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Thema: Namensgebung bei Kleinstgründung oder GbR vom 16.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Namensgebung bei Kleinstgründung oder GbR
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Verfasst Do 16.06.2005 22:07
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McMaren hat geschrieben:
Wieso ist es denn rechtlich überhaupt möglich, eine englische Gssellschaftsform in Deutschland zu gründen? Ist das nicht irgendwie krank?


Mer sin ja immer noch in Deutschland, wa? *Auf den Stammtisch hau*

aUDIOfREAK hat geschrieben:

globalisierung und eu machens möglich... naja die englische geschäftsform gründet man nicht in D sondern in UK. Da gibt es dann auch eine Postanschrift mit Firmenadresse und bei manchen Anbietern sogar ne Telefonnummer. Und damit kann man dann ne zweigstelle im Ausland (also Deutschland) gründen. Hauptsitz der Firma ist UK.

Hauptausschlaggebender Grund für viele sind vermeintliche Steuervorteile und die Tatsache das man eine GmbH (also beschränkte Haftung) gründen kann, ohne die in D übliche Stammeinlage von 25.000 € zu hinterlegen.

Ähnlich einfach ist es z.B. in den USA ein börsennotiertes Aktienunternehmen zu gründen. Man benötigt dafü lediglich 3000 $ (nicht 50.000 € wie in D) für die Stammeinlage.

Aber welchen Rattenschwanz an Verwaltung und insbesondere Buchführungsaufwand das hinter sich her zieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht... Aber ich denke schon, dass das einiges ist...


Der Audio hat wie immer recht. Es gab einmal einen Interessanten Spiegelartikel über Ltd-Gründungen von deutschen Jungunternehmern. Da wurde ebenfalls hauptsächlich vor dem Verwaltungsaufwand gewarnt und den Folgen, den Unachtsamkeit und Unwissenheit haben kann.

Ich würde einer Ltd aber nicht mehr und nicht weniger über den Weg trauen als einem Designbüro mit zwei Mitarbeitern, die auf der Uni nicht ganz aufgepasst hatten, als es um das Thema Existenzgründung ging *zwinker* muahaha
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Fr 17.06.2005 07:16
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XSchinkenX hat geschrieben:
McMaren hat geschrieben:
Wieso ist es denn rechtlich überhaupt möglich, eine englische Gssellschaftsform in Deutschland zu gründen? Ist das nicht irgendwie krank?


Mer sin ja immer noch in Deutschland, wa? *Auf den Stammtisch hau*

aUDIOfREAK hat geschrieben:

globalisierung und eu machens möglich... naja die englische geschäftsform gründet man nicht in D sondern in UK. Da gibt es dann auch eine Postanschrift mit Firmenadresse und bei manchen Anbietern sogar ne Telefonnummer. Und damit kann man dann ne zweigstelle im Ausland (also Deutschland) gründen. Hauptsitz der Firma ist UK.

Hauptausschlaggebender Grund für viele sind vermeintliche Steuervorteile und die Tatsache das man eine GmbH (also beschränkte Haftung) gründen kann, ohne die in D übliche Stammeinlage von 25.000 € zu hinterlegen.

Ähnlich einfach ist es z.B. in den USA ein börsennotiertes Aktienunternehmen zu gründen. Man benötigt dafü lediglich 3000 $ (nicht 50.000 € wie in D) für die Stammeinlage.

Aber welchen Rattenschwanz an Verwaltung und insbesondere Buchführungsaufwand das hinter sich her zieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht... Aber ich denke schon, dass das einiges ist...


Der Audio hat wie immer recht. Es gab einmal einen Interessanten Spiegelartikel über Ltd-Gründungen von deutschen Jungunternehmern. Da wurde ebenfalls hauptsächlich vor dem Verwaltungsaufwand gewarnt und den Folgen, den Unachtsamkeit und Unwissenheit haben kann.

Ich würde einer Ltd aber nicht mehr und nicht weniger über den Weg trauen als einem Designbüro mit zwei Mitarbeitern, die auf der Uni nicht ganz aufgepasst hatten, als es um das Thema Existenzgründung ging *zwinker* muahaha


jo - ich weiß das deshalb so gut, weil ich n guten freund hab, der jetzt auch mein kunde ist. der hat ne ltd. gegründet. momentan simmer am klären wie meine rechnung an ihn auszusehen haben und ob ich die jetzt nach deutschland oder england schicken bzw. adressieren muss Lächel allet net so einfach...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 17.06.2005 07:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbequen
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Verfasst Fr 17.06.2005 08:42
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Mit Handelsregistereintrag kann man sich auch als eingetragener Kaufmann "Fußball 2010 e.K." nennen, und nicht "Hans Hubert Vogts Fußball 2010 e.K.". Nur so am Rande.
 
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Fr 17.06.2005 09:17
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ah gut. passend der thread. hab gestern nachdem ich vor 3 monaten n gewerbe angemeldet hab vonner ihk post gekriegt das ich mich da ins handelsregister eintragen lassen kann. hatte allerdings gestern spät abend keinen nerv mehr die 4 seiten durchzulesen. vielleicht kann mir ja gerade mal einer kurz zusammenfassen:
- n handelsregistereintrag is bei gewinn unter xx.xxx€ freiwillig, richtig?
- was für vorteile habe ich wenn ich mich da eintragen lasse
- kostet bestimmt n haufen asche die eintragung?

i thank you schonmal
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cyanamide
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Verfasst Fr 17.06.2005 09:21
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beeviZ hat geschrieben:
- n handelsregistereintrag is bei gewinn unter xx.xxx€ freiwillig, richtig?

25.000 Gewinn vor Steuer.
Darüber musst du die 'große Buchführung' / Billanz machen.
Ein HRE musste du trotzdem nicht machen. Bleibt Freiwillig.

[quote="beeviZ- was für vorteile habe ich wenn ich mich da eintragen lasse[/quote]
Du bist Vollkaufmann und darfst dich BeeviZ e.K. nennen Grins
Toll, oder?
Ansonsten kann es dir Handelsvorteile bringen.

beeviZ hat geschrieben:
- kostet bestimmt n haufen asche die eintragung?

Nöö.
Nur die Eintragung als e.K. nicht.
Aber Achtung: Einmal Billanz, immer Billanz.
Spar dir lieber diese Buchführung, wenn nicht wirklich notwendig.
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gtz

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Verfasst Fr 17.06.2005 10:16
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handelt es sich bei der zu gründenden unternhemung um eine personengesellschaft, so muss der gesellschaftername im titel auftauchen. wenn nich, nich.
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Waschbequen
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Ort: -

Verfasst Fr 17.06.2005 10:30
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gtz hat geschrieben:
handelt es sich bei der zu gründenden unternhemung um eine personengesellschaft, so muss der gesellschaftername im titel auftauchen. wenn nich, nich.

Stimmt nicht, siehe oben.
 
gtz

Dabei seit: 15.04.2002
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Verfasst Fr 17.06.2005 10:59
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Waschbequen hat geschrieben:
gtz hat geschrieben:
handelt es sich bei der zu gründenden unternhemung um eine personengesellschaft, so muss der gesellschaftername im titel auftauchen. wenn nich, nich.

Stimmt nicht, siehe oben.


dann gehört aber der handelsregistereintrag mit auf alle geschäftsunterlagen. macht all so keinen unterschied.
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