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Thema: nebentätig Freiberuf, die offenen Fragen... vom 26.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> nebentätig Freiberuf, die offenen Fragen...
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Zeithase

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Verfasst Mo 28.08.2006 21:04
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xjonx hat geschrieben:
also: gewerbe anmelden ist an sich nicht viel
schlechter als freiberufler. nur das man eine
(muss man?) doppelte buchführung führen muss?


Nein. EÜR reicht für den Anfang.
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xjonx
Threadersteller

Dabei seit: 26.05.2006
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.08.2006 21:06
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Zeithase hat geschrieben:
xjonx hat geschrieben:
also: gewerbe anmelden ist an sich nicht viel
schlechter als freiberufler. nur das man eine
(muss man?) doppelte buchführung führen muss?


Nein. EÜR reicht für den Anfang.


Hmm... hier fehlt irgendwie der kontext ....
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medienfuzzi

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Verfasst Mo 28.08.2006 21:07
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Moooment mal:

§1 HGB (veraltet ISTKaufmann): Jeder der ein Gewerbe betreibt, ist Kaufmann (wenn er nicht unter §84 HGB fällt und darunter fallen nur Selbständige im Sinne von §18 EstG)

§140ff AO: Pflicht, der ordentlichen Buchführung, der jeder Kaufmann verpflichtet ist

§5 EstG: Buchführung bzw. Vollkaufmann
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medienfuzzi

Dabei seit: 18.08.2006
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Verfasst Mo 28.08.2006 21:13
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Nochmal kurz:

Einnahmeüberschussrechnung bestimmt sich nach §4(3)EstG und tritt ausschliesslich auf folgende zu:

-->§13 Landwirte, deren Besitz an Land und Vieh bestimmte Anzahlen nicht überschreitet*
-->§18 Selbständige: Arzt (der nicht angestellt ist, sondern eine eigene Praxis hat), Steuerberater (der nicht angestellt ist), Rechtsanwalt (der nicht angestellt ist), Hebamme, Fluglotse, Musiker, Künstler (MG ist kein Künstler!), Architekt (nicht Dipl. Architekt, sondern nur von der Kammer zugelassene Architekten)
-->Kleingewerbetreibende.

Man kann nicht einfach sagen, am anfang mach ich mal weniger Umsatz, das ist bei jedem Jungunternehmer der Fall, allein aufgrund hoher Investitionen am Anfang, entweder man ist Kleinunternehmer mit all seinen Vor und Nachteilen oder man ist Vollkaufman bzw. normaler Gewerbetreibender und dann hat man doppelte Buchführung zu machen.

* Der Landwird ist nur der Vollständigkeit habler aufgezählt, tut hier fachlich natürlich nix zur Sache.

Generell würde ja jedes Großunternehmen bei Verlusten sofort die EÜR anwenden, wenn sie das nach Belieben verdrehen könnten, so schön ist unser Steuergesetz dann doch nicht.
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