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suncruise305
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2008
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Verfasst Di 17.08.2010 10:34
Titel Nebenbei Geldverdienen mit Kreativjobs... Frage |
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Hallo Mediengestalter Gemeinde!
Ich habe folgendes Problem / folgendes Anliegen:
Ich arbeite seit 01.02.2010 bei einem Unternehmen als Mediengestalter (135 Stunden im Monat für gutes Geld) jedoch reicht das manchmal nicht aus, ich habe viele Leute die mich angesprochen hatten ob ich nicht mal Visitenkarte, Logo oder aber Website erstellen kann. Das Problem ist, die benötigen meist alle eine Rechnung. Jedenfalls würde ich durch die Aufträge mir nebenbei gutes Geld dazu verdienen können .... doch kann ich das machen ... einfach ne Rechnung schreiben? Gibt es eine "kostengünstige" Möglichkeit ganz offiziell mir nebenbei was dazu verdienen zu und Rechnung schreiben zu dürfen? (Von meinem Arbeitgeber hab ich grünes Licht) Muss ich gleich Gewerbe anmelden?
Kann mir da jemand Tipp geben?
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Di 17.08.2010 10:41
Titel Re: Nebenbei Geldverdienen mit Kreativjobs... Frage |
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suncruise305 hat geschrieben: | Gibt es eine "kostengünstige" Möglichkeit ganz offiziell mir nebenbei was dazu verdienen zu und Rechnung schreiben zu dürfen? (Von meinem Arbeitgeber hab ich grünes Licht) Muss ich gleich Gewerbe anmelden?
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Nein, aber als Freiberufler dem Finanzamt gemeldet sein.
Zitat: | Kann mir da jemand Tipp geben? |
Klar:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
blindtext
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suncruise305
Threadersteller
Dabei seit: 05.09.2008
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Verfasst Di 17.08.2010 10:46
Titel
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Ich möchte mich nicht gleich 100% selbstständig machen sonder vielleicht ein oder zweimal im Monat was machen und dafür ne Rechnung schreiben zu können.... und in mein Job möchte ich auch bleiben also vorerst bei meinem Arbeitgeber..
käme da für mich
"Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname). "
in Frage?
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Di 17.08.2010 10:57
Titel
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suncruise305 hat geschrieben: | Ich möchte mich nicht gleich 100% selbstständig machen sonder vielleicht ein oder zweimal im Monat was machen und dafür ne Rechnung schreiben zu können.... |
Ja, schon klar - das ist auch eine ganz normale Selbstständigkeit, eben eine nebenberufliche.
Zitat: | und in mein Job möchte ich auch bleiben also vorerst bei meinem Arbeitgeber.. |
Kannst du ja.
Zitat: | käme da für mich
"Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat |
Nein, das was du vorhast - ein oder zweimal im Monat was machen - ist offensichtlich nicht "privat", sondern regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht. Dass du Gewinn gewinn versteuern musst, versteht sich von selbst.
blindtext
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badSpy
Dabei seit: 15.06.2007
Ort: Siegen
Alter: 33
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Verfasst Mi 18.08.2010 15:05
Titel
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Melde einfach ein Gewerbe an mit Kleinunternehmerregelung.
Das heißt, dass Du Rechnungen schreiben kannst ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.
Allerdings darfst Du mit dieser Regelung nicht über 17.500 Euro im Jahr kommen.
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swooby
Dabei seit: 28.05.2002
Ort: Freiburg
Alter: 104
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.08.2010 15:11
Titel
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badSpy hat geschrieben: | Melde einfach ein Gewerbe an mit Kleinunternehmerregelung.
Das heißt, dass Du Rechnungen schreiben kannst ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.
Allerdings darfst Du mit dieser Regelung nicht über 17.500 Euro im Jahr kommen. |
das dürfte etwas schwierig werden, bei 135x12 bezahlten Vollzeitstunden pro Jahr...
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 18.08.2010 15:47
Titel
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badSpy hat geschrieben: | Melde einfach ein Gewerbe an mit Kleinunternehmerregelung. |
Sorry, aber das ist ein unsinniger Ratschlag - ein Freiberufler braucht kein Gewerbe anzumelden. Es ist wirklich kompletter Unfug, jemanden zu einem Gewerbe zu raten, der freiberuflich tätig sein kann.
Zitat: | Das heißt, dass Du Rechnungen schreiben kannst ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. |
Musst, nicht kannst.
Zitat: | Allerdings darfst Du mit dieser Regelung nicht über 17.500 Euro im Jahr kommen. |
Und zwar Umsatz, unabhängig von Freiberuf oder Gewerbe - aber das steht auch alles in der FAQ ...
swooby hat geschrieben: | das dürfte etwas schwierig werden, bei 135x12 bezahlten Vollzeitstunden pro Jahr... |
Oh Mann, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - die Kleinunternehmerregelung betrifft nur den Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit bzw. dem Gewerbe und nicht das Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung.
@ suncruise305:
Halte dich im eigenen Interesse an das, was in der FAQ steht. Hier geben offensichtlich gerne Leute "Tipps", die wenig Ahnung haben. Ich frage mich echt, was das soll.
blindtext
Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mi 18.08.2010 15:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.08.2010 16:53
Titel
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Gebe blindtext Recht, allerdings möchte ich zu Bedenken geben, dass das Finanzamt manchmal sehr zickig wird, wenn es darum geht ob man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt oder Gewerbetreibender ist.
Wenn du lediglich Layouts gegen Honorar machst, nicht Programmierst oder Drucksachen (weiter-)verkaufst, dann kann das FA nur schwer meckern.
Kommt eben drauf an was man machen möchte
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