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Thema: Rechnungen vom 02.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rechnungen
Autor Nachricht
Vivid
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.01.2008 21:36
Titel

Rechnungen

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Hallo Leute,

ich bin nun selbstständig/Freiberuflerin und habe eine Frage. Ich habe mir u.a. einige Sachen bei Apple gekauft. Nun habe ich eine Rechnung per E-Mail zugeschickt bekommen. Nicht mal als Attachement, sondern einfach direkt in die Mail. Und auch andere Rechnungen habe ich per E-Mail bekommen. Wie es das geregelt? Kann ich diese Rechnungen geltend machen oder kann es dabei zu Problemen kommen?

Im Netz habe ich dazu folgendes gefunden
Zitat:

Sind Rechnungen per E-Mail zulässig? Die Papierform ist nicht zwingend. Mit Einverständnis des Empfängers darf eine Rechnung auch elektronisch verschickt werden (z. B. als PDF-Dokument im E-Mailanhang). Der Vorsteuerabzug aus solchen Rechnungen wird jedoch nur dann anerkannt, wenn die "Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts" durch eine qualifizierte digitale Signatur gewährleistet ist. Antworten auf die damit verbundenen Fragen finden Sie im Beitrag "Elektronische Rechnungen: Nur gültig mit digitaler Signatur?". Wie Sie als Rechnungsempfänger mit unkooperativen Ausstellern umgehen, erfahren Sie im Praxistipp "Fehlende Signatur: So kommen Sie zu finanzamtstauglichen Rechnungen".



Wäre nett, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.

Stefanie
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angelina

Dabei seit: 07.09.2007
Ort: wien
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.01.2008 21:43
Titel

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Ich hatte zuerst auch Bedenken, aber bis jetzt haben sich Steuerberater und Finanzamt (Österreich) nicht beschwert. Ich habe mir nach meiner ersten Bestellung eine Rechnung per Post schicken lassen, ist zwar ein wenig Aufwand, aber es funktioniert.
LG
Angelika
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Vivid
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.01.2008 21:51
Titel

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Aber an welche Adresse muss ich z. B. bei Apple schreiben, damit die mir eine Rechnung per Post schicken? Viele stellen sich da auch quer.

Muss ich eigentlich als Freiberuflerin auch Lieferdatum für jede einzelne Leistung auf der Rechnung aufführen??

also so:

Lieferdatum | Tätigkeit | Menge/Stunden | Stückpreis | Gesamtpreis
Lieferdatum | Tätigkeit | Menge/Stunden | Stückpreis | Gesamtpreis
Lieferdatum | Tätigkeit | Menge/Stunden | Stückpreis | Gesamtpreis
Lieferdatum | Tätigkeit | Menge/Stunden | Stückpreis | Gesamtpreis
---------------------
Zwischensumme
oder kann ich auch einfach oben drüber schreiben

Lieferdatum: 01/08

dann gilt das doch für alle


Zuletzt bearbeitet von Vivid am Mi 02.01.2008 23:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Vivid
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 05.01.2008 14:16
Titel

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*Push*

Kann mir da jemand helfen??
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t1m0

Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.01.2008 14:48
Titel

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zu Apple kann ich dir sagen, dass die mir zunächst auch keine richtige Rechnung geschickt haben. Daraufhin hab ich bei der (ich meine kostenlosen) Hotline-Nr. des Apple-Stores angerufen und hatte ein paar Tage später die Rechnung im Briefkasten.
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Vivid
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.01.2008 01:15
Titel

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Danke!

Das habe ich jetzt auch mal gemacht!

Muss ich bei Rechnungen als Freiberuflerin nun auch das genaue Lieferdatum einer Dienstleistung mit angeben?

Steffi
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 06.01.2008 15:43
Titel

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Vivid hat geschrieben:
Danke!

Das habe ich jetzt auch mal gemacht!

Muss ich bei Rechnungen als Freiberuflerin nun auch das genaue Lieferdatum einer Dienstleistung mit angeben?


Besser ist das; insbesondere wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist - ohne Lieferdatum könnten die Prüfer des FA den Vorsteuerabzug versagen.

c_writer
 
 
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