Benutzer 62312
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Verfasst Mo 29.05.2017 08:29
Titel
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@SL: Das kann man generell nicht sagen. Allerdings sind die Aussagen von rzu_V nicht ganz korrekt.
Man kann kein "Kleingewerbe" (ich weiß, ist kleinkariert ) anmelden, sondern immer nur ein Gewerbe. Allerdings kann man sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, dabei gibt es dann die Obergrenze und weist keine Umsatzsteuer aus. Dem Finanzamt muss man das nicht melden, weil die das in jedem Fall mitbekommen und dann einfach nur die Regelung nicht mehr gilt.
Wenn man an den Druckkosten nicht auch noch was verdienen will, dann wäre bei so einem kleinen Umsatz der Sinn eines Gewerbes in Frage gestellt. Wenn man nur Gestaltung und Reinzeichnung (letzteres darf nicht dem Hauptanteil entsprechen) in Rechnung stellt, wäre man als Freiberufler besser aufgehoben.
Ein Steuerberater ist auf jeden Fall eine gute Anlaufstelle.
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