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Thema: [Nebenerwerb] Rechnung ausstellen ? Bitte um Meinung! vom 10.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [Nebenerwerb] Rechnung ausstellen ? Bitte um Meinung!
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melanie82
Threadersteller

Dabei seit: 10.02.2008
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Verfasst So 10.02.2008 13:22
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[Nebenerwerb] Rechnung ausstellen ? Bitte um Meinung!

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Hallo!

Ich habe ein Nebenerwerb vom meinem Arbeitgeber angebot bekommen, auf meine eigene Rechnung ein Layoutprojekt für ein Kunden abzuwickeln. Da es sich um ein einzelnes Projekt handelt, möchte ich die steuerrechtliche Abwicklung so niedrig wie möglich halten.

Vorraussetzung: Der Kunde möchte eine Rechnung (Netto würde ausreichen) ausgestellt haben.

Darf ich eine offizielle Rechnung (Keine Quittung etc.) unter Eingabe der bereits bestehende Steuernummer (aus dem Angestelltenverhältniss) ausstellen oder muss ich vom Finanzamt mir eine neue Steuernummer unter dem Status Freiberufler oder Kleingewerbe einholen ?

Denn ich möchte einfach über meine bestehende Steuernummer (aus dem Angestelltenverhältniss) am Jahresende über EÜR die Beiträge an das Finanzamt abführen.

P.S Das es sich deutlich mehr als um 720EUR die ein Privatmann maximal ausstellen kann handelt, würde ich eure Meinung dazu einholen. Vielen Dank im Voraus !

LG,
Melanie
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 11.02.2008 02:09
Titel

Re: [Nebenerwerb] Rechnung ausstellen ? Bitte um Meinung!

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melanie82 hat geschrieben:


Denn ich möchte einfach über meine bestehende Steuernummer (aus dem Angestelltenverhältniss) am Jahresende über EÜR die Beiträge an das Finanzamt abführen.


Das geht so nicht. Eine EÜR kannst Du nur machen (bzw. dann musst Du das auch), wenn Du entweder gewerblich oder als Freiberuflerin selbstständig tätig bist. Arbeitnehmer machen keine EÜR, auch dann nicht, wenn sie einmalige Einkünfte haben, die nicht aus der Arbeitnehmertätigkeit stammen. Die werden einfach in der Steuererklärung angegeben. Was Deinen speziellen Fall angeht:

Zitat:
P.S Das es sich deutlich mehr als um 720EUR die ein Privatmann maximal ausstellen kann handelt, würde ich eure Meinung dazu einholen. Vielen Dank im Voraus !


Ruf' einfach mal bei Deinem FA an und frage nach. Die beissen nicht. Das ist der einzig sinnvolle Rat, den man Dir geben kann. "Meinungen" bringen Dich nicht weiter. Und kläre unbedingt, am besten schriftlich, ob Dein Auftraggeber _wirklich_ mit einer Nettorechnung 'was anfangen kann.

c_writer
 
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