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Thema: "Nebenbei" Fotografin - was muss ich beachten? vom 24.11.2012

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Autor Nachricht
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.11.2012 14:59
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Quietschie hat geschrieben:
Ich denke da kommt es auf die Launen der zuständigen Kammer bzw. des Finanzamts an.


Zwar kein neuer Senf, aber genau so ist es leider. Leider wissen viele Mitarbeiter im Finanzamt auch nicht genau, was der Freiberuflerstatus qualitativ überhaupt bedeutet, die haben dann Ihren Katalog un das war's. Ich sehe es nämlich nicht so wie someonesdaughter, dass "Hochzeitsfotografen" zwangsläufig nicht künstlerisch arbeiten (die Bedingung für den Status als Freiberufler für Fotografen). Wenn man sich hier mal durchklickt, werden die Kriterien klarer http://www.bff.de/fotorecht/steuerrecht/freiberuflerstatus/mn_43055

Solange man eher konzeptionell arbeitet und nicht fest irgendwelchen Vorgaben folgt, keine Festpreise oder Prints anbietet und nebenbei noch ausstellt und/oder freie Arbeiten produziert, können sowohl Werbefotografen als auch Hochzeitsfotografen durchaus Freiberuflerstatus erlangen.


..und zum Preis Deines Hochzeitsfotografen: OK, mit dem ganzen Paket sind die 8000 dann schon gerechtfertigt, gerade mit den zusätzlichen Terminen. Hatte nur überlegt, dass bei 10 Stunden Begleitung und dem anderthalbfachen nochmal für die Nachbearbeitung (so habe ich das mal berechnet) ein Stundenlohn von ca. 300 € rauskommt wenn man Anfahrt etc. noch abzieht, und das wäre wirklich sehr, sehr viel gewesen.
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