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Thema: Pflegegeld nicht als Einnahmen (Künstlersozialk.) vom 20.01.2020


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Pflegegeld nicht als Einnahmen (Künstlersozialk.)
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littbarski
Threadersteller

Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst Mo 20.01.2020 20:31
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Pflegegeld nicht als Einnahmen (Künstlersozialk.)

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Hallo zusammen,

Pflegegeld bekommt man ja als eine Art Entschädigung für die Pflege. Daher wird es bei der Steuer und anderen Belangen besonders behandelt. Hat jemand Erfahrung, ob es für die KSK als Einnahmen zählt (also nicht künstlerische Einnahmen, von denen man ja nicht so viele haben darf)? Kann ich mir eigentlich zu 99.9% nicht vorstellen. Bevor es aber doch so ist und ich dadurch in Schwierigkeiten gerate, frage ich gerne hier einmal nach. Vielleicht hat jemand ebenfalls KSK-Mitgliedschaft und erhaltenes Pflegegeld einmal unter einen Hut bekommen müssen.

Danke.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.01.2020 22:53
Titel

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Kann ich mir nicht vorstellen. Ist ja ausdrücklich eine ENTSCHÄDIGUNG, d.h. eine Kompensation für Ausgaben deinerseits. Oder verdienst du daran?

Ansonsten wirklich mal bei der KSK anrufen und nachfragen. Die sind eigentlich immer freundlich und hilfsbereit da.

Außerdem ist die KSK nicht das Jobcenter, wo das tatsächlich erst mal stumpf als Einnahmen gewertet wird und man eine Rückzahlung erst nach hartnäckigen Widersprüchen und/oder Gerichtsurteilen bekommt.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 20.01.2020 22:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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littbarski
Threadersteller

Dabei seit: 28.09.2014
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 21.01.2020 11:08
Titel

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Hallo und danke - das deckt sich ja mit meiner Vermutung. Wäre natürlich interessant, von jemandem aus erster oder auch zweiter Hand zu erfahren, ob es auch tatsächlich so ist. Natürlich kann ich mich an die KSK wenden, aber aufgrund der 0,1% Wahrscheinlichkeit (s.o.) wollte ich eben erst hier unverfänglich fragen. Denn wenn es doch ein Problem für die Einnahmen sein sollte, dann würde ich natürlich lieber erst mit einem Steuerexperten o.ä. reden, bevor ich die KSK anrufe. Habe aber weder Rechschutzvers. noch einen Steuerberater Lächel.
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