Autor |
Nachricht |
Watson
Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 09.01.2007 15:00
Titel
|
|
|
Nimroy hat geschrieben: | Zwischenfazit ist also - Bei einem Urlaubsanspruch, der sich zwischen 20 und 24 Tagen bewegt, sollte ein Anwalt konsultiert werden. |
Das denke ich nicht. Wenn du nämlich vor unterzeichnung deines Vertrags mit nem Anwalt daher kommst dürfte sich die Sache sowieso erledigt haben...
|
|
|
|
|
Marjorie
Dabei seit: 20.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 09.01.2007 15:24
Titel
|
|
|
Sidschei hat geschrieben: | Lt. Auskunft eines mir bekannten Rechtsanwalts gelten für Vollzeitangestellte grundsätzlich die 24 Tage.
Ein geringerer Urlaubsanspruch kann lediglich bei Teilzeitbeschäftigten oder Arbeitern deren Entlohnung Tageweise berechnet wird zum Tragen kommen. |
Da hat dein Anwalt auch Recht, die 24 Tage beziehen sich aber auf Werktage und dazu zählt auch der Samstag.
§ 3 Bundesurlaubsgesetz: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. (Also AUCH der Samstag). Für die 5-Tage Woche wird dann dementsprechend umgerechnet:
24 Tage bei einer 6-Tage-Woche
20 Tage bei einer 5-Tage-Woche (24 / 6 * 5)
Die 22 Tage sind vielleicht etwas wenig, aber gesetzlich in Ordnung. Da kann man nicht viel dran rütteln. Und ich kenne auch Leute die 5 Tage die Woche arbeiten und nur 20 Tage Urlaub im Jahr haben.
Bei uns gibts 26 Tage Urlaub im Jahr, das ist schonmal nicht ganz so schlecht.
Viele Grüße
Sandra
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Ryanthusar
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Di 09.01.2007 15:26
Titel
|
|
|
Watson hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Zwischenfazit ist also - Bei einem Urlaubsanspruch, der sich zwischen 20 und 24 Tagen bewegt, sollte ein Anwalt konsultiert werden. |
Das denke ich nicht. Wenn du nämlich vor unterzeichnung deines Vertrags mit nem Anwalt daher kommst dürfte sich die Sache sowieso erledigt haben... |
Tschuldigung, aber ich hab noch nie gehört, dass man an Ort und Stelle gezwungen wurde zu unterschreiben. Normalerweise wird einem schon noch ein bis zwei Tage Bedenkzeit gelassen, die sollte man dann halt nutzen und den lieben Anwalt fragen, braucht ja keiner zu wissen.
|
|
|
|
|
Watson
Dabei seit: 02.12.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 09.01.2007 15:31
Titel
|
|
|
Sorry. Dann hab ich dich falsch verstanden. Mal eben so nachfragen ob das okay ist, ist natürlich ne andere Sache, das stimmt.
|
|
|
|
|
orchie1973
Threadersteller
Dabei seit: 08.01.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 09.01.2007 20:03
Titel
|
|
|
Habe mich als Betroffener natürlich auch schlau gemacht:
Gesetzlich sind die 22 AT Urlaub in Ordnung (Mindesturlaub bei 5-Tage-Woche: 20 AT).
Habe nachgefragt, ob mehr Urlaub drin ist. Die Antwort war, dass wohl alle Mitarbeiter nur einen Anspruch auf 22 AT Urlaub haben (amerikanisches Unternehmen) und daran ist wohl nicht zu rütteln. Habe dann aber herausbekommen, das einem die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr als Urlaubstage geschenkt werden, da dann die Agentur auf jeden Fall geschlossen hat. Ist zwar nicht vertraglich festgelegt, wird aber wohl seit Jahren so praktiziert. Je nachdem wie Weihnachten fällt, macht das nochmal 2 bis 4 Urlaubstage.
Angeblich werden wenig bis keine Überstunden gemacht. Wenn man mal ein paar Stunden länger geblieben ist, kann man diese zeitnah (also wohl die nächsten Tage) abfeiern. Man darf sich aber kein Stundenguthaben aufbauen und dann mehrere Tage frei nehmen.
Ich werde wohl unterschreiben, mit 3.500 Euro werde ich mehr als gut bezahlt. Und die Agentur liegt sogar näher am Wohnort als die jetzige (10 Min. mit dem Bus).
|
|
|
|
|
snare
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 09.01.2007 20:36
Titel
|
|
|
gelöscht
Zuletzt bearbeitet von am Mo 15.09.2008 17:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 09.01.2007 22:48
Titel
|
|
|
Nimroy hat geschrieben: | Zwischenfazit ist also - Bei einem Urlaubsanspruch, der sich zwischen 20 und 24 Tagen bewegt, sollte ein Anwalt konsultiert werden. |
Also bei "so einem Gehalt", da will ich wissen, was derjenige an den max. 4 Tagen bitte machen will?!??!
Und ob die das wert sind zum Anwalt zu rennen... Dauert bestimmt auch wieder 4 Tage!
Jippi!
|
|
|
|
|
Sarahmina
Dabei seit: 11.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 23.01.2007 12:25
Titel
|
|
|
Mein Gott unglaublich wie wie manche Leute bei dem Gehalt wegen 2 Tagen zu wenig Urlaub noch rummachen!
Andere sind froh wenn sie überhaput übernommen werden und einbissen Geld bekommen!!
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
arbeitsvertrag unterschreiben und später umentscheiden?
online Bewerbung unterschreiben???
PDF Datei für Online Bewerbung unterschreiben
Arbeitsvertrag, OK?
Inhalt Arbeitsvertrag
Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag
|
|