Achim M.
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Verfasst Do 18.11.2004 10:08
Titel Re: Outsourcing bei Freelancer |
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Sofern Du als Gewerbetreibender beim Finanzamt gemeldet bist, kannst Du Handel treiben wie Du willst. Dazu gehört natürlich auch der Fremdeinkauf und Weiterverkauf von Waren und Dienstleistungen. Ob Du damit Gewinn machst oder nicht, ist dabei völlig unrelevant. Freiberufler (im Sinne des Steuerrechts) dürfen dies nicht.
Ich kenne Fälle, wo das Finanzamt den Einkäufer von Dienstleistungen belangt hat, weil der Erbringer keine Steuer abgeführt hat. Vielfach weisen Unternehmen gegenüber Freelancern deshalb schriftlich auf die Verpflichtung zur selbstständigen Versteuerung hin.
Gruß
Achim
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