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ArSeN
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Verfasst So 29.10.2006 21:23
Titel Rechnung ohne UmsatzsteuerID ausstellen? |
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Hallöchen liebes Forum!
Ich habe meinen ersten Freelancing-Auftrag hinter mir, und muss nun eine Rechnung schreiben. Ich habe mich dafür auch beim Finanzamt angemeldet, aber ich denke das ich unter dem Freibetrag bleibe und daher keine Umsatzsteuer zahlen muss. Mein Problem ist jetzt aber: Der Monat ist fast vorbei, und am 1.11. soll die 1. Rechnung gestellt werden. Problem ist nur, dass das Finanzamt mir bis dato noch nicht geantwortet hab, ich ergo noch keine Ust-Id. habe.
Jetzt die Frage: Muss ich warten, bis die da is, weil ich sonst keine Rechnung stellen darf, oder kann ich sowas hinschreiben wie "Wird nachgereicht"?
Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, danke schonmal.
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c_writer
Account gelöscht
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Verfasst Mo 30.10.2006 02:08
Titel Re: Rechnung ohne UmsatzsteuerID ausstellen? |
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ArSeN hat geschrieben: | Hallöchen liebes Forum!
Ich habe meinen ersten Freelancing-Auftrag hinter mir, und muss nun eine Rechnung schreiben. Ich habe mich dafür auch beim Finanzamt angemeldet, aber ich denke das ich unter dem Freibetrag bleibe und daher keine Umsatzsteuer zahlen muss. |
Wenn Du auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausweist, musst Du sie natürlich auch ans Finanzamt abführen.
Zitat: | Mein Problem ist jetzt aber: Der Monat ist fast vorbei, und am 1.11. soll die 1. Rechnung gestellt werden. Problem ist nur, dass das Finanzamt mir bis dato noch nicht geantwortet hab, ich ergo noch keine Ust-Id. habe. |
Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst Du für Geschäfte innerhalb des EU-Binnenmarktes - sitzt Dein Auftraggeber im europäischen Ausland? Vermutlich fehlt Dir die ganz normale Steuernummer. Wann hast Du die denn beantragt?
Zitat: | Jetzt die Frage: Muss ich warten, bis die da is, weil ich sonst keine Rechnung stellen darf, oder kann ich sowas hinschreiben wie "Wird nachgereicht"? |
Im Zweifelsfall wird Dein Auftraggeber keine Rechnung ohne Steuernummer annehmen, also ruf' beim FA an und frage nach, wann Deine Steuernumer kommt. Weise darauf hin, dass Du eine Rechnung schreiben musst.
c_writer
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 30.10.2006 07:49
Titel
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eine UST-ID brauchst du nicht zwingend. innerhalb deutschlands ist die normale steuernummer ausreichend. ust-id brauchst du wie c_writer schon richtig gesagt hast nur, wenn du geschäfte im europäischen ausland tätigst.
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ArSeN
Threadersteller
Dabei seit: 29.10.2006
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Verfasst Mo 30.10.2006 15:06
Titel
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Hallo nochmal!
Danke für Eure Antworten. Ich dachte Steuernummer und Ust-Id ist das Selbe, aber dann wohl offensichtlich nicht. Mein Autraggeber sitzt in Deutschland. Beim Finanzamt werde ich gleich mal nachhaken, aber weiß denn jemand ob das jetzt irgendwie mit Bußen verbunden ist oderso, wenn man sie vorerst nicht angibt?
Gruß
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 30.10.2006 15:52
Titel
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ArSeN hat geschrieben: | Hallo nochmal!
Danke für Eure Antworten. Ich dachte Steuernummer und Ust-Id ist das Selbe, aber dann wohl offensichtlich nicht. |
Nein, das sind zwei verschiedene.
Zitat: | Mein Autraggeber sitzt in Deutschland. Beim Finanzamt werde ich gleich mal nachhaken, aber weiß denn jemand ob das jetzt irgendwie mit Bußen verbunden ist oderso, wenn man sie vorerst nicht angibt? |
Die Sache ist die: Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast und auf Deiner Rechnung Umsatzsteuer ausweist (aus Deiner Frage geht das nicht hervor), musst Du die auch beim Finanzamt anmelden (Umsatzsteuervoranmeldung) und dorthin überweisen. Das geht aber gar nicht ohne Steuernummer.
Und ob Dein Aufftraggeber eine Rechnung akzeptiert, auf die Steuernummer fehlt, ist auch die Frage. Kann sein, kann auch nicht sein.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Mo 30.10.2006 15:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ArSeN
Threadersteller
Dabei seit: 29.10.2006
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Verfasst Di 31.10.2006 18:50
Titel
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Hallo!
Ich hab leider grad erst wieder reingeschaut. Also ich habe die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, und muss keine Umsatzsteuer vorzahlen, die Dame im FA erklärte mir das so, dass ich auch wenn ich unter dem Freibetrag bleibe zwar eine Steuererklärung machen muss, aber dann eben einen Bescheid über Null Euro erhalte. Mit meinem Auftraggeber hab ich schon geredet, und für Ihn ist es ok wenn ich die Steuernummer nachreiche.
Wenn ich das richtig verstanden hab heißt es aber, solange mein Auftraggeber damit einverstanden ist, tue ich nichts illegales? oder doch?
Gruß
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 31.10.2006 19:01
Titel
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ArSeN hat geschrieben: | Hallo!
Ich hab leider grad erst wieder reingeschaut. Also ich habe die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen, und muss keine Umsatzsteuer vorzahlen, die Dame im FA erklärte mir das so, dass ich auch wenn ich unter dem Freibetrag bleibe zwar eine Steuererklärung machen muss, aber dann eben einen Bescheid über Null Euro erhalte. |
Ja. Wobei die Steuererklärung nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat, sondern mit Deiner Einkommenssteuer.
Wenn Du da weniger verdienst als den Grundfreibetrag (7664,- Euro), zahlst Du keine. Erst darüber ist Einkommen zu versteuern.
Zitat: | Mit meinem Auftraggeber hab ich schon geredet, und für Ihn ist es ok wenn ich die Steuernummer nachreiche.
Wenn ich das richtig verstanden hab heißt es aber, solange mein Auftraggeber damit einverstanden ist, tue ich nichts illegales? oder doch? |
Nö.
c_writer
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ArSeN
Threadersteller
Dabei seit: 29.10.2006
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Verfasst Fr 03.11.2006 15:08
Titel
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Recht herzlichen Dank
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