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Thema: Nachweis über Ausbildung während Auftragsabwicklung? vom 03.05.2011


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froschfinger
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Verfasst Di 03.05.2011 22:00
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Oha! Ich hatte nicht damit gerechnet, Grundsatzdiskussionen loszutreten. Interessant, wenn auch nur teilweise beruhigend.

Fakt ist, dass dies nicht der erste Kunde wäre, den ich wegen Nichtzahlens vor Gericht sehen könnte. Fakt ist aber auch, dass ich meistens zu emphatisch und gutgläubig bin, was ein Grund für meine Arbeit an diesem Projekt trotz mangelhafter Kommunikation, Materiallieferung und ausbleibender Vorauszahlung. Ich finde es schade, dass ich bei jedem möglichen neuen Kunden ein Grundmisstrauen mitbringen muss, dass dieser Aufträge vergibt und nicht zahlt oder mitten im Auftrag merkt, dass er gern den Auftrag aussetzen oder an jemand anders vergeben möchte. Da helfen auch die besten Verträge und Nachweise nichts: ganz wasserdicht bekommt man es nie, und das Misstrauen schwindet auch nicht.

Zum Gespräch allgemein und zum Gespräch morgen: ich sprach von Gesellschaften, weil eine Gesellschaft jene war, die die Vermittlung schaffte, weil sie im öffentlichen Raum Finanzierungen über Förderungen ermöglicht. Diese hatte das Idee für das Projekt und fragte mich nach meiner Mitarbeit. Auftraggeber ist aber eine Immobilienfirma größeren Umfanges, die eben selbst baut und den Vertrag innehat und deshalb eigentlich zahlen müsste. Weisungen und Material bekomme ich aber von Gesellschaft 1, teilweise von Gesellschaft 2. Das macht es noch schwieriger. Gesellschaft 1 liefert nicht ausreichend und teilweise minderwertiges Material, reagiert ausschließlich selektiv auf E-Mails und selten auf deren Inhalte/Nachfragen und fordert dann nach wochenlanger Pause die Abgabe von Entwürfen zum festen Termin. Von mir folgende Versuche, bei den aufkommenden Problemen ein klärendes Gespräch zu führen, werden ignoriert, Rückrufe bleiben aus, dann folgen die Bitten nach Nachweisen. Versuche, dann wenigstens Gesellschaft 2 zu erreichen, werden mit Verweis auf Gesellschaft 1 und "genügend Material, um Ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen" zurückgewiesen.
Morgen wird ein Gespräch mit beiden Gesellschaften geführt, in dem es um die Besprechung meiner bis morgen zu überarbeitenden Entwürfe gehen wird. In einer Woche sollen dann die Entwürfe, obwohl mir noch viel Material fehlt, schon zu großen Teilen fertig sein. Ich schätze, ich werde der einzige der beteiligten Parteien sein, der ein höheres Interesse hat, die Probleme zu klären.

Ich halte den Anwalt bei allem Verdruss, den dieser Auftrag bringt, für eine unnötige Keule, die ich schwingen könnte. Mir ist trotz deutlicher Kampfansagen daran gelegen, diesen Auftrag entweder schadlos oder gar friedlich zu überstehen. Statt mit einem Anwalt könnte ich genauso mit einem Bulldozer vorbeikommen.

Habe ich richtig verstanden, dass die Forderung nach dem Nachweis einer Grafikdesignerausbildung im fortgeschrittenen Stadium des Auftrages durchaus berechtigt sein und auch vor Gericht als außerordentlicher Kündigungsgrund Bestand haben könnte? Davon abgesehen, dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, habe ich diese nie verwendet und auch nie behauptet, ich hätte eine entsprechende Ausbildung.

Übrigens ging es mir eigentlich um die Klärung, ob die Einforderung eines Ausbildungsnachweises bei vorangeschrittenem Auftrag üblich und verbreitet ist - ich habe mich an das Forum gewendet, nachdem ich selbst befreundete Kollegen befragt hatte und weil ich gehofft hatte, hier auf einen Pool von Gestaltern in der Praxis zu treffen, die dieses Vorgehen kennen oder eben ebenso unverständlich finden wie ich. Das hat durchaus funktioniert, dass ich die Geschichte halbwegs umreiße, blieb dabei auch nicht aus *zwinker*.

Danke!
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
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Verfasst Di 03.05.2011 22:23
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froschfinger hat geschrieben:
Habe ich richtig verstanden, dass die Forderung nach dem Nachweis einer Grafikdesignerausbildung im fortgeschrittenen Stadium des Auftrages durchaus berechtigt sein und auch vor Gericht als außerordentlicher Kündigungsgrund Bestand haben könnte?

Nein, nicht solange du etwas falsches behauptest und dich mit nem falschen Titel schmückst. Wie gesagt, "Grafikdesigner" ist ja keine geschützte Berufsbezeichnung und jeder der sich befähigt sieht diese Tätigkeit auszuüben darf sich so nennen und auch ohne eine Ausbildung oder Studium diese Tätigkeit ausüben.

froschfinger hat geschrieben:
Übrigens ging es mir eigentlich um die Klärung, ob die Einforderung eines Ausbildungsnachweises bei vorangeschrittenem Auftrag üblich und verbreitet ist

Nein, es geht hier schließlich nicht um eine Bewerbung einer Festeinstellung. Bevor mich Kunden beauftragen, wollen die mein Portfolio/Arbeitsproben sehen. Entweder sie vergeben dann den Auftrag an mich weil ihnen meine Arbeitsproben zusagen und sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können oder eben nicht... Und natürlich fragen auch Kunden mal nach wo oder was man studiert hat und wie lange man schon im Geschäft ist, aber mehr auch nicht. Einen Ausbildungsnachweis meiner Qualifikation hat nie einer verlangt. Ganz ehrlich, fände ich auch ein wenig übertrieben. Ich fordere schließllich auch keine Einsicht in die Firmenkonten ein, um zu wissen ob mich der Kunde im Nachhinhein auch wirklich bezahlen kann... Auch wenn das bei manchen Kunden manchmal von Vorteil wäre... Hmm...?! Daher ist bei einem größeren Auftrag der sich über einen längeren Zeitraum zieht, eine Teilzahlung des Gesamthonorars durchaus üblich und angebracht...

Edith sagt: Bei einer selbständigen Ausübung als Grafikdesigner ist es darüberhinaus auch nun mal so, dass für diese Tätigkeit keine "Zulassungsvoraussetzung" besteht.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 03.05.2011 22:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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froschfinger
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2009
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Verfasst Di 03.05.2011 22:35
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designzicke hat geschrieben:
Nein, nicht solange du etwas falsches behauptest und dich mit nem falschen Titel schmückst. Wie gesagt, "Grafikdesigner" ist ja keine geschützte Berufsbezeichnung und jeder der sich befähigt sieht diese Tätigkeit auszuüben darf sich so nennen und auch ohne eine Ausbildung oder Studium diese Tätigkeit ausüben.
Gut, gut, gut Lächel. Ich hätte mich ja auch "Doktor der kranken Layouts" nennen können - und da hätte ich Schwierigkeiten gehabt, meine Kammerzugehörigkeit nachzuweisen *zwinker*.
designzicke hat geschrieben:
Nein, es geht hier schließlich nicht um eine Bewerbung einer Festeinstellung. Bevor mich Kunden beauftragen, wollen die mein Portfolio/Arbeitsproben sehen. Entweder sie vergeben dann den Auftrag an mich weil ihnen meine Arbeitsproben zusagen und sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können oder eben nicht... Und natürlich fragen auch Kunden mal nach wo oder was man studiert hat und wie lange man schon im Geschäft ist, aber mehr auch nicht. Einen Ausbildungsnachweis meiner Qualifikation hat nie einer verlangt. Ganz ehrlich, fände ich auch ein wenig übertrieben. Ich fordere schließllich auch keine Einsicht in die Firmenkonten ein, um zu wissen ob mich der Kunde im Nachhinhein auch wirklich bezahlen kann... Auch wenn das bei manchen Kunden manchmal von Vorteil wäre... Hmm...?!

Genauso dachte ich auch. Falls sie mich morgen fragen, überlegte ich, zur "Vervollständigung meiner Unterlagen" die Lohnnachweise der letzten zwei Monate von den beiden Damen einzufordern.
Im Ernst, ich habe dank Eurer Bestätigung nun noch einmal ein besseres Gefühl für mich selbst morgen. Wobei ich mir noch nicht sicher bin, was ich antworten werde, sollten sie mir direkt die Frage stellen, ob ich überhaupt Grafikdesign o.ä. studiert hätte.
designzicke hat geschrieben:
Daher ist bei einem größeren Auftrag der sich über einen längeren Zeitraum zieht, eine Teilzahlung des Gesamthonorars durchaus üblich und angebracht...

Ich hatte auch noch keinen Kunden, der (vor oder nach Auftragsvergabe!) meine Teilzahlung in Frage gestellt hätte. Es ist doch klar, dass ich auch bei Durchführung des Auftrages nicht hungern kann. Wenn ich low budget mal eben Visitenkarten setzen soll, ist das durchaus was anderes.


Zuletzt bearbeitet von froschfinger am Di 03.05.2011 22:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mi 04.05.2011 07:09
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froschfinger hat geschrieben:

Habe ich richtig verstanden, dass die Forderung nach dem Nachweis einer Grafikdesignerausbildung im fortgeschrittenen Stadium des Auftrages durchaus berechtigt sein und auch vor Gericht als außerordentlicher Kündigungsgrund Bestand haben könnte?


Nein. genau andersrum. Berufshaftpflicht erachte ich als üblich, Ausbildungsnachweis nicht.
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froschfinger
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Verfasst Mi 04.05.2011 12:26
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Na, das hatte ich bei Dir auch so verstanden, Nimroy *zwinker*.
Ich bin seit ca. einer halben Stunde raus aus dem Gespräch. Kein so ungünstiger Umstand war, dass ich kurz noch Zeit mit Gesellschaft 1 bzw. deren Dame hatte, um ansatzweise Raum für wiederkehrende Sympathie zu schaffen, bevor dann Gesellschaft 2 zur Besprechung der Entwürfe dazukam.
Das Gespräch war eigentlich ganz erfolgreich; wie erwartet ging es hauptsächlich und erst einmal um die Entwürfe, neuen Gegebenheiten, Änderungen etc.
Ich nahm mir ganz am Ende, auch wenn ich schon kurz mit Gesellschaft 1 am Anfang darüber sprach, noch einmal Zeit, auf die Probleme in der Kommunikation hinzuweisen. Begründung von Dame 1 war, dass sie über beide Ohren mit vielen anderen Projekten im Stress stecken und sie nicht zu jeder Kleinigkeit telefonieren kann. Eine Entschuldigung kam nicht, aber man nickte verständnisvoll und gab mir mehr oder weniger Recht (natürlich wollte ich nicht über jeden kleinen Pups Telefonkonferenzen abhalten.
Am Schluss sagte dann Dame 2 von Gesellschaft 2, dass man jetzt die Rechnung anweisen werde. Auf meine erstaunte Nachfrage, weil dies schließlich doch Vertragsbestandteil sei, sagte sie mir, dass Gesellschaft 2 das eigentlich generell nicht machen würde (Vorauszahlungen), aber sie dachte, bei mir könne man das machen. Und dann sei das einfach liegengeblieben.
Ich halte beides - Stress für schlechte Kommunikation und fehlendes Material und Liegenlassen für nichtbezahlte Rechnungen - für unhaltbare Gründe, aber fühle mich gut, das verbalisiert zu haben und eine Art Eingeständnis von deren Seite bekommen zu haben. Ich habe im Gespräch keinerlei Anhaltspunkte dafür erhalten, dass sie das Projekt eventuell noch einem anderen Gestalter übergeben haben und das ganze mit mir jetzt auflösen wollen - wir haben konkrete Termine für die Überarbeitung und die Fertigstellung gesetzt und vieles geklärt.

Danke für Eure Anteilnahme, Meinungen und Hilfe!
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 04.05.2011 12:33
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Na, das ist doch soweit erfolgreich verlaufen. Gut dass du nicht schon deinen Anwalt mitgebracht hast *zwinker*

Und wie gehts jetzt konkret weiter? Wartest du, bis das Geld da ist bevor du wieder einen Entwurf in die Hand nimmst? Zumindest mal ein bisschen zeit lassen solltest du dir schon, immerhin haben sie sich auch zeit gelassen und sind nach wie vor im Verzug, auch wenn sie das Geld jetzt anweisen.
Das sind wirklich keine Gründe, dass die Zusammenarbeit so schleppend lief ("wir machen das nie so" ist eh ein beliebter Satz. genauso wie "alle anderen machen das anstandslos", nichts drauf geben, ist nur Gelaber).

Ich drücke die Daumen, dass es jetzt reibungsloser läuft. Wollten sie denn nun eigentlich noch die Versicherungspolice und Ausbildungsnachweise sehen? Darum ging es doch mal ursprünglich.
 
froschfinger
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.05.2011 12:37
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Naja, ich werde weiterarbeiten, auch wenn heute noch kein Geld auf dem Konto ist, vielleicht nicht die schlaueste Variante. Die druckfertigen Daten bekommen sie allerdings wirklich erst, wenn ich das Geld habe, das kann ich dann gut begründen.

Die Gründe sind klassisch, und sie kann mir nicht erzählen, dass es "liegengeblieben" ist, weil ich sie regelmäßig per Mail gefragt hatte, wo das Geld bleibt.

Konkret überarbeite ich bis Freitag, sofern ich alle nötigen Materialien bekomme Grins, geplant ist die Fertigstellung der Entwürfe bis Ende kommender Woche. Dann ist es hoffentlich endlich vom Tisch.

Ich hatte gestern noch per Mail meinen Versicherungsschein nachgesendet, Ausbildungsnachweise höflich verwehrt, und heute fragte mich keine der Damen mehr danach. Ich schätze, sie wissen beide, dass sie das nicht verlangen können. Meine (fehlende oder vorhandene) gestalterische Eignung haben sie vor und während des Auftrages ja kennenlernen dürfen *zwinker*.
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Benutzer 29349
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Verfasst Mi 04.05.2011 14:48
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Lieber TE,
wow gut gemeistert. *Thumbs up!*

Jedoch deine Gutgläubigkeit in allen Ehren und wollen wir hoffen, dass die zukünftige Kommunikation und Zahlungsbereitschaft deines Kunden, zu deinen Gunsten ausfällt.

Ich habe auch einen Kunden, einen international agierenden Verein, mit einen Sitz hier in Deutschland. Auch die Geschäftsleitung sowie meine Ansprechpartnerin sind irre nett. Wir verstehen uns sehr gut und dennoch schließe ich auch mit diesem Kunden Verträge über die Erbringung von Leistungen ab, in denen geregelt ist, wann Zahlungen getätigt werden, wer Ansprechpartner ist, was bei Zahlungsausfall passiert und wie ich abgesichert bin.

Aus einem anderen Thread wurde gefragt ob AGB Sinn machen? Bei deinem hier vorliegenden Fall definitiv.

Du hast doch sicherlich AGB? Jetzt nach diesem klärenden Gespräch würde ich an deiner Stelle ein sog. Pflichtenheft erstellen. In diesem werden alle Schritte erwähnt welches zum Projektabschluss getätigt werden, alle Voleistungen die zu erbringen sind, wann bezahlt und wer zuständig ist. Unterschreiben lassen und bis unterschrieben am Projekt nicht mehr weiterarbeiten.

Vieleicht solltest du auch darüber nachdenken, ob es Sinn macht, eine Volllizenz auf deine Druckfertigen PDFs und die offenen Daten, die du dann deinem Kunden überstellen möchstes, sofern er diese gegen Kohle, haben möchte?

So mache ich das zumindest. Möchte der Kunde die offenen Daten haben zahlt diser eine entsprechende Lizenzgebühr und ich trete alle Rechte daran ab und überstelle Ihm die Daten.
 
 
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