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Thema: Noch mal zu Freiberufler (zum xten mal...) vom 13.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Noch mal zu Freiberufler (zum xten mal...)
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benemgee
Threadersteller

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Verfasst Mo 13.02.2006 13:59
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Noch mal zu Freiberufler (zum xten mal...)

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so, jetzt muss ich doch nochmal fragen, weil ich leider durch die Suche nicht so wirklich fündig geworden bin:

Also, ich bin im Moment noch Student und hatte jetzt ein paar anfragen bezüglich Plakatgestaltung etc. um auch vernünftige Rechnungen schreiben zu können hatte ich jetzt über legt ob ich geich ein Gewerbe anmelde, falls da noch mehr kommt. Bin aber aber mittlerweile so weit das ich kein Gewerbe anmelden möchte weil ich in eineinhalb Jahren eh mit dem Studium fertig bin, d.h. davon ist ein Semester Diplom und eines wollte ich ins Ausland also würde ich ich das Gewerbe erstmal nur für ein halbes Jahr anmelden, danach hab ich warscheinlich eh keine Zeit und da ich nach dem Studium eh lieber als Angestellter ein bisschen erfahrung sammeln möchte, brauch ich vorerst einfach kein Gewerbe.

Also wollte ich meine Rechnungen auf Freiberuflicher Basis stellen (oder vielleicht sogar Privat) und dafür brauch ich ja ne Steuernummer und jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie werde ich den Freiberufler, geh ich da einfach ins Finanzamt und sag: " Hallo ich hab mir überlegt Freiberuflich zuarbeiten also gebt mir mal ne Steuernummer!" oder muss ich das auch irgenwo noch beantragen? ...und bin ich dann meine leben lang Freiberufler? ...und kann das zu Konflikten mit zukünftigen Arbeitgebern führen? ...und wie sieht das ganze als Privater Rechnungssteller aus?


So, vielen Dank für Eurer Bemühen
Benemgee


(Was ich ja echt an dieser Stelle anmerken möchte ist, das es eigentlich ne Frechheit ist, dass man sowas nicht im Studium lernt und wenns nur ein Wochenseminar ist wo solche und ähnliche Fragen einfach mal geklärt werden. So steht man da und is zwar mords der Designer, aber weil man keinen plan von der Welt hat können einen die Leute nach Strich und Faden vera*****en!! ...ich glaub ich muss mal ein ernstes Wort mit meinem Prof. reden * Nee, nee, nee * ...)
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Nimroy
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Verfasst Mo 13.02.2006 14:05
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Pryan

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Verfasst Mo 13.02.2006 14:09
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Re: Noch mal zu Freiberufler (zum xten mal...)

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benemgee hat geschrieben:
...geh ich da einfach ins Finanzamt und sag: " Hallo ich hab mir überlegt Freiberuflich zuarbeiten also gebt mir mal ne Steuernummer!"...


exakt! es sei denn du möchtest noch überbrückungsgeld o.ä. beantragen. in diesem fall kannst du dich erst mal lockerr flockig exmatrikulieren und für min. einen monat arbeitslos melden. so war's nämlich vor gut 2 jahren bei mir.

wenn du irgendwann wieder als angestellter arbeiten möchtest, müsstest du theoretisch auch wieder nur zum amt und die steuernummer ändern lassen.

kleiner tipp noch am rande: wenn du mitten im "geschäftsjahr" deinen status von angestellter zum selbstständigen (oder umgekehrt) änderst, lass die steuererklärung vom nem profi machen. sonst endet das nämlich (ebenfalls wie bei mir Grins ) im absoluten chaos.
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Diesel
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Dabei seit: 09.12.2003
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Verfasst Mo 13.02.2006 14:57
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Eins mal vorweg, zu einer Anmeldung als Freiberufler musst du erstmal einer sein. Dazu gehören Ärzte, Juristen, Architekten und Designer, was erstmal bedeutet, dass das Studium angeschlossen sein muss. Ansonsten wäre es wohl eher ein Gewerbe. Du kannst aber in deinem Falle beim Finanzamt anrufen und dir Tips geben lassen oder vielleicht kennst du ja einen Steuerberater, der dir weiterhelfen kann.

Gruss Diesel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mo 13.02.2006 15:38
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Diesel hat geschrieben:
Eins mal vorweg, zu einer Anmeldung als Freiberufler musst du erstmal einer sein. Dazu gehören Ärzte, Juristen, Architekten und Designer, was erstmal bedeutet, dass das Studium angeschlossen sein muss. Ansonsten wäre es wohl eher ein Gewerbe. Du kannst aber in deinem Falle beim Finanzamt anrufen und dir Tips geben lassen oder vielleicht kennst du ja einen Steuerberater, der dir weiterhelfen kann.

Gruss Diesel


schmarrn. für einen freiberuflichen designer muss man nicht studiert haben. man braucht noch nicht mal ne ausbildung (man darf sich halt nicht grafikdesigner nennen) sondern kann das einfach so machen! grundvoraussetzung für eine freiberufliche tätigkeit ist, das eben nur grafische dienstleistungen angeboten werden. das finanzamt kann z.b. jemand der gestaltet, aber eben auch programmiert den freiberufler status entziehen, weil das programmieren keine gestalterische tätigkeit ist. ebenso kann man als freiberufler keine rechnungen von druckereien weiter berechnen oder z.b. webhosting in rechnung stellen - dafür ist ein gewerbe notwendig.

was spricht eigentlich grundsätzlich gegen ein gewerbe? lies dir mal unsere FAQ durch. für dich wäre das einfachste wohl ein kleingewerbe ohne mwst-ausweis. da musste dann nur 1 x pro jahr in der steuererklärung deine gewinn- und verlustrechnung machen und gut is! und wenn du dein gewerbe nicht mehr brauchst / nutzt dann meldest du es einfach wieder ab.
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 16:02
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Das stimmt so leider nicht:

"Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

"Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen.

Nicht zu den freien Berufen gehört z. B. die Ausübung eines Gewerbes, ein Land- und Forstwirt, die Verwaltung eigenen Vermögens oder die selbständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher.

Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren (zum Beispiel bei Apothekern). Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als Freiberufler behandelt."

In den kreativen Berufen

Künstler (bildende und darstellende)
Regisseur
Choreograf
Designer
Programmierer (Systemtechnik, Anwendersoftware solange keine "Trivial-Software") "

Ein wesentliches Kriterium der Finanzämter ist z.B. auch deshalb die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 16:18
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Diesel hat geschrieben:
Das stimmt so leider nicht:

"Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

"Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen.

Nicht zu den freien Berufen gehört z. B. die Ausübung eines Gewerbes, ein Land- und Forstwirt, die Verwaltung eigenen Vermögens oder die selbständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher.

Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren (zum Beispiel bei Apothekern). Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als Freiberufler behandelt."

In den kreativen Berufen

Künstler (bildende und darstellende)
Regisseur
Choreograf
Designer
Programmierer (Systemtechnik, Anwendersoftware solange keine "Trivial-Software") "

Ein wesentliches Kriterium der Finanzämter ist z.B. auch deshalb die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.


okok - dann war der programmierer n blödes beispiel- ich wollt einfach nur den unterschied zwischen freiberuflich und gewerbstätig herausstellen. aber der rest des textes stimmt ja mit meiner aussage überein...

die ksk nimmt im übrigen nur leute auf, die künstlerisch tätig sind. die mitgliedschaft in der ksk ist aber keine voraussetzung um vom finanzamt als freiberufler anerkannt zu werden. imho obliegt diese anerkennung aber der entscheidung des finanzamtes. wenn die sagt, das die ausgefürhten tätigkeiten mehr gewerbsmäßig sind, kann der freiber. status entzogen werden.

deswegen sag ich ja, ist ein kleingewerbe die einfachste variante. man kann offiziell rechnungen stellen und hat am wenigsten stress! ich hab während meiner ausbildung nebenbei ein kleingewerbe gehabt und da gab es nie irgendwelche schwierigkeiten...
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.02.2006 16:31
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Dann liegen wir ja nicht mehr weit auseinander entfernt. Aber was die KSK angeht, hast du nur bedingt recht. Grafik-designer können sich hier versichern, ohne dass eine ausschliessliche künstlerische Tätigkeit geprüft wird, denn Grafik-Designer sind natürlich Kreative und damit künstlerisch tätig, auch in und für den Bereich der Werbung.

Das Finanzamt ist natürlich immer bestrebt Gewerbesteuer zu kassieren und von daher weiss ich aus internen Quellen, dass die Mitgliedschaft in der KSK allein den freiberuflichen Status gegenüber dem Finanzamt rechtfertigt.

Gruss Diesel
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