das ich Rechnungen schreiben will, als Privatmann. |
handelsregistereintrag ist bis zu einer bestimmten umsatz-/gewinngröße immer optional. wäre aber für dich quatsch im moment.
und in der ihk wirst du automatisch mitglied, sobald du ein gewerbe (egal ob klein oder groß ) anmeldest, ob du willst oder nicht. aber da musst du erst ab X € gewinn mitgliedsbeiträge zahlen.
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