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chrisco
Threadersteller
Dabei seit: 10.11.2012
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Verfasst Sa 10.11.2012 15:35
Titel nebenberufliche existenzgründung |
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Hallo zusammen,
momentan arbeite ich bei einer Grafikagentur, langfristig gesehen möchte ich aber früher oder später als Freelancer arbeiten.
Nun frage ich mich, ob es sinvoll wäre bereits jetzt eine Selbstständigkeit anzumelden, da ich gerne eigenes Equipment und Software anschaffen würde. Da in nächster Zeit aber noch gar keine Aufträge und somit auch keine Gewinne durch die Selbstständigkeit in Aussicht stehen, sondern zunächst nur der Aufbau einer soliden Grundlage dafür geplant ist, hätte ich ja vorerst ausschließlich Verluste zu verbuchen. Ist es möglich, diese Ausgaben irgendwie mit den Steuern aus der hauptberuflichen Tätigkeit zu verrechnen?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten und Tipps!
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
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Verfasst Sa 10.11.2012 16:50
Titel
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Damit sich Software und Equipment dann kaputtsteht und in zwei drei Jahren nichts mehr wert ist? IMHO ist es schon besser, wenn Du das abschreiben kannst, wenn Du auch Umsatz machst.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 10.11.2012 17:27
Titel Re: nebenberufliche existenzgründung |
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chrisco hat geschrieben: | Ist es möglich, diese Ausgaben irgendwie mit den Steuern aus der hauptberuflichen Tätigkeit zu verrechnen? |
Ja, natürlich. Du zahlst nämlich Einkommensteuer, nicht Hauptberufliche-Tätigkeits-Steuer. Deshalb kannst/musst du auch Verluste/Gewinne aus allen Einkommensarten berücksichtigen.
Und im Unterschied zu dem, was pantonine schrieb, darfst du dich auch gar nicht erst dann anmelden, wenn du anfängst Gewinne zu machen. Deine Tätigkeit beginnt mit dem Handeln im Rahmen der Tätigkeit, und dazu gehört auch, dass du etwas beschaffst.
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
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Verfasst Sa 10.11.2012 23:05
Titel
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Meine Aussage bezog sich hierauf:
Zitat: | Nun frage ich mich, ob es sinvoll wäre bereits jetzt eine Selbstständigkeit anzumelden, da ich gerne eigenes Equipment und Software anschaffen würde. Da in nächster Zeit aber noch gar keine Aufträge und somit auch keine Gewinne durch die Selbstständigkeit in Aussicht stehen | Wo ich herauslese: „Ich kann/will noch gar nicht anfangen, aber würde schon mal die Technik anschaffen.“ Und das scheint mir nicht sehr sinnvoll.
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
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Verfasst Mo 12.11.2012 11:11
Titel
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Spar das Geld zusammen und hole es dann wenn du es brauchst und dich dann auch selbständig machst.
Dann ist die Technik aktuell und steht nicht sinnlos herum …
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.11.2012 11:40
Titel
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pantonine hat geschrieben: | Wo ich herauslese: „Ich kann/will noch gar nicht anfangen, aber würde schon mal die Technik anschaffen.“ Und das scheint mir nicht sehr sinnvoll. |
man könnte auch rauslesen, dass sich der TE gerne jetzt privat einen Rechner und Software anschaffen möchte und weil er vielleicht irgendwann mal selbstständig arbeiten will, einen Weg sucht, das von der Steuer abzusetzen.
Das Stichwort dürfte "Verlustvortrag" sein. Ist aber auch nicht unbegrenzt möglich. Da ist es wohl am besten, einen Steuerberater zu fragen. Beim Finanzamt müsste man bereits eine treffende Argumentation bringen ...
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instinkt
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.11.2012 12:36
Titel
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Basti hat geschrieben: | Spar das Geld zusammen und hole es dann wenn du es brauchst und dich dann auch selbständig machst.
Dann ist die Technik aktuell und steht nicht sinnlos herum … |
Ob das Equipment sinnlos herum steht kann man doch hier nur schwer beurteilen.
Das einzigste steuerrechtliche Problem könnte aufkommen wenn das Gewerbe als Liebhaberei eingestuft wird, siehe http://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=215&Itemid=33.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 12.11.2012 12:59
Titel
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also "damals" konnte man auch noch equiptment aus bereits vorhandenen privatbeständen mit in die abschreibung aufnehmen, wenn man eine selbständige tätigkeit angemeldet hat. dabei spielte die nutzung des equiptments keine rolle.
du könntest also einen rechner abschreiben, den du zb ein jahr vor deiner meldung zur selbständigkeit gekauft hast. da gibt es einen zeitlichen rahmen, wie weit das rechnungsdatum zurück liegen darf. eine rechnung muss vorhanden sein.
ich bin aber nicht mehr auf dem neusten stand und schon gut 6 jahre ohne gewerbe, daher lieber einen fachmann aufsuchen.
bevor dir liebhaberei vorgeworfen wird, müsstest du aber schon mind. 2 jahre hintereinander eine nullrunde machen... also die abschreibungen würden in keinem verhältnis zu den einkünften stehen. dann wird schon aufmerksam.
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