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Thema: Nebenberuflich tätig während Ausbildung? vom 09.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Nebenberuflich tätig während Ausbildung?
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accessoire
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 06:51
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Nebenberuflich tätig während Ausbildung?

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Darf ich mir während meiner Ausbildung nebenberuflich Geld dazu verdienen, durch Arbeiten, die mit der Branche zu tun haben (wie z. B. Flyer, Websites, etc.)?

Das ist ja im Ausbildungsvertrag geregelt. Müsste das unter "§ 11 - Sonstige Vereinbarungen" stehen? Hier steht nur "Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen des § 11 dieses Berufsausbildungsvertrages getroffen werden."

Und wenn ich das darf: Wie viel darf ich insgesamt (netto/brutto) verdienen mit Haupt - und Nebenverdienst?
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 07:56
Titel

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Hallo,

generell mußt du deinem Arbeitgeber jede Nebentätigkeit melden. Er ist auch gehalten diese zu genehmigen, es sei denn, es ergeben sich für ihn Nachteile wie z.B.: Leistungsabbau deinerseits, Verstoß gegen gesetze/Vorschiriften (z.B. Arbeitszeitschutzgesetz) oder eine Konkurrentsituation (also wie in denem geschilderten Fall). Dann muss er es dir nicht erlauben und im schlimmsten aller Fälle rechtfertigt ein Verstoß deinerseits eine fristlose Kündigung.

Ganz gut kannst du das eine oder andere hier (http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Nebentaetigkeit-Das-muessen-Sie-beachten/485e852f1e/) nachlesen.
LG Stefan
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INT_ELA

Dabei seit: 29.06.2006
Ort: Bremen
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.09.2008 07:57
Titel

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Du müsstest deinen Arbeitgeber fragen, ob du diese Nebentätigkeit ausüben darfst. Denn z. B bei mir war das so, dass mein arbeitgeber nicht wollte, dass ich mein Beruf was ich erlerne als nebentätigkeit weiter führe, aber ich konnte alles andere machen.
Wenn du es darfst musst du ein gewerbe anmelden und das dann evrsteuern, wenn du viel einkommen hast.
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accessoire
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 08:02
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Ok, danke. Dann werd ich wohl oder übel nachfragen müssen Menno! . Das kann ja nur schlecht enden * Nee, nee, nee * .
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accessoire
Threadersteller

Dabei seit: 05.02.2007
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.09.2008 07:20
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Entschuldigt meinen Doppelpost, aber ansonsten wird ja keiner mehr auf den Thread aufmerksam. Ich habe gerade bei meinem Chef nachgefragt und das geht klar * Ja, ja, ja... * * huduwudu! * * huduwudu! *

Jetzt ist nur noch die Frage wie viel ich verdienen darf, was ich dafür alles gesetzlich regeln muss, etc.
Im Selbstständigkeits-Thread steht ja glaube ich nichts (nur für Leute nach der Ausbildung?). Was muss ich denn dabei beachten oder hat vllt. jemand einen guten Link dazu für mich? Danke schonmal Lächel.
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.09.2008 07:45
Titel

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Zitat:
Im Selbstständigkeits-Thread steht ja glaube ich nichts (nur für Leute nach der Ausbildung?).

Alles was mit Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Finanzamt usw. zu tun hat gilt generell, da spielt es keine Rolle ob Du Azubi bist oder nicht.
Tipp: Fang klein an, Stichwort Kleingewerbe (Verdienstgrenze!!).
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