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Thema: Nicht übernommen- was nun ?! vom 25.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nicht übernommen- was nun ?!
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Benutzer 5259
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Verfasst Mo 26.04.2004 07:40
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danke für eure Statements. So aus der Not raus sehe ich dies garnicht - überlege schon länger mit einem Freund zusammen so etwas zu machen - wollte nur eben abwarten was Jobmässig passiert. Von den Foren etc habe ich auch schon gehört.
Habt Ihr evtl. noch mehr Infos was sind eurer Erfahrungen ??? Wie war das eigentlich mit einer geringfügigen nebenbeschäftigung ? auch neben der arbeitslosigkeit ? Weg ziehen kommt für mich nicht in Frage.
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 26.04.2004 07:58
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Benutzer 5259 hat geschrieben:
danke für eure Statements. So aus der Not raus sehe ich dies garnicht - überlege schon länger mit einem Freund zusammen so etwas zu machen - wollte nur eben abwarten was Jobmässig passiert. Von den Foren etc habe ich auch schon gehört.
Habt Ihr evtl. noch mehr Infos was sind eurer Erfahrungen ??? Wie war das eigentlich mit einer geringfügigen nebenbeschäftigung ? auch neben der arbeitslosigkeit ? Weg ziehen kommt für mich nicht in Frage.


also bevor du ernsthaft über eine selbstständigkeit nachdenkst, informiere dich ausreichend darüber. es gibt viele faktoren die man erstmal nicht beachtet. ein ganz wichtiger bereich hier sind z.b. kosten die man leicht unterschätzt. das schöne am mg ist das sich die investitionskosten erstmal relativ in grenzen halten - aber eben nur in grenzen. viele bedenken nicht das hardware, software, strom, miete usw. alles kosten sind die erstmal monatlich verdient werden wollen. vater staat will auch seinen obulus haben und so muss man als einzelkämpfer mind. 2500 ? / monat einnehmen um einigermaßen vergleichbar mit einem normalen arbeiter leben zu können.

aber sich einfach mal so selbstständig machen ist es eben nicht. wie achim schon sagte - man braucht kontakte und kunden - ohne geht gar nix. wenn du dich selbstständig machst und dann erst auf kundenfang gehst haste eigentlich schon verlohren!

an deiner stelle würde ich alles daran setzen ein paar jahre berufserfahrung zu sammeln. dann kannst du dir ja immer noch überlegen ob selbstständigkeit das richtige für dich ist. und so lange kannst du ja nebenbei als kleingewerbetreibender auträge machen und dir so auch gleich einen kleinen kundenstamm aufbauen.

das argument mit dem nicht wegziehen wollen kann ich zwar verstehen, aber viel wird dir nicht bleiben (ausser komplett die branche zu wechseln), wenn du in deiner gegend keinen job findest. was glaubst du wie das erst wird, dann kunden zu finden die zahlungskräftig sind? die sind nämlich noch seltener als gutbezahlte mediengestalter-jobs.


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 17:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 5259
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Verfasst Mo 26.04.2004 09:08
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und so lange kannst du ja nebenbei als kleingewerbetreibender auträge machen ????

Davon habe ich gehört --- darf dies auch neben dem Arbeitslosengeld tun oder ??? wie sind da die Bemessungsgrenzen ???
Einen kleinen Kundenstamm habe ich allerdings schon - dürfte so ziemlich jeder MG ja haben *zwinker* manche wollen nur eben warten bis ich *offiziel* bin Lächel.

hardware, software, strom, miete usw. alles kosten sind die erstmal monatlich verdient werden wollen.

den Punkt kann ich nicht nachvollziehen - arbeite von zu Hause aus. fallen Strom und Miete sowieso an.
Hardware und Software bleibt - aber da bekommt man ja 400? im Jahr ??? steuermässig zurück ?!

warum muss man desshalb 2500? verdienen ? - wieviel grapscht der Staat ab ??? bei überbrückungsgeld muss man sich doch auch nicht selbst versichern oder ???
 
Su_si

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Verfasst Mo 26.04.2004 09:13
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Benutzer 5259 hat geschrieben:


Davon habe ich gehört --- darf dies auch neben dem Arbeitslosengeld tun oder ??? wie sind da die Bemessungsgrenzen ???


neben dem arbeitslosengeld darf man maximal 165 Euro dazu verdienen, ansonsten wird es verrechnet /bzw. davon abgezogen


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 17:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 26.04.2004 09:27
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Benutzer 5259 hat geschrieben:
und so lange kannst du ja nebenbei als kleingewerbetreibender auträge machen ????

Davon habe ich gehört --- darf dies auch neben dem Arbeitslosengeld tun oder ??? wie sind da die Bemessungsgrenzen ???
Einen kleinen Kundenstamm habe ich allerdings schon - dürfte so ziemlich jeder MG ja haben *zwinker* manche wollen nur eben warten bis ich *offiziel* bin Lächel.


Wie hoch die bemessungsgrenze ist kann dir das arbeitsamt sagen. ich glaube aber das dürfte in etwa das sein was man bei einem minijob verdienen darf.
Benutzer 5259 hat geschrieben:

hardware, software, strom, miete usw. alles kosten sind die erstmal monatlich verdient werden wollen.

den Punkt kann ich nicht nachvollziehen - arbeite von zu Hause aus. fallen Strom und Miete sowieso an.
Hardware und Software bleibt - aber da bekommt man ja 400? im Jahr ??? steuermässig zurück ?!

naja, es macht schon nen unterschied ob ich 12 stunden am tag nen rechner anhab oder nur abends 1 - 3 zum surfen oder so. aber wie kommst du auf 400 ? im jahr? als selbstständiger kannst du die mwst aus kaufquittungen zurückerstattet bekommen und du kannst deine hardware z.b. abschreiben. desweiteren kannst du z.b. arbeitsräume abschreiben (es muss allerdings ein eigener arbeitsraum zur verfügung stehen der nicht zum wohnen genutzt wird). hier tätest du gut daran einen steuerberater aufzusuchen der dir das ganze mal näher erläutert.

Benutzer 5259 hat geschrieben:

warum muss man desshalb 2500? verdienen ? - wieviel grapscht der Staat ab ??? bei überbrückungsgeld muss man sich doch auch nicht selbst versichern oder ???


und das meine ich mit dem nicht-informiert sein und sich selbstständig machen wollen. natürlich musst du dich selbstversichern. überbrückungsgeld bekommst du 6 monate lang. die höhe richtet sich nach deinem vorherigen einkommen (was ja als azubi nicht sonderlich hoch sein dürfte) und entspricht in entwa dem arbeitslosengeld-satz. wenn du eine ich ag förderung bekommst, sind das im ersten jahr 600 im zweiten 360 und im 3. 240 ? - voraussetzung ist das du die einnahmegrenze von 25.000 ? nicht überschreitest. (sonst gäbe es einfach keine förderung mehr). nachteil hier ist, das du dich gesetzlich rentenversichern musst. (was in etwa 250 ? ausmacht). also lohnt sich die ichag-förderung nur das erste evtl. das 2. jahr.

du musst aber mit allen konsequenzen leben, die eine selbstständigkeit mit sich bringt - d.h. selbst krankenversichern, unfallversichern usw. private rentenvorsorge sollte man ja sowiso machen, als selbstständiger allemal. steuern musst du natürlich zahlen wie jeder andere selbstständige auch! (hier auch wieder der verweis auf den steuerberater).nur allein die fördergelder sind steuerfrei, der rest den du einnimmst musst du versteuern. von dem her sind die 2500 ? gar nicht so hoch gegriffen.

ich rate dir eines: informier dich bitte gründlich über alle konsequenzen die einer selbstständigkeit anhaften. gute infos findest du z.b. hier: www.existenzgruender.de oder www.ichag.de - in jeder größeren stadt gibt es zu dem startup-seminare mit beratungen die zumeist kostenlos sind. hier kannst du dann auch z.b. kurse besuchen um z.b. deine kaufmännischen fertigkeiten auszubauen.

was auch sehr sinnvoll ist in diesem zusammenhang ist einen businessplan zu erstellen in dem alle kosten wirklich aufgelistet sind. du wirst gar nicht glauben wollen, wieviel kosten sich irgendwo noch verstecken, an die du nie denken würdest.


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 17:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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acidburnblue

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Verfasst Mo 26.04.2004 09:28
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Tja also kann mal eigendlich sagen....alles scheiße.

Ich meine stellt euch doch mal vor wie viele neue Mediengestalter es bis September gibt.

Und fast alle brauchen nen neuen Job.

Glaube da fällt es auch nicht leicht Deutschlandweit nen Job zu finden. *seufz* *hu hu huu*

Ganz abgesehen davon das ich nicht wüsste was ich in Bayern oder so zu suchen hätte. Menno!
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